Polen – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Zagospodarowanie odpadów komunalnych pochodzących z nieruchomości zamieszkałych oraz PSZOK-u z terenu Gminy Jaraczewo
Beschreibung
II. VERFAHREN ZUR VERGABE DES AUFTRAGES
1. Das Verfahren wird im Wege einer offenen Ausschreibung gemäß Art. 132-139 des Gesetzes vom 29. Januar 2004 über öffentliche Aufträge (Dz. U. z 2026 r. poz. 793 z późn. zm.), im Weiteren als Gesetz Pzp bezeichnet, durchgeführt, dessen geschätzter Auftragswert den EU-Schwellenwert (wie im Anhang zur Bekanntmachung des Präsidenten des Amtes für öffentliche Aufträge) erreicht oder überschreitet. Die Spezifikation der Auftragsbedingungen wird im weiteren Text mit der Abkürzung „SWZ“ bezeichnet.
2. Der Auftraggeber plant die Anwendung des sogenannten umgekehrten Verfahrens gemäß Art. 139 Abs. 1 des Gesetzes Pzp, das darin besteht, zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote durchzuführen und anschließend eine qualitative Prüfung des Auftragnehmers, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, hinsichtlich des Fehlens von Ausschlussgründen sowie der Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren.
3. 4. Auf dieses Verfahren finden die Bestimmungen des Gesetzes Pzp sowie der auf der Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen direkt Anwendung. In allen geregelten und nicht geregelten Angelegenheiten dieser SWZ finden die Bestimmungen dieser Rechtsakte Anwendung.
5. Der Auftraggeber plant keine elektronische Auktion.
6. Der Auftraggeber plant keine Einreichung von Angeboten in Form elektronischer Kataloge.
7. Der Auftraggeber führt kein Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags durch.
8. Der Auftraggeber schließt nicht die Möglichkeit aus, dass sich nur die in Art. 94 des Gesetzes Pzp genannten Auftragnehmer um die Vergabe des Auftrags bewerben.
9. Der Auftraggeber plant keine Rückerstattung der Teilnahmekosten.
10. Der Auftraggeber plant keine Abrechnung in Fremdwährungen.
11. Gemäß Art. 95 Abs. 1 des Gesetzes Pzp verlangt der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer oder Subunternehmer auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 26. Juni 1974, Arbeitsgesetzbuch (Dz.U. z 2025 r. poz. 277 z późn. zm.) Personen beschäftigt, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Arbeiten ausüben, d.h. Personen, die die kommunale Anlage bedienen, insbesondere Personen, die eine zertifizierte Industriewaage bedienen, und Personen, die Sortierarbeiten an einem Sortierband durchführen.
12. Die detaillierten Anforderungen an die Durchführung und Durchsetzung der Beschäftigung auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses sind in der Mustervertrag, welcher Anlage Nr. 2 zur SWZ ist, festgelegt.
13. Der Auftraggeber legt keine zusätzlichen Anforderungen an die Beschäftigung der in Art. 96 Abs. 2 Punkt 2 des Gesetzes Pzp genannten Personen fest.
14. Der Auftraggeber hat den Auftrag nicht in einzelne Fraktionen von Abfällen aufgeteilt, da eine solche Aufteilung die Koordination einer erheblichen Anzahl von Auftragnehmern erfordern würde, was beim Auftraggeber erhebliche und unberechtigte zusätzliche Kosten verursachen könnte.
15. Der Auftraggeber plant keine Durchführung einer lokalen Besichtigung durch den Auftragnehmer.
III. BESCHREIBUNG DES AUFTRAGSGEGENSTANDS
1. Gegenstand des Auftrags ist die umfassende Dienstleistung der Entsorgung kommunaler Abfälle, bestehend aus:
1) der Annahme kommunaler Abfälle, die nach Art und Menge im vom Auftragnehmer angegebenen und bereitgestellten Ort für die Annahme kommunaler Abfälle vom Betreiber der kommunalen Abfallannahme in Übereinstimmung mit dem Recht und den Anforderungen aus den Auftragsdokumenten angenommen werden, 2) der Verarbeitung der angenommenen kommunalen Abfälle in Prozessen der Rückgewinnung (R) und/oder Entsorgung (D) und/oder Sammlung/Lagerung, am vom Auftragnehmer angegebenen und bereitgestellten Ort für die Entsorgung kommunaler Abfälle, in Übereinstimmung mit dem Recht und den Anforderungen aus den Auftragsdokumenten, 3) der Erfüllung der Berichts- und Informationspflichten, 4) der Erfüllung der Pflichten, die dem Auftraggeber die Möglichkeit geben, die Kontroll- und Verifikationsrechte auszuüben, 5) der Erfüllung der Dienstleistungen und Pflichten, die mit den in Punkt 1 – 4 genannten Dienstleistungen verbunden sind, im Weiteren gemeinsam als „Dienstleistung zur Entsorgung kommunaler Abfälle“ bezeichnet.
2. Verfahrensnummer: P-zp.271.02.01.2026
3. Der Auftraggeber empfiehlt, sich auf die oben genannte Verfahrensnummer in allen Korrespondenzen bezüglich des Verfahrens zu beziehen.
IV. BESCHREIBUNG DES AUFTRAGSGEGENSTANDS
1. Der Auftragsgegenstand ist beschrieben in:
1) der Auftragsgegenstandsbeschreibung (OPZ), die Anlage Nr. 1 zur SWZ ist, 2) dem Mustervertrag, der Anlage Nr. 2 zur SWZ ist, 3) dem Angebotsformular, das Anlage Nr. 3 zur SWZ ist.
2. Gemeinsames Verzeichnis der Aufträge CPV: Haupt-CPV-Code: 90500000-2-Dienstleistungen im Zusammenhang mit Abfällen Zusätzliche CPV-Codes: 90510000-5-Beseitigung und Aufbereitung von Abfällen 90514000-3-Recycling-Dienstleistungen 90533000-2-Abfallmanagement-Dienstleistungen
3. Hinweis! Jedes Mal, wenn in der SWZ ein Warenzeichen, ein Patent oder eine Herkunft, Quelle oder ein besonderer Prozess angegeben ist, der die vom jeweiligen Auftragnehmer gelieferten Produkte oder Dienstleistungen kennzeichnet, wird angenommen, dass hinter jedem Namen die Worte „oder gleichwertig“ stehen, d.h. dass eingebaute Materialien, Geräte usw. alle Parameter besitzen (sich auszeichnen) die nicht schlechter sind als in den o.g. Dokumenten beschrieben. Darüber hinaus wird angenommen, dass jedem solchen Verweis auf Normen, technische Bewertungen, technische Spezifikationen und technische Referenzsysteme, wie in Art. 101 Abs. 1 Punkt 2 und Abs. 3 des Gesetzes Pzp, die Worte „oder gleichwertig“ beigefügt sind, d.h. dass eingebaute Materialien, Geräte, Ausführ
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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