Németország – Magasépítési munka – OBK Neubau Rettungswachen GU-Leistungen Paket 1
Leírás
Der Oberbergische Kreis ist als Träger des Rettungsdienstes zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung (notärztliche Versorgung im Rettungsdienst und Krankentransport) verpflichtet. Gemäß dem Rettungsdienstbedarfsplan sollen an voraussichtlich neun Standorten Rettungswachen mit unterschiedlichen Abmessungen mit Erweiterungsmöglichkeiten entstehen. Die Größen der Rettungswachen richten sich nach dem jeweiligen Bedarf. Die Rettungswachen werden voraussichtlich in 3 Vergabepakete aufgeteilt, die sukzessive veröffentlicht werden sollen. Diese Ausschreibung dient der Vergabe der Generalunternehmerleistungen für Paket 1, bestehend aus den Rettungswachen für folgende Standorte: 1. Rettungswache Morsbach 2. Rettungswache Marienheide-Mitte 3. Rettungswache Waldbröl Im Vorfeld wurde in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Nutzern eine Planung der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI bis hin zu einer Genehmigungsplanung einschließlich der erforderlichen Fachplanungen erstellt. Diese entspricht den abgestimmten Raumbedürfnissen und Anforderungen und wird den Bewerbern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Um auf die sehr unterschiedlichen Grundstückzuschnitte mit einer Entwurfsidee reagieren zu können, wurde ein Konzept entwickelt, bei dem das Raumprogramm zwei Modulen zugeordnet ist: Das Modul 1 beinhaltet die Wasch- und Fahrzeughalle(n) samt ihrer Nebenräume, das Modul 2 beinhaltet die Büro-, Sozial-, und Umkleideräume inklusive der Nebenräume. Diese beiden Module sind in zwei Formen zueinander angeordnet: in der "T-Anordnung" und in der "Rücken-an-Rücken-Anordnung". Die Anordnung je Standort ist in den Genehmigungsplänen definiert und entsprechend in der Ausführungsplanung des Generalunternehmers zu übernehmen. Gegenstand dieser Ausschreibung auf Basis der bereitgestellten Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) ist jeweils die Erstellung des schlüsselfertigen, funktionsfähigen und betriebsbereiten Gebäudes, einschließlich der technischen Anlagen, sowie aller noch erforderlichen Planungsleistungen, die bisher nicht, oder nicht vollständig erbracht wurden. Ausgenommen sind die seitens des Auftraggebers gesondert beauftragten Leistungen für Alarmierungstechnik, lose Möblierung und aktive Komponenten der IT. Der Generalunternehmer hat jedoch die Einbindung der Fachplanung für diese Leistungen und Gewerke in seiner Ausführungsplanung und im Zuge der Ausführung zu berücksichtigen. Im Rahmen der Vergabeunterlagen wird eine BIM-gestützte Projektbearbeitung beschrieben (vgl. 3.1.3 der FLB sowie ihre Anlagen Auftraggeber-Informationsanforderungen (AiA) und Muster-BIM-Abwicklungsplan (Muster-BAP), letzterer wird mit der Aufforderung zum ersten indikativen Angebot bereitgestellt). Sofern eine BIM-gestützte Projektbearbeitung beauftragt wird, bestimmen sich Inhalt, Umfang und Detaillierungsgrad der vom AN zu erbringenden BIM-Leistungen nach den vorgenannten Vorgaben in der FLB und ihren Anlagen. Der Auftraggeber möchte allerdings den Wettbewerb um die Generalunternehmerleistungen nicht dadurch beschränken, dass er eine BIM-gestützte Projektbearbeitung zwingend vorgibt. Aus diesem Grund hat er sich zu einem gestuften Vorgehen entschlossen, bei dem die Entscheidung, ob BIM-Leistungen mit dem finalen Angebot optional, zwingend oder gar nicht abgefragt werden, im Lauf des Vergabeverfahrens, insbesondere auf Grundlage der indikativen Angebote und Verhandlungsgespräche, entschieden wird. Die Rahmenbedingungen für dieses Vorgehen werden hiermit allen Bewerbern und Bietern transparent mitgeteilt: a) Die BIM-Leistungen sind zunächst eine nicht zwingende, optionale Leistung. Dies bedeutet, dass die Bieter in ihren ersten indikativen Angeboten die BIM-Leistungen anbieten dürfen und sollen, aber nicht müssen. b) Der Preis für die BIM-Leistungen wird im ersten indikativen Angebot informatorisch abgefragt. Er ist im Preisblatt separat und getrennt vom Pauschalpreis einzutragen und in den Pauschalpreis nicht einzurechnen. c) In den Gesprächen der ersten Verhandlungsrunde wird der Auftraggeber mit den Bietern besprechen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen diese BIM-Leistungen anbieten können und möchten. d) Bleibt der Auftraggeber anschließend dabei, die BIM-Leistungen als nicht zwingend abzufragen, ist auch ein Angebot zuschlagsfähig, das keine BIM-Leistungen anbietet. Der Auftraggeber berücksichtigt aber im Rahmen der Qualitätswertung (Zuschlagskriterium "Konzept zum Qualitätsmanagement", vgl. Ziffer 5.1.10), ob der Bieter BIM-Leistungen gemäß den Vorgaben der FLB und ihrer Anlagen anbietet. Wird der Zuschlag auf ein Angebot mit BIM-Leistungen erteilt, hat der Auftragnehmer die BIM-Leistungen zum separat angebotenen Preis zu erbringen. e) Der Auftraggeber behält sich vor, die BIM-Leistungen vor der Aufforderung zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes zu streichen. Dann entfällt BIM als Wertungsgesichtspunkt im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Konzept zum Qualitätsmanagement". f) Der Auftraggeber behält sich vor, die BIM-Leistungen vor Aufforderung zum letztverbindlichen Angebot von optionalen zu zwingend anzubietenden, mit Zuschlag zu beauftragenden Leistungen zu machen. Dies wird er nur tun, wenn die indikativen Angebote und Verhandlungsgespräche gezeigt haben, dass alle Bieter die BIM-Leistungen anbieten können. In diesem Fall entfällt BIM als Wertungsgesichtspunkt beim Zuschlagskriterium "Konzept zum Qualitätsmanagement". Stattdessen wird der Preis für die BIM-Leistungen in den Pauschalpreis einzurechnen sein und über diesen nach dem Zuschlagskriterium "Preis" gewertet. Durch den skizzierten Umgang mit BIM-Leistungen wird sichergestellt, dass auch Bieter, die BIM-Leistungen nicht anbieten können oder wollen, ein zuschlagsfähiges Angebot abgeben können.
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