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Saksa – Tietotekniset palvelut: neuvonta, ohjelmistojen kehittäminen, Internet ja tuki – Klarstellende Änderungsbekanntmachung: Digitalisierung der Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-WestfalenSaksaJulkaistu 03.2.2026
Ei eräpäivää annettu

Kuvaus

361104-2025 KLARSTELLUNG 1: Korjattavan tekstin sijainti: Kohdassa 2.1 Sen sijaan: "Das Land Nordrhein-Westfalen (Land NRW) möchte die Arbeitsschutzverwaltung digitalisieren und vereinheitlichen. Um dieses Ziel zu erreichen, schreibt das Land NRW einen Arbeitsschutz-Digitalisierungsvertrag aus. Danach muss der Auftragnehmer eine cloudbasierte Fachanwendung im Sinne einer Software-as-a-Service (SaaS) zur Digitalisierung der Aufgaben der Arbeitsschutzverwaltung NRW entwickeln, aufbauen und pflegen. Optional und nach Zwischenentscheidung des Auftraggebers über die tatsächliche Ausführung muss der Auftragnehmer zudem die hierfür erforderlichen Endgeräte liefern. Darüber hinaus bietet das Land NRW den anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland sowie der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, auf die entsprechenden Leistungen des Auftragnehmers zuzugreifen. Zu diesem Zweck schreibt das Land NRW einen Arbeitsschutz-Digitalisierungsvertrag aus, auf dessen Grundlage die bezugsberechtigten Parteien nach Bedarf anschließend den Auftragnehmer mit Leistungen zur Digitalisierung ihrer eigenen Arbeitsschutzverwaltung beauftragen dürfen. Hierdurch können die bezugsberechtigten Parteien die Leistungen ohne zusätzliches förmliches Vergabeverfahren abrufen. Weitere Bezugsberechtigte sind: - Bundesrepublik Deutschland - Land Baden-Württemberg - Freistaat Bayern - Land Berlin - Land Brandenburg - Freie Hansestadt Bremen - Freie und Hansestadt Hamburg - Land Hessen - Land Mecklenburg-Vorpommern - Land Niedersachen - Land Rheinland-Pfalz - Saarland - Freistaat Sachsen - Land Sachsen-Anhalt - Land Schleswig-Holstein - Freistaat Thüringen." Pitää sanoa: "Das Land Nordrhein-Westfalen (Land NRW) möchte die Arbeitsschutzverwaltung digitalisieren und vereinheitlichen. Um dieses Ziel zu erreichen, schreibt das Land NRW einen Arbeitsschutz-Digitalisierungsvertrag aus. Danach muss der Auftragnehmer eine cloudbasierte Fachanwendung im Sinne einer Software-as-a-Service (SaaS) zur Digitalisierung der Aufgaben der Arbeitsschutzverwaltung NRW entwickeln, aufbauen und pflegen. Darüber hinaus bietet das Land NRW den anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland sowie der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, auf die hier ausgeschriebenen Leistungen im Rahmen des rechtlich Zulässigen ebenfalls zuzugreifen. Vorgesehen ist, dies durch die Überlassung der Vergabe- und Vertragsunterlagen umzusetzen." KLARSTELLUNG 2: Korjattavan tekstin sijainti: Kohdassa 2.1.1 ja 5.1.1 Sen sijaan: "Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung; Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen, 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)" Pitää sanoa: "Haupteinstufung (cpv): 72000000-5 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung; Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000-7 Softwareprogrammierung und -beratung, 72260000-5 Dienstleistungen in Verbindung mit Software" KLARSTELLUNG 3: Korjattavan tekstin sijainti: Kohdassa 5.1 Sen sijaan: "[...] Im weiteren Projektverlauf muss der Auftragnehmer - optional und nach Zwischenentscheidungen des Auftraggebers über die tatsächliche Ausführung - die für den Aufbau und die Entwicklung der Fachanwendung erforderlichen Leistungen erbringen und die erforderlichen Endgeräte liefern. [...] Zudem muss der Auftragnehmer - optional und nach Zwischenentscheidungen des Auftraggebers über die tatsächliche Ausführung - Leistungen zur Weiterentwicklung der Fachanwendung (z.B. Anpassung an neue Gesetzes-/Rechtslage) erbringen. Ferner muss der Auftragnehmer - optional und nach Zwischenentscheidungen des Auftraggebers über die tatsächliche Ausführung - die erforderlichen Endgeräte liefern und die dazugehörigen Schulungs-, Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen erbringen. Diese Schulungs-, Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen sind in deutscher Sprache zu erbringen." Pitää sanoa: "[...] Im weiteren Projektverlauf muss der Auftragnehmer - optional und nach Zwischenentscheidungen des Auftraggebers über die tatsächliche Ausführung - die für den Aufbau und die Entwicklung der Fachanwendung erforderlichen Leistungen erbringen. [...] Zudem muss der Auftragnehmer - optional und nach Zwischenentscheidungen des Auftraggebers über die tatsächliche Ausführung - Leistungen zur Weiterentwicklung der Fachanwendung (z.B. Anpassung an neue Gesetzes-/Rechtslage) erbringen." KLARSTELLUNG 4: Korjattavan tekstin sijainti: Kohdassa 5.1.1 Sen sijaan: "Optionen: [...] -Leistungen zur Weiterentwicklung der Fachanwendung als optionale Leistungen; - Lieferung der erforderlichen Endgeräte sowie dazugehörige Schulungs-, Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen als optionale Leistungen." Pitää sanoa: "Optionen: [...] -Leistungen zur Weiterentwicklung der Fachanwendung als optionale Leistungen."

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