Saksa – Turva-, palontorjunta-, poliisi- ja maanpuolustusvälineet – Rahmenvereinbarung Brandschutzbekleidung Feuerwehr Kassel
Kuvaus
Rahmenvereinbarung für Brandschutzbekleidung der Feuerwehr Kassel
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Brandschutzbekleidung für die Feuerwehr Kassel.
Die Stadt Kassel, vertreten durch den Magistrat, beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Brandschutzbekleidung für die Feuerwehr Kassel abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Lieferung von Schutzanzügen, Schutzhandschuhen, Schutzhelmen, Schutzstiefeln, Schutzbrillen, Atemschutzmasken und anderen notwendigen Ausrüstungsgegenständen.
Die Rahmenvereinbarung wird in zwei Lose unterteilt:
Los 1: Lieferung von Brandschutzbekleidung für die Berufsfeuerwehr Kassel
Los 2: Lieferung von Brandschutzbekleidung für die Freiwillige Feuerwehr Kassel
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 4 Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung um bis zu 2 Jahre. Die Mindestabnahmemenge beträgt 500 Stück pro Jahr. Die maximale Abnahmemenge beträgt 1.000 Stück pro Jahr.
Die Angebote sind in deutscher Sprache zu erstellen und müssen alle erforderlichen technischen Spezifikationen, Preise und Lieferbedingungen enthalten. Die Angebote sind bis spätestens 15.10.2023 elektronisch über das eVergabeportal der Stadt Kassel einzureichen.
Die Stadt Kassel behält sich das Recht vor, die Rahmenvereinbarung zu verlängern, zu kürzen oder zu ändern. Die Stadt Kassel behält sich auch das Recht vor, die Rahmenvereinbarung ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.
Die Stadt Kassel behält sich das Recht vor, die Rahmenvereinbarung zu verlängern, zu kürzen oder zu ändern. Die Stadt Kassel behält sich auch das Recht vor, die Rahmenvereinbarung ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.
Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.
Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.
Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.
Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.
Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.
Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.
Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.
Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.
Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.
Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.
Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.
Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.
Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durchzuführen.
Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften durchzuführen. Die Stadt Kassel verpflichtet sich auch, die Rahmenvereinbarung im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsneutralität durch
CPV-koodit
Asiakirjat & lähetys
Contains data from Tenders Electronic Daily (TED), © European Union, ted.europa.eu — CC BY 4.0.
Aiheeseen liittyvät hankinnat
Németország – Katonai járművek és kapcsolódó alkatrészek – 125_6003117958-BAAINBw E2.5F (Rohrwaffenbaugruppe)
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und NutzungSaksaMilitary vehicles and associated partsEi eräpäivää annettuJulkaistu 13.9.2026
Németország – Töltények – Herstellung und Lieferung von Patrone 7,62 mm x 51, 1 DM111A2 Weichkern - 1 DM21A3 Weichkern-Leuchtspur, 200er Gurt AM22
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der BundeswehrSaksaCartridgesAmmunitionEi eräpäivää annettuJulkaistu 13.9.2026
Németország – Biztonsági, tűzoltó, rendőrségi és védelmi felszerelések – Lieferung von Neugeräten, Systemkomponenten und Ersatzteilen für Atemschutz- und Messtechnik
Kreis Offenbach - FD GebäudewirtschaftSaksaSecurity, fire-fighting, police and defence equipmentFirefighting, rescue and safety equipmentBreathing apparatus for firefightingEräpäivä 28 päivässäJulkaistu 13.9.2026
Németország – Lőszerek – Herstellung und Lieferung von Patrone 7,62 mm x 51, 1 DM151 Hartkern - 1 DM21A3, Weichkern, Leuchtspur - 1 DM111A2, Weichkern, gegurtet 120er Gurt AM41
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der BundeswehrSaksaAmmunitionCartridgesEi eräpäivää annettuJulkaistu 13.9.2026