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An Ghearmáin – Rolling stock – Rahmenvereinbarung II über die Lieferung von Schienenfahrzeugen an Unternehmen der NETINERA-Gruppe

NETINERA Deutschland GmbHan GhearmáinFoilsithe ar 04 Feabh 2026
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Beabsichtigt die NETINERA Deutschland GmbH, als zentrale Beschaffungsstelle für ihre verbundenen Unternehmen Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternehmen über die Lieferung von Schienenfahrzeugen in zwei Lose abzuschließen. Das Los 1 umfasst Schienenfahrzeuge mit elektrischen und/oder batterieelektrischen Antrieben sowie sämtliche Formen von entsprechenden bimodalen oder Hybridfahrzeugen (z.B. auch in Verbindung mit Dieseltechnologie). Diese Fahrzeuge sind für den Einsatz im Schienenpersonennahverkehr („SPNV“) in Deutschland vorgesehen. Das Los 2 umfasst Schienenfahrzeuge aller Antriebsarten für den Einsatz in mittel- und osteuropäischen SPNV-Verkehren, insbesondere in Tschechien und Polen. Durch die Rahmenvereinbarung (auch „Rahmenvertrag“ genannt) werden die zur NETINERA-Gruppe gehörenden Eisenbahnverkehrsunternehmen berechtigt, aber nicht verpflichtet, in konkreten SPNV-Einzelprojekten ihren Bedarf an Schienenfahrzeugen durch Abschluss von Einzelverträgen zu decken. Die Zuschlagserteilung im jeweiligen Einzelprojekt wird davon abhängig sein, dass das Eisenbahnverkehrsunternehmen in einer entsprechenden SPNV-Ausschreibung den Zuschlag erhält. Die Herstellerunternehmen, mit denen ein Rahmenvertrag abgeschlossen wird, sind im jeweiligen Einzelprojekt ebenfalls nur berechtigt, aber nicht verpflichtet, ein entsprechendes Angebot abzugeben (beidseitig unverbindliche Rahmenvereinbarung). Die Rahmenvereinbarungen sind insgesamt auf einen Auftragswert in Höhe von EUR 2.500 Mio. im Los 1 und von EUR 1.000 Mio. im Los 2 begrenzt (Höchstwert) und verlieren ihre Wirkung, wenn dieser Wert erreicht ist. Die Vergabestelle geht von einem jährlichen Volumen von rund EUR 300 Mio. im Los 1 und von rund EUR 50 Mio. im Los 2 aus (Schätzwert). Das Vergabeverfahren unterfällt der Verordnung (EU) 2022/2560 und die Bewerber unterliegen der Meldepflicht nach Art. 29 der Verordnung. Further information is available in the tender documents on the subreport procurement platform.

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