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Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Umsetzung GaFöG an der GS St. Johann - Zweigstelle Könen

Stadt KonzVācijaPublicēts 2026. g. 07. okt.
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Apraksts

Die Stadt Konz beabsichtigt die Erweiterung und Modernisierung der Grundschule im Ortsteil Könen. Im Rahmen der Maßnahme ist die Errichtung eines Mensaneubaus als Anbau an das bestehende Schulgebäude vorgesehen. Darüber hinaus soll eine neue zentrale Wärmeversorgungsanlage geschaffen werden, die künftig sowohl den Mensaneubau als auch das Bestandsgebäude der Grundschule mit Wärme versorgt. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt voraussichtlich anteilig aus Fördermitteln des Investitionsprogramms Ganztagsausbau (1. Bauabschnitt) sowie aus Eigenmitteln der Stadt Konz (2. Bauabschnitt). Nach Abschluss der Leistungsphasen 1 bis 5 beabsichtigt der Auftraggeber, die erforderlichen Förderanträge sowie Anträge auf Mittelbereitstellung bei den zuständigen Fördermittelgebern, den politischen Gremien und der Kommunalaufsicht einzureichen, um die Voraussetzung für die Bereitstellung weiterer Finanzmittel zu schaffen. Da die Bewilligung der hierfür erforderlichen Finanzmittel zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht abschließend geklärt werden kann und die Antragsstellung die Ergebnisse der ersten Planungsstufe voraussetzt, erfolgt die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufen steht unter dem Vorbehalt der weiteren Finanzierung und Mittelbewilligung. Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass der Mensaneubau unmittelbar an das bestehende Schulgebäude angebunden wird. Sollten sich jedoch im Zuge der Planungen alternative Lösungen als wirtschaftlicher, funktionaler oder städtebaulich vorteilhafter erweisen, behält sich der Auftraggeber vor, diese weiterzuverfolgen. 1. Bauabschnitt: Errichtung eines Mensagebäudes mit zugehörigen Neben- und Funktionsräumen 2. Bauabschnitt: Energetische Sanierung des bestehenden Schulgebäudeensembles Gegenstand der Ausschreibung sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9 für beide Bauabschnitte. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden für beide Bauabschnitte die Leistungsphasen 1 bis 5 beauftragt (Leistungsstufe 1). Diese Leistungen sind für die Vorbereitung und Beantragung der Finanzierung erforderlich. Die Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 (Leistungsstufe 2) erfolgt optional und steht unter dem Vorbehalt der erforderlichen Finanzierungs- und Genehmigungsentscheidungen. Da die hierfür notwendigen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht vorliegen und durch den Auftraggeber derzeit nicht abschließend bewertet werden können, werden die Leistungsphasen 6 bis 9 als Bedarfspositionen ausgeschrieben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht. Der 1. Bauabschnitt soll über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau gefördert werden. Gemäß den geltenden Förderrichtlinien muss dieser Bauabschnitt bis spätestens 31.12.2029 baulich abgeschlossen sein. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Mensa ist vorgesehen, die bestehenden Betreuungsgruppen vorübergehend in den Neubau auszulagern. Anschließend soll mit der energetischen Sanierung des Bestandsgebäudes begonnen werden. Die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 5 erfolgt unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Im Hinblick auf die einzuhaltenden Fristen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau sind die Leistungen des 1. Bauabschnitts vorrangig und mit besonderer Termindringlichkeit zu bearbeiten. Für beide Bauabschnitte ist die Fertigstellung der Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) spätestens zum 31. August 2027 sicherzustellen. Bei Zusage der Fördermittel, sind gemäß den Förderrichtlinien die Maßnahmen des 1. Bauabschnitts spätestens bis zum 31.12.2029 vollständig umzusetzen und bis zum 30.06.2030 abzurechnen. Diese Termine sind verbindlich einzuhalten. Da die Finanzierung des 1. Bauabschnitts über ein Förderprogramm vorgesehen ist, sind sämtliche Planungs- und Projektunterlagen während der gesamten Projektbearbeitung eindeutig und nachvollziehbar nach den beiden Bauabschnitten zu trennen. Dies gilt insbesondere für Planunterlagen, Kostenberechnungen, Kostenverfolgungen, Terminpläne sowie sonstige für Förder- und Nachweiszwecke erforderliche Dokumentationen. Die Zuordnung der Leistungen und Kosten zu den jeweiligen Bauabschnitten ist durchgängig transparent und prüffähig darzustellen.

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