Polen – Bauarbeiten – Wykonanie robót budowlanych wraz z dostawą i montażem wyposażenia na potrzeby realizacji inwestycji pn.: ‘Centrum Cyberbezpieczeństwa NASK’
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung von Bauarbeiten einschließlich Lieferung und Montage von Materialien, Geräten sowie Ausrüstung für die Investition mit der Bezeichnung: „Centrum Cyberbezpieczeństwa NASK“. Der vorläufige Gegenstand des Auftrags ist Anhang Nr. 16 zu SWZ. Die Projekt- und die STWiORB-Dokumentation, die Anhang Nr. 1 zu SWZ darstellen, enthalten vertrauliche Informationen. Aufgrund dessen stellt der Auftraggeber auf Grundlage von Art. 133 Abs. 3 der Pzp-Gesetzgebung den oben genannten Dokumenten denjenigen Ausführenden zur Verfügung, die sich direkt mit einem entsprechenden Antrag, wie in Abschnitt III Abs. 6 und den folgenden dieser SWZ erwähnt, an ihn wenden. 2. Der detaillierte Gegenstand des Auftrags ist in Anhang Nr. 1 zu SWZ enthalten. 3. Der Auftraggeber verlangt, dass der angebotene Auftragsgegenstand, einschließlich aller ICT-Produkte, ICT-Dienstleistungen sowie ICT-Prozesse, die zur Durchführung des Auftrags verwendet werden, nicht: 1) ICT-Produkte, ICT-Dienstleistungen oder ICT-Prozesse, die in der Empfehlung, von der in Art. 33 Abs. 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das nationale Cybersicherheitssystem (Dz. U. z 2026 r. poz. 20 i 252) die Rede ist, genannt werden, die einen negativen Einfluss auf das grundlegende Sicherheitsinteresse des Staates haben, 2) ein ICT-Produkt, dessen Typ in der Entscheidung zur Anerkennung eines Lieferanten als Lieferant mit hohem Risiko, von der in Art. 67b Abs. 15 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das nationale Cybersicherheitssystem die Rede ist, festgelegt wurde, oder eine ICT-Dienstleistung oder einen ICT-Prozess, die in dieser Entscheidung festgelegt wurden, umfassen. Wenn ein Ausführer eine Lösung, von der in Punkt 1) oder 2) oben die Rede ist, anbietet, unterliegt das Angebot der Ablehnung auf Grundlage von Art. 226 Abs. 1 Punkt 17) oder Punkt 19) der Pzp-Gesetzgebung. 4. Der Auftraggeber gestattet keine Angebote in diesem Verfahren von Lieferungen aus Ländern, von denen in Abschnitt V Abs. 2 Punkt 4 die Rede ist. Diese Einschränkung gilt für jeden Ausführer, der solche Lieferungen anbietet, unabhängig vom Ursprungsland des Ausführers. Unter „Herkunftsland der Ware“ versteht der Auftraggeber das Herkunftsland, das gemäß Art. 60 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, mit der der Unionszollkodex festgelegt wird, festgelegt ist, d. h.: 1) im Fall einer vollständig erzeugten Ware – das Land ihrer vollständigen Erzeugung, 2) im Fall einer Ware, an deren Herstellung mehrere Länder beteiligt sind – das Land, in dem die Ware der letzten wesentlichen, wirtschaftlich gerechtfertigten Verarbeitung oder Bearbeitung in einem dafür geeigneten Unternehmen unterzogen wurde, was zur Herstellung eines neuen Produkts führte oder einen wesentlichen Schritt in der Herstellung darstellt. 5. Frist für die Durchführung des Auftrags: Der Ausführer ist verpflichtet, alle Bauarbeiten, die Gegenstand des Vertrags sind, abzuschließen und ihre Fertigstellung zur Endabnahme, von der in § 10 Abs. 11 Punkt 2) des Vertragsmusters die Rede ist, nicht später als 97 (siebzigsieben) Wochen nach Vertragsabschluss zu melden. 6. HINWEIS. Der Auftraggeber informiert, dass Anhang Nr. 1 zu SWZ vertrauliche Informationen enthält. Aufgrund dessen stellt der Auftraggeber auf Grundlage von Art. 133 Abs. 3 der Pzp-Gesetzgebung den oben genannten Anhang denjenigen Ausführenden zur Verfügung, die sich direkt mit einem entsprechenden Antrag auf Bereitstellung vertraulicher Informationen gemäß dem Muster, das Anhang Nr. 15 zu SWZ darstellt, sowie einer unterzeichneten Erklärung über die Wahrung der Vertraulichkeit an ihn wenden. Der Ausführer ist verpflichtet, den Antrag, der mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet ist, über die Einkaufsplattform, über die Registerkarte „Fragen/Informationen“, nicht später als 10 Tage vor dem Angebotsfrist zu senden. Der Auftraggeber informiert gleichzeitig, dass er die Dokumentation vertraulich den Ausführenden, die Anträge oder Erklärungen nach diesem Zeitpunkt einreichen, überprüfen und übermitteln kann, aber nicht muss. Der Antrag zusammen mit der Erklärung wird von einer Person unterzeichnet, die zur Vertretung des Ausführers gemäß den Vertretungsregeln des Ausführers oder gemäß einer erteilten Vollmacht berechtigt ist. Die Vollmacht ist zusammen mit dem Antrag auf Bereitstellung vertraulicher Informationen gemäß den Anforderungen, die in Abschnitt X Abs. 7 SWZ beschrieben sind, einzureichen. Der Auftraggeber informiert, dass er, wenn die eingereichten Dokumente unvollständig oder unrichtig sind, den Ausführer vor Ablauf der Angebotsfrist einmal auffordern wird, die oben genannten Dokumente zu ergänzen oder zu berichtigen. Im Falle von Ausführern, die gemeinsam um die Vergabe des Auftrags nachsuchen, gelten die Bestimmungen von Abschnitt VI Abs. 5 SWZ. Die Anforderungen im Zusammenhang mit dem Schutz des vertraulichen Charakters der Informationen sind in Anhang Nr. 15 zu SWZ sowie im Inhalt der Erklärung über die Wahrung der Vertraulichkeit (die Anhang Nr. 15a zu SWZ darstellt) festgelegt. 7. Ein Ausführer, der vertrauliche Dokumente einer anderen Person (z. B. Subunternehmern, deren Beteiligung er in der Angebotsvorbereitungsphase kennt) oder Dritten zur Verfügung stellen möchte, kann dies nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers unter Androhung der Ungültigkeit tun; der Ausführer ist verpflichtet, einen Antrag auf Bereitstellung vertraulicher Informationen für Dritte/Subunternehmer, der eine Liste der Dritten/Subunternehmer sowie eine Erklärung des Ausführers, dass die vertraulichen Informationen mindestens in der in Anhang Nr. 15a beschriebenen Weise geschützt werden, enthalten wird, zu stellen. Der Ausführer ist verpflichtet, den Antrag, der mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet ist, über die Einkaufsplattform, über die Registerkarte „Fragen/Informationen“, zu senden. 8. Darüber hinaus informiert der Auftraggeber, dass er
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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