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Németország – Építészeti, mérnöki és tervezési szolgáltatások – Objektplanungsleistungen Gebäude Rahmenvereinbarung für das Jahr 2027 ff für den Campus Vaihingen I; Lose 1 bis 7

Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheiman GhearmáinFoilsithe ar 06 MFómh 2026
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Objektplanungsleistungen Rahmenzeitvertrag Bauunterhaltungsarbeiten für 2027 ff. Universität Stuttgart, Campus Vaihingen I, 70569 Stuttgart und Böblinger Str. 70-78 (Stuttgart) und Nielsenstraße 18 (Ostfildern). Beabsichtigt ist die Beauftragung einer Rahmenvereinbarung für Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume für die planerische Durchführung und Überwachung von Bauunterhaltungsarbeiten nach Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI, für den Campus Vaihingen I, 70569 Stuttgart und Böblinger Str. 70-78 (Stuttgart) und Nielsenstraße 18 (Ostfildern). Die landeseigenen Gebäude liegen im Zuständigkeitsbereich des Universitätsbauamtes Stuttgart und Hohenheim und werden von unterschiedlichen Institutionen genutzt und bewirtschaftet. Der Gebäudebestand setzt sich setzt sich aus Liegenschaften des 19.Jahrhunderts, teils denkmalgeschützt, bis hin zu Neubauten zusammen. Der Campus der Universität Stuttgart-Vaihingen ist ein Gebiet im Stadtbezirk Stuttgart-Vaihingen, in dem seit den 1950er Jahren große Teile der Forschungslandschaft Stuttgarts konzentriert werden. Im Wesentlichen können folgende Leistungen erforderlich werden: - Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen, teilweise mit werterhöhendem Anteil - Die Umsetzung von Nutzungsänderungen und Umbauten in den Gebäuden. Zu berücksichtigen sind ggf. u.a. die im Folgenden genannten Gebäude- und Nutzerspezifischen Besonderheiten: -Schadstoffe aufgrund Wiederaufbaumaßnahmen in den 1950-iger bis 1980-iger Jahren; - Denkmalschutz; - Laufender Betrieb, Notwendigkeit der Beachtung von Prüfungszeiträumen; - Bauphysikalische Anforderungen an den Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz und Feuchteschutz; -Nutzerspezifische Anforderungen, z. B. Arbeitsschutz, Gebäudesicherheit; In Situationen, in denen ein Schaden am Bauwerk oder an sonstigen eingebrachten Gegenständen droht, hat der Auftragnehmer den Schaden unverzüglich vor Ort in Augenschein zu nehmen und die erforderlichen Sofortmaßnahmen einzuleiten. Von Montag bis Freitag, hat in diesen Fällen eine Inaugenscheinnahme spätestens innerhalb eines Tages stattzufinden. Die maximal mögl. Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre bis 31.12.2030

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