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Németország – Építészeti, mérnöki és tervezési szolgáltatások – Objektplanung Architektur

Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg, Technische Geschäftsleitung, SG FBTVācijaPublicēts 2026. g. 31. aug.
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Apraksts

Maßnahmennummer: B52HE152000109 Vergabenummer: 26-074390 Maßnahmenbezeichnung: Sanierung der Verwaltungsgebäude am Prinzregentenufer 41 und 45 Projektbeschreibung für VGV | Objektplanung Architektur Umfang der Beschaffung - Beschreibung: Architektenleistung nach HOAI Teil 3, Abschnitt 1. Gebäudeplanung für die Sanierung der denkmalgeschützten Verwaltungsgebäude Villa KS und KR der Technischen Hochschule Georg‑Simon‑Ohm am Prinzregentenufer 41 und 45. (siehe: https://geoportal.bayern.de/denkmalatlas/?search=2# Denkmalnummer: D-5-64-000- 1578 und D-5-64-000-1579) Die Villa KS (Baujahr 1922) und die Villa KR (Baujahr 1928) sind zwei freistehende Gebäude auf einer Grundstücksfläche von 3.497 m². Die Nettogeschossfläche (NRF) beider Gebäude beträgt insgesamt 1.296 m². Beide Gebäude sind komplett leergezogen. Sie dienen primär der Verwaltungsnutzung. Zudem sollen die Villen als Herz des Campus für weitere Nutzergruppen der Hochschule nutzbar gemacht werden. Geplant ist die Realisierung von Büro‑ und Verwaltungsräumen sowie von Co‑Working‑Flächen, Besprechungsräumen und Multifunktionsflächen, unter anderem für kleinere Veranstaltungen. Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Erlangen‑Nürnberg, beabsichtigt die Sanierung der Verwaltungsgebäude Villa KS und Villa KR der Technischen Hochschule Georg‑Simon‑Ohm am Prinzregentenufer 41 und 45. Die beiden Villen stehen unter Denkmalschutz. Neben einzelnen Umbauten und Reparaturen im Rahmen des Bauunterhalts wurden an den Gebäuden seit über 45 Jahren keine Sanierungen durchgeführt. Insbesondere Villa KR befindet sich in einem stark maroden Zustand mit umfangreichen Fassaden‑, Mauerwerks‑ und Feuchteschäden. Villa KS ist zwar in einem besseren Zustand, weist jedoch ebenfalls Risse und Putzabplatzungen an den Außenwänden sowie umlaufend aufsteigende Feuchtigkeit im Sockelbereich der Kellergeschosse auf. Die Gebäude entsprechen nicht mehr den funktionellen, technischen und hygienischen Anforderungen. Die Bausubstanz bedarf einer Grundsanierung, die in gleicher Weise die zugehörigen technischen Einrichtungen umfasst. Das von den Nutzern vorgegebene Raumprogramm ist in den beiden Bestandsgebäuden zu realisieren. Flächenbedarf: NUF 1-6: 1.143 m² NUF 7: 109 m² TF: 44 m² Die Baumaßnahme erweist sich als komplex, weil sie gleichzeitig den Vorgaben des Brandschutzes, den Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie den Auflagen des Denkmalschutzes gerecht werden muss. Die denkmalpflegerischen Belange sind bei der Planung und Umsetzung in höchstem Maße abzustimmen und zu berücksichtigen. Bauphysikalisch ist der energetische Standard im staatlichen Hochbau EGB 55 (EffizienzgebäudeBund 55) anzustreben. Die Sanierungsmaßnahmen für beide Gebäude sollen zeitgleich durchgeführt werden. Der Auftrag umfasst beide Gebäude als Gesamtmaßnahme, die Objekte werden nicht getrennt berechnet. Das Honorar wird nach der Summe der anrechenbaren Kosten ermittelt. Die Baudurchführung ist nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit zu realisieren.

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