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Polen – Verschiedene medizinische Geräte und Produkte – DOSTARCZENIE APARATU CYFROWEGO SUFITOWEGO RTG

Szpital Specjalistyczny im. Ludwika Rydygiera w Krakowie Sp. z o.o.PolenVeröffentlicht am 30. Sept. 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

Bedingungen für die Teilnahme am Verfahren sowie Art und Weise der Bewertung der Erfüllung dieser Bedingungen

1. An der Vergabe können Auftragnehmer teilnehmen, die die in Art. 57 Abs. 1 des Pzp-Gesetzes sowie Art. 112 Abs. 2 des Pzp-Gesetzes festgelegten Bedingungen erfüllen, nämlich:

1) nicht von der Ausschreibung ausgeschlossen sind

2) die Teilnahmebedingungen erfüllen, die sich auf das Verfahren beziehen.

Der Auftraggeber legt keine spezifischen Teilnahmebedingungen für das Verfahren fest. Der Auftraggeber informiert gemäß Art. 139 Abs. 1 des Pzp-Gesetzes, dass er zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote durchführt und anschließend eine qualitative Bewertung des Auftragnehmers, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, hinsichtlich des Fehlens von Ausschlussgründen sowie der Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren.

Liste der Nachweise oder Dokumente, die die Auftragnehmer zur Bestätigung der Erfüllung der Teilnahmebedingungen vorlegen müssen

1. Im Hinblick auf die Nachweise der Erfüllung der in Art. 57 des Pzp-Gesetzes genannten Bedingungen legt der Auftragnehmer vor:

a) eine Erklärung zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen – unterzeichnet von der (den) entsprechend bevollmächtigten Person(en) zur Vertretung des Auftragnehmers. Die entsprechende Erklärung wird in Form eines einheitlichen Dokuments, das Anhang Nr. 4 zur Spezifikation (Formular JEDZ) darstellt, eingereicht.

2. Im Hinblick auf die Bestätigung des Fehlens von Ausschlussgründen aus dem Verfahren gemäß Art. 108 des Pzp-Gesetzes sowie Art. 109 Abs. 1 Punkt 1 und Punkt 4 des Pzp-Gesetzes sowie Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 über besondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit (Dz. U. z 2025 poz. 514) sowie Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Destabilisierung der Lage in der Ukraine durch Russland (Dz. Urz. UE L 229 z 31.07.2014, str. 1, z późn. zm.) legt der Auftragnehmer vor:

a) eine Erklärung über das Fehlen von Ausschlussgründen aus dem Verfahren – ausgefüllt und unterzeichnet von der (den) entsprechend bevollmächtigten Person(en) zur Vertretung des Auftragnehmers. Die entsprechende Erklärung wird in Form eines einheitlichen Dokuments, das Anhang Nr. 4 zur Spezifikation (Formular JEDZ) darstellt, eingereicht.

b) eine Erklärung, dass der Auftragnehmer nicht aufgrund von Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 über besondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit (Dz. U. z 2025 poz. 514) sowie nicht aufgrund des Verbots der Erteilung oder weiteren Ausführung öffentlicher Aufträge gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Destabilisierung der Lage in der Ukraine durch Russland (Dz. Urz. UE L 229 z 31.07.2014, str. 1, z późn. zm.) von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen ist – ausgefüllt und unterzeichnet von der (den) entsprechend bevollmächtigten Person(en) zur Vertretung des Auftragnehmers - Anhang Nr. 2 zur Spezifikation.

3. Am Verfahren können Auftragnehmer teilnehmen, die nicht aufgrund von Art. 108 des Pzp-Gesetzes sowie Art. 109 Abs. 1 Punkt 1 und Punkt 4 des Pzp-Gesetzes sowie nicht aufgrund von Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 über besondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit (Dz. U. z 2025 poz. 514) sowie nicht aufgrund des Verbots der Erteilung oder weiteren Ausführung öffentlicher Aufträge gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Destabilisierung der Lage in der Ukraine durch Russland (Dz. Urz. UE L 229 z 31.07.2014, str. 1, z późn. zm.) von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen sind. Auftragnehmer können sich gemeinsam um die Vergabe bewerben. In einem solchen Fall muss ihr Angebot die folgenden Anforderungen erfüllen:

a) im Hinblick auf die Anforderungen, die der Auftraggeber gestellt hat, muss jeder der sich gemeinsam um die Vergabe bewerbenden Auftragnehmer getrennt nachweisen, dass er nicht aufgrund von Art. 108 des Pzp-Gesetzes sowie Art. 109 Abs. 1 Punkt 1 und Punkt 4 des Pzp-Gesetzes sowie Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 über besondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit (Dz. U. z 2025 poz. 514) und Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Destabilisierung der Lage in der Ukraine durch Russland (Dz. Urz. UE L 229 z 31.07.2014, str. 1, z późn. zm.) von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen ist.

b) die gemeinsam auftretenden Auftragnehmer müssen einen Bevollmächtigten zur Vertretung im Verfahren oder zur Vertretung im Verfahren und zum Abschluss eines Vertrages über die öffentliche Auftragsvergabe bestellen. Die Vollmacht ist im Angebot in der in Abs. 5 genannten Form vorzulegen.

c) alle Korrespondenz im Verfahren wird ausschließlich mit dem in Abs. 7 lit. b genannten Bevollmächtigten geführt.

d) beim Ausfüllen des

CPV-Codes

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