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Polen – Technische Computerunterstützung – Świadczenie usługi serwisu pogwarancyjnego dla macierzy Hitachi

Centrum Informatyki Resortu FinansówPolenVeröffentlicht am 09. Aug. 2026
Noch 8 Tage

Beschreibung

2. Gegenstand der Bestellung ist die Erbringung des Dienstes für die Wartung außerhalb der Garantiezeit für das Hitachi-Mainframe, einschließlich: 1) im Rahmen des Hauptauftrags: a) Behebung von Hardware- oder Standardsoftwarefehlern gemäß den Bestimmungen von Punkt III Absatz 4 Band III SWZ OPZ; b) Bearbeitung von Serviceanfragen gemäß Punkt III Absatz 5 Band III SWZ OPZ; c) Diagnose der Hardware und Standardsoftware im Hinblick auf die ordnungsgemäße Funktion der einzelnen Funktionalitäten; d) Durchführung einer jährlichen vorbeugenden Wartung der Hardware und Standardsoftware; e) Aktualisierung der Standardsoftware auf die vom Hersteller der Hardware empfohlene Version innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Übermittlung der Anfrage durch den Auftraggeber, deren Muster Anhang Nr. 4 zu Band II SWZ PPU darstellt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die vorgenannte Frist zu verlängern, worüber er den Auftragnehmer im Formular der Serviceanfrage informiert; f) Gewährleistung des Zugangs zu einer dedizierten Internetseite für die Standardsoftware, die dem Auftraggeber das eigenständige Herunterladen aktueller Versionen der Standardsoftware ermöglicht. 2) im Rahmen des mit einer Option versehenen Auftrags: a) Behebung von Hardware- oder Standardsoftwarefehlern gemäß den Bestimmungen von Punkt III Absatz 4 Band III SWZ OPZ; b) Bearbeitung von Serviceanfragen gemäß den Bestimmungen von Punkt III Absatz 5 Band III SWZ OPZ; c) Diagnose der Hardware und Standardsoftware im Hinblick auf die ordnungsgemäße Funktion der einzelnen Funktionalitäten; d) Durchführung einer jährlichen vorbeugenden Wartung der Hardware und Standardsoftware; e) Aktualisierung der Standardsoftware auf die vom Hersteller der Hardware empfohlene Version innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Übermittlung der Anfrage durch den Auftraggeber, deren Muster Anhang Nr. 4 zu Band II SWZ PPU darstellt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die vorgenannte Frist zu verlängern, worüber er den Auftragnehmer im Formular der Serviceanfrage informiert; f) Gewährleistung des Zugangs zu einer dedizierten Internetseite für die Standardsoftware, die dem Auftraggeber das eigenständige Herunterladen aktueller Versionen der Standardsoftware ermöglicht. 2. Eine detaillierte Beschreibung des Gegenstands der Bestellung ist in Band II und III SWZ enthalten.

CPV-Codes

Technische Computerunterstützung

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