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Németország – Faápolási szolgáltatások – VOEK 607-25 Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Baden-Württemberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Bundesanstalt für Immobilienaufgabenan GhearmáinFoilsithe ar 20 Lún 2026
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Auf insgesamt 256 Liegenschaften sind insgesamt 2.579 Bäume zu kontrollieren. Die Kontrollen umfassen Regelkontrollen von Einzelbäumen und flächige Regelkontrollen von mehreren Bäumen. Sie verteilen sich auf die Lose 1-7 und sind zweimal pro Jahr, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand, vorzunehmen. -- Zu den Leistungen der Baumkontrolle können folgende weitere Leistungen kommen: -Baumkatasterneuerstellung, Ersterfassung -Baumkatasterüberarbeitung -Baumplakettenanbringung / Neunummerierung -Erstellung und Lieferung einer Übersichtskarte je Wirtschaftseinheit und Aktualisierung dieser -nach Bedarf Beantragung von Genehmigungen bei der jeweils zuständigen Behörde -Wahrnehmung von Besprechungs-/ Abstimmungsterminen -Baumkatasterneuerstellung, Ersterfassung in einem Los nach Bedarf -Baumplakettenanbringung / Neunummerierung in einem Los nach Bedarf) -- -Die Baumkontrollleistungen müssen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) durchgeführt werden. Kontrollen sind von Personen durchzuführen, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen, siehe Eignungskriterien, Ziffer 5.1.9 - Sicherung der Qualität. --- Ausgehend von geschätzt 10 % der kontrollierten Bäume, an denen nach einem Kontrollgang Pflegemaßnahmen durchzuführen sind, sind innerhalb eines Jahres ca. 516 Pflegemaßnahmen, verteilt über die Lose 8-14, durchzuführen. Hierzu wird die Auftraggeberin eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Vertragspartnern in jedem Los schließen. -- Im Rahmen der Baumpflege können folgende Leistungen an Bäumen unterschiedlicher Höhe, unterschiedlichen Kronen- und Stammfußdurchmessers, sowie damit verbundene Leistungen anfallen: -Jungbaumpflege (Erziehungs- bzw. Aufbauschnitt) -Kronenpflege -Totholzentfernung -Fällung -Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) -Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung -Entfernung von Stamm- und Stockaustrieben -Lichtraumprofilschnitt -Stubbenfräsen -Formschnitt -Fremdbewuchsentfernung -Zusatzleistungen(z.B. Teilnahme an Besprechungen) -Baustelleneinrichtungen -- -Eingesetzte Maschinen/Arbeitsmittel müssen mindestens mit GS-Prüfung, KWF Standard oder gleichwertig geprüft sein. -Es dürfen nur biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten der Wassergefährdungsklasse 1 und nur biologisch schnell abbaubare Schmiermittel, ausgezeichnet mit dem „Blauen Engel“, verwendet werden. -Neben maschineller ist die motormanuelle Bearbeitung vorzusehen, um Beschädigungen der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu vermeiden. -Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz (bspw. Holz, Reisig, Fräsgut, Buschwerk und Mähgut) ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. -Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. --- Weiteres ist den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. -- Es handelt sich bei allen Positionen um Erfahrungswerte und grobe Schätzungen zu Kalkulationszwecken.

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