Németország – Kutatási és fejlesztési szolgáltatások és kapcsolódó tanácsadói szolgáltatások – Allgemeine Ressortforschung (ReFo) - Zweite Evaluierung der Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau
Описание
Gemäß den subventionspolitischen Leitlinien des Bundes ist vorgesehen, dass alle Finanzhilfen regelmäßig in Bezug auf den Grad der Zielerreichung sowie auf Effizienz und Transparenz evaluiert werden. Dementsprechend ist in Artikel 13 der Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau vereinbart, dass die Finanzhilfen regelmäßig durch den Bund im Zusammenwirken mit den Ländern evaluiert werden. Eine erste Evaluierung der Programmjahre 2020 bis 2022 liegt bereits vor. Hieran anknüpfend soll eine weitere Evaluierung für die Programmjahre 2023 bis 2025 durchgeführt werden. Sie soll vor dem Hintergrund stark gestiegener Bau- und Finanzierungskosten sowie dadurch erhöhtem Fördermitteleinsatz pro Förderfall insbesondere den Aspekt der Effizienz der Förderung stärker in den Blick nehmen – sowohl analytisch als auch im Hinblick auf die Aktivitäten einzelner Länder und Akteure zur Senkung der Baukosten. Dabei soll untersucht werden, wie auskömmlich die wichtigsten Fördermodelle und -instrumente im Mietwohnungsneubau für einzelne Investorengruppen in verschiedenen Ländern ausgestaltet sind und welche Anreiz- und Steuerungsmechanismen im Hinblick auf Baukosten, Effizienz und Zielgenauigkeit des Mitteleinsatzes bestehen und wie diese wirken. Leitfragen: - Wie haben sich die Förderergebnisse im Sozialen Wohnungsbau im Zeitablauf entwickelt? - Welche Veränderungen in der Struktur der geförderten Wohnungen sind dabei zu beobachten? - Wie sieht der Einsatz der Bundesfinanzhilfen in den Programmjahren 2023 bis 2025 im Vergleich zu den Programmjahren 2020 bis 2022 aus und welche Mittel haben die Länder eingesetzt? - Auf welcher Grundlage, mit welchen methodischen Ansätzen und mit welchen Zielparametern werden die konkreten Förderkonditionen bestimmt? Welche Auswirkungen hätte eine Veränderung der Konditionen? - Welche expliziten und impliziten Anreize zur Reduzierung der Baukosten setzen die Förderkonditionen bzw. -richtlinien? - Welche Renditen auf das eingesetzte Eigenkapital und insgesamt können derzeit mit dem Sozialen Wohnungsbau von den unterschiedlichen Investorengruppen erzielt werden? Inwiefern werden Renditen implizit oder explizit beschränkt? - Wie sind die unterschiedlichen Fördermodelle (auch mit Blick auf Miethöhe und Bindungslänge) unter dem Effizienzgesichtspunkt zu bewerten? - Welche Handlungsempfehlungen lassen sich ableiten, um die Fördereffizienz zu erhöhen? Der Auftragnehmer hat unter Berücksichtigung der subventionspolitischen Leitlinien ein Evaluierungskonzept zu erarbeiten, das den oben genannten Erkenntnisinteressen gerecht wird. Hierzu sind bereits im Angebot erste Vorschläge zu skizzieren. Ausgewählte Analysen der ersten Evaluierung sollen dabei fortgeschrieben werden. Wie bereits bei der ersten Evaluierung sollten die Informationen der Anlagen 2-5 der Verwaltungsvereinbarung (VV) sozialer Wohnungsbau auch weiterhin eine zentrale Datengrundlage darstellen. Die o. g. Forschungsfragen sollen aber auch auf Grundlage von Primärinformationen von den handelnden Akteuren, insb. Länderministerien, Förderbanken und Fördernehmern beantwortet werden. Diese müssen zunächst im Rahmen von Experteninterviews, Fallstudien und, wenn möglich, Datensätzen von z.B. Förderbanken gewonnen werden. Ergänzend sollen eigene Wirtschaftlichkeitsberechnungen basierend auf den Förderrichtlinien und realistischen Projektannahmen durchgeführt werden. Dabei soll auch auf die vorliegende aber bislang unveröffentlichte Zusammenstellung der Förderangebote der Länder zurückgegriffen werden. Diese wird dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss über eine gesonderte Nutzungsvereinbarung für projektbezogene Zwecke temporär zur Verfügung gestellt. Ein klarer Fokus der Analysen soll auf dem Mietwohnungsneubau liegen. Andere Fördergegenstände bzw. Förderbereiche können aber komplementär mit betrachtet werden. Eine enge Einbindung der Länder – wie bereits bei der letzten Evaluierung – ist unabdingbar.
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