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Németország – Faápolási szolgáltatások – VOEK 607-25 Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Baden-Württemberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenTysklandPublicerad den 20 aug. 2026
34 dagar kvar

Beskrivning

Auf insgesamt 256 Liegenschaften sind insgesamt 2.579 Bäume zu kontrollieren. Die Kontrollen umfassen Regelkontrollen von Einzelbäumen und flächige Regelkontrollen von mehreren Bäumen. Sie verteilen sich auf die Lose 1-7 und sind zweimal pro Jahr, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand, vorzunehmen. -- Zu den Leistungen der Baumkontrolle können folgende weitere Leistungen kommen: -Baumkatasterneuerstellung, Ersterfassung -Baumkatasterüberarbeitung -Baumplakettenanbringung / Neunummerierung -Erstellung und Lieferung einer Übersichtskarte je Wirtschaftseinheit und Aktualisierung dieser -nach Bedarf Beantragung von Genehmigungen bei der jeweils zuständigen Behörde -Wahrnehmung von Besprechungs-/ Abstimmungsterminen -Baumkatasterneuerstellung, Ersterfassung in einem Los nach Bedarf -Baumplakettenanbringung / Neunummerierung in einem Los nach Bedarf) -- -Die Baumkontrollleistungen müssen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) durchgeführt werden. Kontrollen sind von Personen durchzuführen, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen, siehe Eignungskriterien, Ziffer 5.1.9 - Sicherung der Qualität. --- Ausgehend von geschätzt 10 % der kontrollierten Bäume, an denen nach einem Kontrollgang Pflegemaßnahmen durchzuführen sind, sind innerhalb eines Jahres ca. 516 Pflegemaßnahmen, verteilt über die Lose 8-14, durchzuführen. Hierzu wird die Auftraggeberin eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Vertragspartnern in jedem Los schließen. -- Im Rahmen der Baumpflege können folgende Leistungen an Bäumen unterschiedlicher Höhe, unterschiedlichen Kronen- und Stammfußdurchmessers, sowie damit verbundene Leistungen anfallen: -Jungbaumpflege (Erziehungs- bzw. Aufbauschnitt) -Kronenpflege -Totholzentfernung -Fällung -Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) -Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung -Entfernung von Stamm- und Stockaustrieben -Lichtraumprofilschnitt -Stubbenfräsen -Formschnitt -Fremdbewuchsentfernung -Zusatzleistungen(z.B. Teilnahme an Besprechungen) -Baustelleneinrichtungen -- -Eingesetzte Maschinen/Arbeitsmittel müssen mindestens mit GS-Prüfung, KWF Standard oder gleichwertig geprüft sein. -Es dürfen nur biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten der Wassergefährdungsklasse 1 und nur biologisch schnell abbaubare Schmiermittel, ausgezeichnet mit dem „Blauen Engel“, verwendet werden. -Neben maschineller ist die motormanuelle Bearbeitung vorzusehen, um Beschädigungen der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu vermeiden. -Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz (bspw. Holz, Reisig, Fräsgut, Buschwerk und Mähgut) ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. -Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. --- Weiteres ist den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. -- Es handelt sich bei allen Positionen um Erfahrungswerte und grobe Schätzungen zu Kalkulationszwecken.

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