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Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – JG | U Ersatzneubauten Gewächshäuser - Generalplanervergabe

Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur, vertreten durch die Zentrale des Landesbetriebs LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Mainz, vertreten durch die Niederlassungsleitungil-ĠermanjaNpubblikat fi 03 Nov 2026
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Deskrizzjoni

Für die Baumaßnahme "Ersatzneubauten Gewächshäuser" in Mainz werden Generalplanerleistungen für die abschnittsweise Umsetzung des Vorhabens vergeben. Gegenstand sind der Rückbau der be-stehenden Gewächshausanlagen sowie die Planung und Realisierung der Ersatzneubauten ein-schließlich der zugehörigen Freianlagen und der Einbindung in das Gesamtareal des Botanischen Gartens. Der Generalplaner übernimmt die übergeordnete Koordination, Integration und Schnittstellenbear-beitung der beauftragten Objekt- und Fachplanungen sowie die Einbindung der vom Auftraggeber gesondert beauftragten Fachbeteiligten. Die Planung erfolgt bis zur ausführungsreifen und vergabe-fähigen Planung einschließlich Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen. Seitens des Auftraggebers wird eine gebündelte Vergabe wesentlicher Bauleistungen an einen Generalunter-nehmer favorisiert. Besonders zu berücksichtigen sind der laufende Pflanzen-, Forschungs- und Gar-tenbetrieb sowie die abschnittsweise und teilweise überlappende Umsetzung der Bauabschnitte. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: - Objektplanung Gebäude und Innenräume: Grundleistungen der LPH 2 bis 9 sowie die projektspezifischen Besonderen Leistungen gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI. - Tragwerksplanung: Grundleistungen der LPH 1 bis 6 sowie ergänzende Besondere Leistungen für Vergabe, Ausführung, ingenieurtechnische Kontrolle, Dokumentation und Objektbetreuung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI. - Thermische Bauphysik / Wärmeschutz / Energiebilanzierung: Grundleistungen der LPH 1 bis 7 nach Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI sowie die projektspezifischen Besonderen Leistungen, insbesondere zu Wärme-, Feuchte-, Kondensat- und Wärmebrückenschutz sowie zu den Schnittstellen der Gewächshaushülle zur TGA. - Freianlagenplanung: Grundleistungen der LPH 2 bis 9 sowie die projektspezifischen Besonderen Leistungen einschließlich Erschließung, Vegetation, Bauabschnitts- und Interimszuständen sowie Schnittstellen zu Regenwasserbewirtschaftung, technischen Außenanlagen und Entwässerung gem. Teil 3 Abschnitt 2 i.V.m. Anlage 11 HOAI. - Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI: Leistungen nach Maßgabe der jeweiligen spezifischen Leistungspflichten für - Anlagengruppen 1 bis 3 und 7, insbesondere gewächshausspezifische Klima-, Heizungs-, Lüf-tungs-, Bewässerungs-, Vernebelungs-, Verschattungs- und Energieschirmtechnik, - Anlagengruppen 4 und 5, insbesondere elektrotechnische sowie kommunikations- und infor-mationstechnische Anlagen, und - Anlagengruppe 8, Gebäudeautomation/Gebäudeleittechnik einschließlich Regelungs-, Steue-rungs-, Monitoring- und Schnittstellenfunktionen. Ergänzend sind Leistungen des bauordnungsrechtlichen Brandschutzes in Anlehnung an AHO-Heft Nr. 17, der Nachhaltigkeitskoordination / BNB gemäß projektspezifischer Zielvereinbarung sowie des Schadstoffmanagements, des selektiven Rückbaus, der Entsorgungs- und Materialstromplanung und des zirkulären Bauens gemäß den jeweiligen spezifischen Leistungspflichten zu erbringen. Die Leistungen werden entsprechend den dort festgelegten Leistungsstufen 1 bis 5 erbracht. Die Fachplanung Brandschutz orientiert sich an den Leistungsstufen des AHO-Heftes Nr. 17. Die Leistungen BNB/Nachhaltigkeitskoordination sowie Schadstoffe / zirkuläres Bauen werden projekt-spezifisch in Leistungsstufen 1 bis 5 gegliedert. Soweit einzelne Leistungen Leistungsphasen der HOAI zugeordnet sind, ergibt sich die jeweilige Zuordnung aus den spezifischen Leistungspflichten. Die Leistungen "Kunst am Bau" werden gesondert betrachtet. Die daraus resultierenden planeri-schen, baulichen, technischen und terminlichen Schnittstellen sind durch den Generalplaner in die Gesamtplanung und den Bauablauf zu integrieren; die fachlich-künstlerische Bewertung ist nicht Be-standteil der Generalplanerleistung. Vom Auftraggeber gesondert beauftragte bzw. bereitgestellte Leistungen - insbesondere Bau-grund/Geotechnik, Vermessung, SiGeKo, Ingenieur für kontaminierte Bereiche, übergeordnete brandschutztechnische Beratung/Prüfung, Prüfstatik, Kanal-/Leitungs- und Spartenuntersuchungen sowie Kampfmitteluntersuchungen - sind hinsichtlich ihrer für die Gesamtplanung relevanten Ergeb-nisse durch den Generalplaner zu integrieren. Die fachliche Verantwortung verbleibt bei den jeweili-gen Leistungserbringern.

Kodi CPV

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