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Németország – Építészeti, építési, mérnöki és vizsgálati szolgáltatások – Neubau Biologie und 4. Reinigungsstufe, Kläranlage Wildberg

Stadt Wildbergil-ĠermanjaNpubblikat fi 19 Lul 2026
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Deskrizzjoni

Die Stadt Wildberg betreibt die mechanisch-biologisch-chemische Kläranlage Wildberg. Dort wird das Wasser von ca. 10.000 Einwohner aus den Stadtteilen Wildberg, Effringen, Gültlingen, Schönbronn und Sulz am Eck gereinigt. Hinzu kommt der Anschluss einer Sprudelfabrik. Der Großteil der Kläranlage wurde 1980 errichtet. Im Jahr 2001 wurde die Kläranlage um eine zweite Straße erweitert, so dass die Kläranlage seitdem aus zwei separaten biologischen Reinigungsstraßen besteht. Das Wasser teilt sich im Ablauf des Sandfangs auf die beiden Straßen auf und wird nach der Nachklärung im Ablaufbauwerk wieder zusammengeführt. Die Stadt Wildberg sieht den Neubau einer 4. Reinigungsstufe vor. Die geeignetste Baufläche zur Errichtung der 4. Reinigungsstufe ist die Fläche des Kombibeckens (Vorklärung, Belebungsbecken) der Straße 1. Dementsprechend muss zur Realisierung der 4. Reinigungsstufe für die gesicherte Abwasserreinigung neues Belebungsbeckenvolumen zur Verfügung gestellt werden. Dies soll durch den Neubau einer zweiten Belebungsbeckenstraße direkt östlich der bestehenden Straße 2 erfolgen. Für die Umsetzung der beiden Bauwerke stehen folgende Maßnahmen an: - Erweiterung des Zwischenhebewerks auf die gesamte Wassermenge der Kläranlage - Umbau der Vorklärung 2 zur Aufteilung auf die beiden Belebungsbeckenstraßen - Neubau der Belebungsbeckenstraße (3 Kaskaden) - Umbau Gebläsestation 2 - Neubau Leitung zwischen Belebungsbeckenstraße und Nachklärbecken 1 - Neubau Rücklaufschlammpumpwerk 1 - Anpassung P-Fällung - Abbruch Kombibecken Straße 1 - Neubau 4. Reinigungsstufe Mit dieser Realisierung werden Synergien genutzt, die Kläranlage zukunftssicher ausgebaut, die neu zu versiegelten Flächen auf ein Minimum reduziert und die Abwasserreinigung durch den Bau der 4. Reinigungsstufe deutlich verbessert. Die Auflagen der Förderstelle und / oder der Genehmigungsbehörden sind zwingend in der Planung umzusetzen und die Fördervoraussetzungen sind vollumfänglich zu erfüllen.

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