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Polen – Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen – Świadczenie usług związanych z odbiorem i zagospodarowaniem odpadów komunalnych wytwarzanych przez właścicieli nieruchomości z terenu gminy Parzęczew

GMINA PARZĘCZEWPolenVeröffentlicht am 12. Aug. 2026
Noch 42 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Abholung von kommunalen Abfällen von den Eigentümern der im Gemeindegebiet von Parzęczew gelegenen Grundstücke, von denen die Abholung der Abfälle sowie deren Transport und Entsorgung erfolgt, und die anschließende Übergabe: a) nicht sortierter (gemischter) kommunaler Abfälle sowie Reststoffe aus der Sortierung kommunaler Abfälle an die vom Auftragnehmer genannten kommunalen Anlagen gemäß Art. 38b Abs. 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 über Abfälle (Dz. U. z 2023 r. poz. 1587 z późn. zm.). b) selektiv gesammelter kommunaler Abfälle an Anlagen zur Wiederverwertung und Entsorgung, gemäß der Abfallhierarchie, die in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt ist, insbesondere in Art. 17 des Gesetzes über Abfälle vom 14. Dezember 2012 (Dz. U. z 2023 r. poz. 1587 z późn. zm.) sowie gemäß dem Näheprinzip, das in Art. 20 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 über Abfälle (Dz. U. z 2023 r. poz. 1587 z późn. zm.) festgelegt ist, 2. Betreuung des kommunalen Punktes für die selektive Sammlung kommunaler Abfälle (im Folgenden PSZOK genannt), der sich bei ul. Św. Rocha 12 in Parzęczew befindet, durch Abholung, Transport und Entsorgung kommunaler Abfälle, 3. Erreichen der Wiederverwertungsquoten kommunaler Abfälle unter Berücksichtigung der Wiederverwertungsquoten, die im Gesetz vom 13. September 1996 über die Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung in Gemeinden (Dz. U. z 2025 r. poz. 733) sowie in der Verordnung des Ministers für Klima und Umwelt vom 3. August 2021 über die Art der Berechnung der Quoten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling kommunaler Abfälle (Dz. U. z 2021 poz. 1530) festgelegt sind, sowie für das Erreichen der Quoten zur Begrenzung der Masse kommunaler Abfälle, die biologisch abbaubar sind und zur Ablagerung übergeben werden, unter Berücksichtigung der Begrenzungsquoten, die in dem obigen Gesetz und der Verordnung des Ministers für Umwelt vom 15. Dezember 2017 über die Quoten zur Begrenzung der Ablagerung der Masse kommunaler Abfälle, die biologisch abbaubar sind (Dz. U. z 2017 poz. 2412), festgelegt sind. Insbesondere: 1. Abholung und Entsorgung nicht sortierter (gemischter) kommunaler Abfälle direkt von den Eigentümern der Grundstücke. 2. Abholung und Entsorgung von Hausmüllasche direkt von den Eigentümern der Grundstücke. 3. Abholung und Entsorgung selektiv gesammelter kommunaler Abfälle - Papier, Glas, Metalle, Kunststoffe, mehrstoffige Verpackungsabfälle, Bioabfälle, die kommunale Abfälle darstellen - in Folienbeuteln direkt von den Eigentümern der Grundstücke. 4. Abholung und Entsorgung selektiv gesammelter kommunaler Abfälle, einschließlich verbrauchter Elektro- und Elektronikgeräte, Möbel und anderer sperriger Abfälle, verbrauchter Reifen sowie Abfälle aus Textilien und Kleidung direkt von den Eigentümern 2-3 Mal im Jahr. 5. Ausstattung der Grundstücke, auf denen die Einwohner wohnen, einschließlich Einfamilienhäuser sowie Grundstücke, die für Erholungs- und Erholungszwecke (Ferien) genutzt werden, mit einem Satz Beuteln, die für die selektive Sammlung kommunaler Abfälle bestimmt sind. 6. Betreuung des PSZOK, der sich bei ul. Św. Rocha 12 in Parzęczew befindet, durch Abholung, Transport und Entsorgung kommunaler Abfälle. Der Auftragnehmer wird im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags verpflichtet sein, einen Mitarbeiter des PSZOK einzustellen. 7. Erstellung und Lieferung eines Abholplans für kommunale Abfälle an den Auftraggeber durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Plan mit dem Auftraggeber abzustimmen. 8. Führung einer Dokumentation und Dokumentation im Zusammenhang mit der Abholung kommunaler Abfälle durch den Auftragnehmer sowie Erstellung und Vorlage von Berichten über die abgeholten und gesammelten kommunalen Abfälle an den Auftraggeber, die gemäß den geltenden Vorschriften und in den dort festgelegten Fristen erstellt werden. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes ist Anhang Nr. 1 zur SWZ – Beschreibung des Auftragsgegenstandes (OPZ).

CPV-Codes

Beseitigung und Behandlung von SiedlungsabfällenDienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen AbfällenTransport von HaushaltsabfällenRecycling von SiedlungsabfällenVerwaltung von MüllhaldenAbwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und UmweltschutzdiensteEinsammeln von kommunalem MüllVerwaltung von Liegenschaften, die Nichtwohnzwecken dienenHausmüllbeseitigung

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