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Polen – Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste – Usługa asysty technicznej witryny funduszeue.slaskie.pl wraz z rozbudową i modyfikacją portalu funduszeUE.slaskie.pl oraz CMS (modyfikacja funkcjonalności, nowe funkcjonalności) w ramach roboczogodzin programistycznych

Województwo ŚląskiePolenVeröffentlicht am 28. Okt. 2026
Noch 32 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die technische Unterstützung der Website funduszeue.slaskie.pl einschließlich der Erweiterung und Anpassung des Portals funduszeUE.slaskie.pl sowie des CMS (Anpassung der Funktionalitäten, neue Funktionalitäten) im Rahmen von Programmierarbeitsstunden. Der Auftrag umfasst die Entwicklung, Anpassung und Wartung des bestehenden Portals funduszeUE.slaskie.pl sowie des CMS, die in der technologischen Umgebung des Auftraggebers funktionieren. Der Auftrag umfasst nicht den Austausch des CMS oder die Änderung des Haupttechnologie-Stapels (Backend, Datenbank), es sei denn, der Auftraggeber stimmt schriftlich zu. Der Auftrag umfasst die folgenden Maßnahmen: a) Maßnahme I – umfassend die Erbringung des technischen Supports (Support) durch den Auftragnehmer für einen Zeitraum von bis zu 34 Monaten; b) Maßnahme II – (einschließlich Optionsrecht) – Erweiterung und Anpassung des Portals funduszeUE.slaskie.pl sowie des CMS (Anpassung der Funktionalitäten, neue Funktionalitäten) im Rahmen von Programmierarbeitsstunden, darunter: • 50 Programmierarbeitsstunden im Grundauftrag, • 350 Programmierarbeitsstunden im Optionsrecht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand gemäß dem Prinzip „keine erheblichen Schäden“ (Do No Significant Harm – DNSH) gemäß Art. 17 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den horizontalen Grundsätzen gemäß der Verordnung (EU) 2021/1060 umzusetzen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Auftragsgegenstand dienleistungs- und nicht investitionsbezogen ist und eine geringe Umweltauswirkung hat. Daher wird die Einhaltung des DNSH-Prinzips durch die Organisation und Durchführung der Dienstleistung gewährleistet, insbesondere durch organisatorische und technische Lösungen, die den negativen Einfluss auf die Umwelt begrenzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag in erster Linie mit digitalen Werkzeugen umzusetzen, einschließlich: • der elektronischen Übermittlung von Dokumenten und Berichten, • der Beschränkung des Druckens von Materialien auf ein unabdingbares Minimum, • der Verwendung elektronischer Kommunikation bei der Auftragserfüllung. 2. Der Auftraggeber sieht während des laufenden Verfahrens zur Vergabe des öffentlichen Auftrags die Möglichkeit vor, den interessierten Auftragnehmern die vorhandene Dokumentation sowie den Quellcode des CMS-Tools zu einem festgelegten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, um die für die Auftragserfüllung erforderlichen Dokumente zu überprüfen, die am Standort des Auftraggebers verfügbar sind, gemäß Art. 131 Abs. 2 Pkt. 2 der Pzp, gemäß den Bestimmungen von Pkt. 12 des OPZ (Anhang Nr. 3 zur SWZ). 3. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Optionsrecht gemäß Art. 441 Abs. 1 der Pzp nach den in Absatz 2 und 6 des Anhangs Nr. 2 zur SWZ beschriebenen Grundsätzen in Anspruch zu nehmen – den geplanten Vertragsbestimmungen. 4. Die Beschreibung des Auftragsgegenstands (kurz: OPZ) lautet: Anhang Nr. 3 zur SWZ / Anhang Nr. 1 zu den geplanten Vertragsbestimmungen. 5. Die geplanten Vertragsbestimmungen zu dem oben genannten öffentlichen Auftrag, die in den Vertragsinhalt aufgenommen werden, befinden sich im Anhang Nr. 2 zur SWZ.

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