Polen – Kreditgewährung – Udzielenie kredytu długoterminowego w kwocie 3 407 368,00 zł
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Gewährung eines langfristigen Kredits in Höhe von 3 407 368,00 PLN für die Gemeinde Lubaczów, im Folgenden Auftraggeber genannt, mit den folgenden Merkmalen: a) Kreditsumme 3 407 368,00 PLN (in Worten: drei Millionen vierhundertsieben tausend dreihundertachtundsechzig Złoty 00/100). Die Kreditgewährung erfolgt in polnischen Złoty (PLN), in bargeldloser Form durch die Ausführung der Verfügungen des Auftraggebers. b) Verwendungszweck des Kredits: • Tilgung früherer Verbindlichkeiten aus Krediten und Darlehen in Höhe von 1 964 088,00 PLN, • Finanzierung des geplanten Defizits in Höhe von 1 443 280,00 PLN. c) Kreditlaufzeit: vom Tag des Vertragsabschlusses bis zum 31.12.2038. d) Die Sicherstellung der Kreditrückzahlung erfolgt ausschließlich durch einen Blankowechsel zusammen mit einer Wechselerklärung, mit der Gegenzeichnung des Gemeindekämmerers auf diesen Dokumenten. 3.1. Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes (SOPZ) stellt den Anhang Nr. 1 zu dieser Spezifikation dar. 3.2. Die geplanten Vertragsbestimmungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftrag stellen den Anhang Nr. 7 dar. Die geplanten Vertragsbestimmungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftrag, die in den Vertrag aufgenommen werden. 1. Der Vertrag im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftrag, der mit den im SWZ geplanten Vertragsbestimmungen übereinstimmt, wird mit dem Auftragnehmer abgeschlossen, dessen Angebot als das vorteilhafteste ausgewählt wurde. Der Vertragsabschlusstermin wird vom Auftraggeber bekannt gegeben. 2. Die Möglichkeiten der Änderung des abgeschlossenen Vertrags sowie die Bedingungen solcher Änderungen sind in den geplanten Vertragsbestimmungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftrag festgelegt. Beschreibung der Art und Weise der Erstellung des Angebots. 1. Der Auftragnehmer kann ein Angebot einreichen. 2. Das Angebot muss die folgenden Anforderungen erfüllen: a) es muss in polnischer Sprache in elektronischer Form im Datenformat erstellt werden, das mit den in der Verordnung des Vorsitzenden des Ministerrats vom 30. Dezember 2020 über die Art und Weise der Erstellung und Übermittlung von Informationen sowie die technischen Anforderungen für elektronische Dokumente und elektronische Kommunikationsmittel im Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge oder Ausschreibungen genannten Formaten übereinstimmt – es wird empfohlen, das Angebot in den Formaten .doc, .docx, .pdf zu erstellen. Das Angebot muss in elektronischer Form, d. h. in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Unterschrift durch die berechtigte/n Person/en eingereicht werden. Unter der/den berechtigten Person/en sind zu verstehen: b) die Person/en, die nach den entsprechenden Vorschriften berechtigt ist/sind, Willenserklärungen im Bereich der Rechte und Pflichten des Auftragnehmers abzugeben; c) der/die Bevollmächtigte/n des Auftragnehmers, dem/die die Bevollmächtigung durch die in Buchstabe a) genannte/n Person/en erteilt wurde; d) der Bevollmächtigte, der von den gemeinsam um die Vergabe des Auftrags konkurrierenden Auftragnehmern bestellt wurde. e) Dokumente und/oder Erklärungen, die in einer Fremdsprache erstellt wurden, müssen zusammen mit ihrer Übersetzung ins Polnische eingereicht werden. 3. Der Auftragnehmer kann die grafische Form der Musteranhangs zum SWZ und anderer Formulare des Auftraggebers ändern, jedoch darf der im Muster des Auftraggebers enthaltene Inhalt nicht geändert werden. 4. Der Auftragnehmer kann nur ein Angebot einreichen. Angebote müssen in elektronischer Form eingereicht werden. 5. Der Inhalt des Angebots muss mit dem Inhalt des SWZ übereinstimmen. 6. Das Angebot wird in polnischer Sprache auf dem Angebotsformular - gemäß Anhang Nr. 2 zum SWZ - erstellt. 7. Das Angebot muss enthalten: 1) den ausgefüllten Angebotsformular - muss in elektronischer Form eingereicht werden, d. h. in elektronischer Form übermittelt und mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen werden; 2) den ausgefüllten JEDZ für den Auftragnehmer und den Ressourcen bereitstellenden Betrieb - muss in elektronischer Form eingereicht werden, d. h. in elektronischer Form übermittelt und mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen werden; 3) die Verpflichtung des Ressourcen bereitstellenden Betriebs oder ein anderes Dokument (falls zutreffend) – muss in elektronischer Form eingereicht werden, d. h. in elektronischer Form übermittelt und mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen werden; 4) Erklärung über die Nichtunterwerfung unter den Ausschlussgrund gemäß Art. 5k der Verordnung 833/2014, 5) Erklärung über die Nichtunterwerfung unter den Ausschlussgrund gemäß Art. 5k der Verordnung 833/2014 - Erklärung des Ressourcen bereitstellenden Betriebs, falls zutreffend (falls zutreffend), 6) Dokument/e zur Bestätigung der Befugnis zur Vertretung des Auftragnehmers und/oder des Ressourcen bereitstellenden Betriebs, um zu bestätigen, dass die im Namen des Auftragnehmers und/oder des Ressourcen bereitstellenden Betriebs handelnde Person zur Vertretung befugt ist: a) Auszug oder Information aus dem Nationalen Gerichtsregister oder aus dem Zentralen Informations- und Dokumentationssystem für wirtschaftliche Tätigkeiten oder aus einem anderen zuständigen Register. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die genannten Dokumente einzureichen, wenn der Auftraggeber sie über kostenlose und allgemein zugängliche Datenbanken erhalten kann, sofern der Auftragnehmer und/oder der Ressourcen bereitstellende Betrieb die Daten angibt, die den Zugang zu diesen Dokumenten ermöglichen (im Angebotsformular und/oder im Ausdruck der Verpflichtung des Ressourcen bereitstellenden Betriebs) sowie unter Vorbehalt von Punkt b) b) wenn im Namen des Auftragnehmers und/oder des Ressourcen bereitstellenden Betriebs eine Person handelt, deren Befugnis zur Vertretung nicht aus den in Punkt a) genannten Dokumenten hervorgeht, verlangt der Auftraggeber vom Auftragnehmer eine Vollmacht oder ein anderes Dokument, das die Befugnis zur Vertretung des Auftragnehmers und/oder des Ressourcen bereitstellenden Betriebs bestätigt, c) Vollmacht
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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