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Németország – Szoftverellátási szolgáltatások – Bereitstellung, Betrieb (inkl. Hosting) und Support einer IT-Anwendung zur Digitalisierung der Vorgänge in Bezug auf die Trichinenuntersuchung, das Management von Monitoring-Proben im Tiergesundheitsbereich, das Management im Falle eines Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und einer Schnittstelle zur Jagdstatistik-Anwendung

Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) vertreten durch das Thüringer Landesamt für VerbraucherschutzNjemačkaObjavljeno na 17. kol 2026.
31 dan preostalo

Opis

Es soll eine IT-Anwendung zur Digitalisierung der Vorgänge in Bezug auf die Trichinenuntersuchung, das Management von Monitoring-Proben im Tiergesundheitsbereich und das Management im Falle eines Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) als SaaS-Cloud-Lösung beschafft werden. Die IT-Anwendung muss kompatibel zur Jagdstatistik-Anwendung der Condition – Integrierte Softwarelösungen GmbH sein. Mit dieser werden im Freistaat Thüringen die Streckendaten (Daten der von Jägern erlegten Wildtiere) erfasst. Die IT-Anwendung soll sowohl als Web- (nutzbar in den gängigen Browsern) als auch Mobile App-Anwendung (Betriebssysteme iOS und Android) zur Verfügung stehen. Als App wird im Rahmen der Ausschreibung eine Anwendung definiert, die vor Verwendung durch den Nutzer auf einem mobilen Gerät installiert werden muss und auch nur dort genutzt werden kann. In der Regel erfolgt dies auf einem Smartphone oder Tablet mithilfe eines sogenannten App-Stores. Es wird zwei wesentliche Nutzergruppen geben: a) Verwaltungs- bzw. Labormitarbeiter b) verwaltungsexterne Nutzer (z. B. Jagdausübungsberechtigte) Die verwaltungsexternen Nutzer erfassen Daten zu erlegten bzw. geschlachteten Tieren. Erforderlichenfalls stellen diese zudem Anträge zur Untersuchung dieser Tiere auf Trichinen und/oder bestimmte Wildtierseuchen bei den zuständigen Behörden bzw. der zuständigen Untersuchungseinrichtung des Freistaates Thüringen. Die Untersuchungsergebnisse sollen über die IT-Anwendung abrufbar sein. Die zuständigen Behörden (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreie Städte - Veterinärbehörden) betreiben die Trichinenuntersuchungslabore. Diese sollen über eine eigene Nutzeroberfläche auf die durch die externen Nutzer in der IT-Anwendung erfassten Antragsdaten zugreifen und die Untersuchungsergebnisse an die Antragssteller zurück übermitteln können. Zudem soll für die zuständigen Behörden eine Laborsoftware zur Verfügung gestellt werden, mit Hilfe dieser auf Basis der Antragsdaten die Untersuchungstätigkeiten dokumentiert werden können. Im Falle der Monitoring-Proben im Tiergesundheitsbereich ist das Labor des Auftraggebers im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz die zuständige Untersuchungseinrichtung. Die dort in Nutzung befindliche Laborsoftware (LIMS) soll über die HIT-Datenbank auf die von den Nutzern eingegebenen Informationen zu den Proben zugreifen können. Die IT-Anwendung muss daher über eine Schnittstelle zur HIT-Datenbank verfügen. Eine direkte Verbindung zum LIMS ist nicht vorgesehen. Die IT-Anwendung soll den Verwaltungsmitarbeitenden zur Abbildung verwaltungsinterner Vorgänge sowie betroffenen Nutzern außerhalb der Verwaltung zur Datenerfassung und Antragsstellung gegenüber sowie dem Empfang von Bescheiden von den zuständigen Behörden zur Verfügung stehen. Während die Anwendungsfälle Trichinenuntersuchung, Management von Monitoring-Proben im Tiergesundheitsbereich sowie die Schnittstelle zur Jagdstatistikanwendung dauerhaft zur Verfügung stehen sollen, soll der Anwendungsfall des Managements im Falle eines Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nur anlassbezogen nutz- und verfügbar sein. Darüber hinaus soll auch eine Einführungsunterstützung sowie Schulung der Mitarbeitenden der zuständigen Behörden im Angebot als initiale Leistung enthalten sein. Vertragsschluss erfolgt über einen EVB-IT Cloud-Vertrag. Die Beschaffung erfolgt durch den Auftraggeber zur Nutzung durch alle Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen. Die Verwendung der IT-Anwendung für die vorgenannten Zwecke ist für die Landkreisen und kreisfreien Städten verpflichtend. Den Jägern ist die Verwendung dagegen freigestellt. Das bedeutet, diese können von der Verwendung der IT-Anwendung absehen. Das bisherige analoge System zur Probenahme wird vorerst parallel weitergeführt.

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