Německo – Obchodní služby: právní, marketingové, poradenské služby, nábor zaměstnanců, tiskařské a bezpečnostní služby – Rahmenvereinbarung über wirtschaftsrechtliche Kurzgutachten im Bereich der Energieregulierung
Popis
Rahmenvereinbarung über wirtschaftsrechtliche Kurzgutachten im Bereich der Energieregulierung
Rahmenvereinbarung
1. Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand umfasst die Erbringung von wirtschaftsrechtlichen Kurzgutachten im Bereich der Energieregulierung. Die Leistungen umfassen die Erstellung von Gutachten, die sich mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten der Energieregulierung befassen. Die Gutachten sollen eine fundierte Grundlage für Entscheidungen im Bereich der Energieregulierung bieten.
2. Vertragsparteien
Vertragspartner sind die Auftraggeberin und die Auftragnehmerin. Die Auftraggeberin ist die zuständige Behörde für die Energieregulierung. Die Auftragnehmerin ist ein Unternehmen, das auf die Erstellung von wirtschaftsrechtlichen Gutachten spezialisiert ist.
3. Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand umfasst die Erbringung von wirtschaftsrechtlichen Kurzgutachten im Bereich der Energieregulierung. Die Leistungen umfassen die Erstellung von Gutachten, die sich mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten der Energieregulierung befassen. Die Gutachten sollen eine fundierte Grundlage für Entscheidungen im Bereich der Energieregulierung bieten.
4. Vertragsdauer
Die Vertragsdauer beträgt 48 Monate ab dem Tag der Unterzeichnung des Vertrages. Der Vertrag kann um bis zu 24 Monate verlängert werden, wenn beide Vertragsparteien dies schriftlich vereinbaren.
5. Vertragsleistungen
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die folgenden Leistungen zu erbringen:
a) Erstellung von wirtschaftsrechtlichen Kurzgutachten im Bereich der Energieregulierung
b) Bereitstellung von Fachwissen und Expertise in den Bereichen Energiewirtschaft und Energiewirtschaftsrecht
c) Unterstützung bei der Entscheidungsfindung im Bereich der Energieregulierung
d) Bereitstellung von Beratungsleistungen im Bereich der Energiewirtschaft und Energiewirtschaftsrecht
6. Vertragsabwicklung
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den vereinbarten Zeitplänen und Qualitätsstandards zu erbringen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen zu bezahlen und die notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen.
7. Vertragsende
Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der Vertragsdauer. Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich kündigen. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages durch die Auftraggeberin ist die Auftragnehmerin berechtigt, die bis zum Zeitpunkt der Beendigung erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.
8. Vertragsänderungen
Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Vertragsparteien. Änderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
9. Vertragsstrafe
Bei Verletzung der vertraglichen Pflichten durch die Auftragnehmerin kann die Auftraggeberin eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Auftragswertes verhängen. Die Vertragsstrafe ist fällig, wenn die Auftragnehmerin die vertraglichen Pflichten nicht innerhalb der vereinbarten Fristen erfüllt.
10. Vertragsrecht
Für den Vertrag gilt das Recht der Europäischen Union. Bei Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Gericht am Sitz der Auftraggeberin zuständig.
11. Vertragsunterzeichnung
Der Vertrag wird durch die Unterzeichnung beider Vertragsparteien wirksam. Die Unterzeichnung erfolgt durch die jeweils bevollmächtigten Vertreter der Vertragsparteien.
12. Vertragsverlängerung
Der Vertrag kann um bis zu 24 Monate verlängert werden, wenn beide Vertragsparteien dies schriftlich vereinbaren. Die Verlängerung des Vertrages bedarf der schriftlichen Vereinbarung beider Vertragsparteien.
Kódy CPV
Dokumenty a podání
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