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Deutschland – Dienstleistungen im Umweltschutz – Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Libellen (Odonata), Monitoring-Durchgang 2027-2029

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltSaksamaaAvaldatud 22. sept 2026
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Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung des FFH-Stichprobenmonitorings für acht Libellenarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt im Monitoringdurchgang 2027 bis 2029. Untersucht werden Helm-Azurjungfer, Vogel-Azurjungfer, Grüne Flussjungfer, Asiatische Keiljungfer, Grüne Mosaikjungfer, Große Moosjungfer, Zierliche Moosjungfer und Östliche Moosjungfer. Die Erhebungen dienen der Bewertung der Erhaltungszustände ihrer Populationen und schaffen die naturschutzfachliche Grundlage für die nationalen und europäischen Berichtspflichten nach den Artikeln 11 und 17 der FFH-Richtlinie. Zu bearbeiten sind insgesamt 152 Monitoringflächen beziehungsweise Stichprobeneinheiten mit den jeweils zugehörigen Zählstrecken. Der Auftrag umfasst die artspezifischen Geländeuntersuchungen nach den Vorgaben von BfN und BLAK (2017), erforderliche Abgrenzungen oder Anpassungen von Untersuchungsflächen, die Bewertung der Erhaltungszustände sowie die vollständige digitale Dokumentation und Datenhaltung. Hierzu gehören insbesondere MultiBaseCS-Datenbanken, Einträge in die FFH-Monitoring-Cloud, GIS-Daten, eine Excel-Dokumentation der Bewertungen und Fotodokumentationen. Die Ergebnisse sind in zwei digitalen Zwischenberichten und einem abschließenden wissenschaftlichen Endbericht aufzubereiten. Die Teilleistungen sind bis zum 30. Oktober 2027, 1. November 2028 und 1. November 2029 zu übergeben.

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