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Niemcy – Usługi architektoniczne w zakresie obiektów budowlanych – 0900_RaS_LvBS_Architektenleistungen

Gemeinde Rot am SeeNiemcyOpublikowano 05 paź 2026
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Opis

Projektbeschreibung Die Gemeinde Rot am See beabsichtigt den Neubau eines dreigeschossigen Lernhauses für die Lupold-von-Bebenburg-Schule, Hauptstraße 9, 74585 Rot am See. Der Neubau ergänzt die bestehende Gemeinschaftsschule und dient insbesondere der Ganztagsbetreuung sowie der Unterbringung neuer Fach- und Lernräume. Vorgesehen sind im Erdgeschoss Fachräume für Technik und Kunst, im 1. Obergeschoss flexible Lern- und Ganztagsbereiche sowie im 2. Obergeschoss Fachräume für Physik und Chemie. Ergänzend sind Sanitär-, Neben- und Erschließungsbereiche einschließlich eines Aufzugs vorgesehen. Das Gebäude ist als dreigeschossiger Hybridbau geplant. Die Tragstruktur besteht überwiegend aus Stahlbeton; nichttragende Innen- und Außenbauteile werden teilweise in Holz- bzw. Massivholzbauweise ausgeführt. Die oberste Geschossdecke ist als Brettstapeldecke vorgesehen. Das Gebäude erhält ein Flachdach mit Photovoltaikanlage. Die Wärmeversorgung erfolgt primär auf Basis von Holzpellets. Zur Sicherstellung der Versorgung ist Erdgas als redundanter Energieträger vorgesehen. Für die Fachräume und innenliegenden Bereiche sind bedarfsgerechte Lüftungsanlagen geplant. Die technische Gebäudeausrüstung umfasst darüber hinaus die erforderlichen Anlagen für Sanitär, Elektro, Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldung, ELA und passive EDV-Vernetzung. Die Außenanlagen werden im Zusammenhang mit dem Neubau neu geordnet und an die bestehenden Schulbereiche angebunden. Vorgesehen sind Aufenthalts-, Wege- und Ganztagsbereiche sowie ein zentrales Plenum. Entfallende Stellplätze werden durch zusätzliche Stellplätze auf einem benachbarten Parkplatz ersetzt. Die Planung der Außenanlagen ist Bestandteil der zu vergebenden Planungsleistungen und wird vom zu beauftragenden Büro übernommen. Grundlage hierfür sind die vorhandenen Planungsunterlagen sowie der in der vorliegenden Kostenberechnung ausgewiesene Leistungsumfang und Kostenansatz für die Außenanlagen. Die Planung ist innerhalb dieses Kostenrahmens fortzuführen und mit der Objektplanung des Lernhauses abzustimmen.

Kostenrahmen und Fördermittelbindung Die vorliegende Kostenberechnung bildet die verbindliche, absolute Obergrenze der für das Projekt verfügbaren Mittel. Aufgrund der Bindung des Vorhabens an Zuschüsse ist eine Überschreitung dieser Kostenobergrenze nicht zulässig. Das zu beauftragende Büro hat die weitere Planung und Umsetzung innerhalb dieses Kostenrahmens sicherzustellen. Hierzu sind eine fortlaufende Kostenkontrolle und die frühzeitige Anzeige möglicher Kostenrisiken erforderlich. Bei absehbaren Kostensteigerungen sind rechtzeitig geeignete Anpassungs- und Einsparmaßnahmen vorzuschlagen und mit dem Auftraggeber abzustimmen; die Fördervoraussetzungen sind dabei einzuhalten.

Planungsstand und Vorbefassung Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Fortführung einer bereits begonnenen Objektplanung. Für das Vorhaben liegt eine Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 gemäß HOAI vor. Die ausgeschriebenen Leistungen stellen insofern einen Anschlussauftrag an den bereits erreichten Planungsstand dar. Ein regionales Planungsbüro war mit der bisherigen Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 beauftragt und gilt im Hinblick auf das gegenständliche Vergabeverfahren als vorbefasstes Unternehmen im Sinne des § 7 VgV. Das vorbefasste Büro ist grundsätzlich zur Teilnahme am Vergabeverfahren berechtigt. Zur Sicherstellung eines transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs werden sämtliche für das weitere Verfahren relevanten Informationen und Unterlagen aus der bisherigen Planung allen Bewerbern bzw. Bietern in gleicher Weise zur Verfügung gestellt. Dies umfasst insbesondere die vorhandenen Planungsunterlagen, die Kostenberechnung, weitere Berechnungen, Konzepte, Abstimmungsergebnisse und sonstige projektbezogene Grundlagen bis einschließlich Leistungsphase 3. Etwaige aus der Vorbefassung resultierende Informationsvorsprünge sollen hierdurch ausgeglichen werden. Die Gleichbehandlung aller Verfahrensteilnehmer gemäß § 97 GWB und § 7 VgV wird sichergestellt.

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