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Polen – Reinigungsdienste – Usługi sprzątania pomieszczeń i terenów zewnętrznych.

Izba Administracji Skarbowej w WarszawiePolenVeröffentlicht am 19. Juli 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

1. Bezeichnung des Verfahrens zur Auftragsvergabe: „Dienstleistungen für die Reinigung von Räumen und Außenanlagen“. 2. Beschreibung des Auftragsgegenstands: 2.1. Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Reinigungsdiensten in den Räumen und Außenanlagen der Gebäude der Steuerverwaltungsbehörde in Warschau sowie des Gebäudes der Regionalen Steuerinformationsstelle in Płock (im Folgenden „KIS“), die in den Anhängen Nr. 1a - 1h zum Anhang Nr. 1 zur SWZ – Beschreibung des Auftragsgegenstands angegeben sind. 2.2. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands, der Umfang sowie die Art und Anforderungen an die Durchführung des Auftragsgegenstands werden festgelegt durch: 2.2.1. die Beschreibung des Auftragsgegenstands, im Folgenden „OPZ“ genannt, die den Anhang Nr. 1 zur SWZ zusammen mit den Anhängen Nr. 1a-1h darstellt, d.h.: Anhang Nr. 1a – Merkmale der Reinigungsdienstleistung für die Aufgabe – Verzeichnis der Flächen/Ausrüstung, Teil 1; Anhang Nr. 1b – Merkmale der Reinigungsdienstleistung für die Aufgabe – Verzeichnis der Flächen/Ausrüstung, Teil 2; Anhang Nr. 1c – Merkmale der Reinigungsdienstleistung für die Aufgabe – Verzeichnis der Flächen/Ausrüstung, Teil 3; Anhang Nr. 1d – Merkmale der Reinigungsdienstleistung für die Aufgabe – Verzeichnis der Flächen/Ausrüstung, Teil 4; Anhang Nr. 1e – Merkmale der Reinigungsdienstleistung für die Aufgabe – Verzeichnis der Flächen/Ausrüstung, Teil 5; Anhang Nr. 1f – Merkmale der Reinigungsdienstleistung für die Aufgabe – Verzeichnis der Flächen/Ausrüstung, Teil 6; Anhang Nr. 1g – Merkmale der Reinigungsdienstleistung für die Aufgabe – Verzeichnis der Flächen/Ausrüstung, Teil 7; Anhang Nr. 1h – Merkmale der Reinigungsdienstleistung für die Aufgabe – Verzeichnis der Flächen/Ausrüstung, Teil 8. 2.2.2. Vertragsmuster, die die Anhänge Nr. 2a und 2b zur SWZ darstellen. 2.2.3. Preisformulare, die die Anhänge Nr. 8a – 8h zur SWZ darstellen, sind hilfsweise und dienen ausschließlich zur Vorbereitung der Angebotsbewertung. Diese Formulare sind nicht zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Auftragnehmer, dessen Angebot als das vorteilhafteste anerkannt wird, wird verpflichtet, diese nur auf Aufforderung gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 23 Pkt 7 SWZ einzureichen. 3. Der Auftraggeber hat den Auftragsgegenstand in 8 Teile unterteilt: 3.1. Teil 1 des Auftragsgegenstands - Warschauer Region, 3.2. Teil 2 des Auftragsgegenstands - Siedlecer Region, 3.3. Teil 3 des Auftragsgegenstands - Ciechanower Region, 3.4. Teil 4 des Auftragsgegenstands - Płocker Region, 3.5. Teil 5 des Auftragsgegenstands - Radomer Region, 3.6. Teil 6 des Auftragsgegenstands - Zentrales Labor, 3.7. Teil 7 des Auftragsgegenstands - MUCS Lager, 3.8. Teil 8 des Auftragsgegenstands – KIS. 4. Frist zur Durchführung des Auftrags: Der Auftragnehmer wird die in § 1 Abs. 1 des Vertragsmusters genannten Dienstleistungen für einen Zeitraum von 18 Monaten des Hauptauftrags ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung, jedoch nicht früher als ab dem 01.01.2027 oder bis zur Nutzung des Bruttobetrags, der in § 2 Abs. 1 Pkt 1 des Vertragsmusters erwähnt wird, mit der Maßgabe, dass das frühere Ereignis verbindlich ist, erbringen. Im Falle der Ausübung des Optionsrechts kann sich die Frist zur Durchführung des Auftragsgegenstands um maximal 6 Monate verlängern. Die gesamte maximale Durchführungsdauer des Vertrages, einschließlich des Hauptauftrags und der Durchführung im Rahmen des Optionsrechts, wird 24 Monate ab dem Tag des Vertragsabschlusses nicht überschreiten. 5. Der Auftraggeber sieht die Möglichkeit einer Änderung des abgeschlossenen Vertrages in Bezug auf den Inhalt des ausgewählten Angebots im in den Vertragsmustern, die die Anhänge Nr. 2a und 2b zur SWZ darstellen, geregelten Umfang vor. 6. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der gesamten Laufzeit des Vertrages eine Versicherungspolice oder ein anderes Versicherungsdokument zu besitzen, das bestätigt, dass der Auftragnehmer gegen Haftpflicht im Rahmen der ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit in Höhe von mindestens dem Doppelten des in § 2 Abs. 1 Pkt. 3 des Vertragsmusters genannten Bruttobetrags, jedoch nicht weniger als 500.000 PLN, versichert ist. Detaillierte Informationen zur Haftpflichtversicherung wurden in § 6 Abs. 2 Pkt 12 des Vertragsmusters, das die Anhänge Nr. 2a und 2b zur SWZ darstellt, beschrieben. 7. Der Auftraggeber behält sich das Recht auf persönliche Durchführung des Auftragsgegenstands im in Abschnitt 8 SWZ beschriebenen Umfang vor. 8. Der Auftraggeber sieht die Anwendung des sogenannten umgekehrten Verfahrens, wie in Art. 139 Abs. 1 der Pzp-Urkunde, vor. Der Auftraggeber wird zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote vornehmen und anschließend eine subjektive Qualifikation des Auftragnehmers, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, im Hinblick auf das Fehlen von Ausschlussgründen vornehmen. 9. Gemäß Art. 257 Pkt 1 Pzp sieht der Auftraggeber die Möglichkeit der Annullierung des gegenständlichen Verfahrens vor, wenn die öffentlichen Mittel, die der Auftraggeber für die Finanzierung des gesamten oder eines Teils des Auftrags vorgesehen hatte, ihm nicht gewährt wurden. 10. Der Auftraggeber behält sich das Recht auf persönliche Durchführung der Schlüsselteile des Auftrags durch den Auftragnehmer vor. Der Auftraggeber verlangt die persönliche Durchführung der Schlüsselaufgaben im Zusammenhang mit den laufenden Reinigungsarbeiten innerhalb der Objekte sowie die Überwachung der Durchführung des Vertragsgegenstands durch den Auftragnehmer ohne Beteiligung von Subunternehmern. 11. Sozialklausel – Art. 9

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