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Deutschland – Buchbinderdienste und Verarbeitung – Rahmenvereinbarung Buchbindearbeiten

Universität HamburgVokietijaPaskelbta 2026-11-01
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Aprašymas

Die Universität Hamburg (im Folgenden „UHH“) ist als Exzellenzuniversität mit mehr als 43.000 Studierenden und ca. 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine der forschungsstärksten Universitäten Deutschlands und gleichzeitig eine der größten Ausbildungseinrichtungen Norddeutschlands. Mit ihrem Konzept der „Flagship University“ in der Metropolregion Hamburg pflegt sie innovative und kooperative Verbindungen zu wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnern. Sie produziert für den Standort – aber auch national und international – die zukunftsgerichteten gesellschaftlichen Güter Bildung, Erkenntnis und Austausch von Wissen unter dem Leitziel der Nachhaltigkeit. Die Universität Hamburg führt als zentrale Vergabestelle gemäß § 4 VgV für die Staats- und Universitätsbibliothek Carl von Ossietzky (SUB) ein Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV für eine Dienstleistung durch. Das Ziel des Verfahrens ist es, gem. § 21 VgV für Buchbindearbeiten der UHH und der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky je einen Rahmenvereinbarungs-Partner zu gewinnen. Leistungsgegenstand sind Buchbindearbeiten u. a. für Zeitschriften- oder Zeitungsbände sowie für Ganzgewebebände. Das Bindegut ist ohne Abweichung entsprechend den Einzelanweisungen der Bedarfsstelle zu binden, die der Auftragnehmer dem Einzelauftrag oder der jeweiligen Musterpappe entnehmen kann. Bei Unklarheiten sind diese schnellstmöglich mit der Auftraggeberin zu klären. Abweichungen von den Anweisungen sind nur nach Rücksprache zulässig. Die Bindearbeiten sind – soweit von der Bedarfsstelle nicht anders vorgeschrieben – für Bibliotheks-Bucheinbände nach den Gütebestimmungen RAL-RG 495 (Ausgabe Mai 2003 Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., Berlin: Beuth, 2003) durchzuführen. Die vom Dienstleister zu übernehmenden Aufgaben umfassen im Wesentlichen: ▪ Bibliotheksbroschur, ▪ Einfachgewebebände und Gewebebände, ▪ Zeitungsband, ▪ Zeitschriftenband, ▪ Fadenheftung, ▪ Ausführung von Rückentaschen, ▪ Sonstige Einbandarten, Sonderarbeiten, ▪ Diverse zusätzlich anfallende Arbeiten. Alle Bände müssen auf der Innenseite des hinteren Deckels mittels eines Stempels und/oder Aufklebezettels mit dem Namen der ausführenden Buchbinderei und der Angabe „RAL-RG 495“ versehen werden. Die Angabe „RAL-RG 495“ bezeichnet eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne der §§ 633 und 459 BGB. Der Hinweis auf RAL entfällt, wenn der Einband auf ausdrücklichen Wunsch der Bibliothek des Auftraggebers abweichend von den RAL-Normen gebunden wird. Für die Prägung von Rückentiteln müssen die international üblichen Sonderzeichen und nach Absprache nichtlateinische Schriften zur Verfügung stehen.

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