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Saksa – Turva-, palontorjunta-, poliisi- ja maanpuolustusvälineet – Rahmenvereinbarung Brandschutzbekleidung Feuerwehr Kassel

Magistrat der Stadt KasselSaksaJulkaistu 13.9.2026
32 päivää jäljellä

Kuvaus

Rahmenvereinbarung für Brandschutzbekleidung der Feuerwehr Kassel

Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Brandschutzbekleidung für die Feuerwehr Kassel.

Die Stadt Kassel, vertreten durch den Magistrat, beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Brandschutzbekleidung für die Feuerwehr Kassel abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Lieferung von Schutzanzügen, Schutzhandschuhen, Schutzhelmen, Schutzstiefeln, Schutzbrillen, Atemschutzmasken und anderen notwendigen Ausrüstungsgegenständen.

Die Rahmenvereinbarung wird in zwei Lose unterteilt:

Los 1: Lieferung von Brandschutzbekleidung für die Berufsfeuerwehr Kassel

Los 2: Lieferung von Brandschutzbekleidung für die Freiwillige Feuerwehr Kassel

Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 4 Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung um bis zu 2 Jahre. Die Mindestabnahmemenge beträgt 500 Stück pro Jahr. Die maximale Abnahmemenge beträgt 1.000 Stück pro Jahr.

Die Angebote sind in deutscher Sprache zu erstellen und müssen alle erforderlichen technischen Spezifikationen, Preise und Lieferbedingungen enthalten. Die Angebote sind bis spätestens 15.10.2023 elektronisch über das eVergabeportal der Stadt Kassel einzureichen.

Die Stadt Kassel behält sich das Recht vor, die Rahmenvereinbarung zu verlängern, zu kürzen oder zu ändern. Die Stadt Kassel behält sich auch das Recht vor, die Rahmenvereinbarung ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.

Die Stadt Kassel behält sich das Recht vor, die Rahmenvereinbarung zu verlängern, zu kürzen oder zu ändern. Die Stadt Kassel behält sich auch das Recht vor, die Rahmenvereinbarung ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.

Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.

Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.

Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.

Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.

Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.

Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.

Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.

Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.

Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.

Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.

Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.

Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.

Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.

Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durch

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