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Deutschland – Arzneimittel – Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Pegfilgrastim, ATC L03AA13 für die Zeit 01.01.2027 - 31.12.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)

DAK-GesundheitDeutschlandVeröffentlicht am 18. Okt. 2026
Noch 762 Tage

Beschreibung

§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Pegfilgrastim, ATC L03AA13, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Für o.g. Wirkstoff beabsichtigt die ARGE-OH-BioTech Pegfilgrastim mit möglichst allen, zumindest allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrahmenrabattverträge abzuschließen. Folgende Krankenkassen gehören der ARGE-OH-BioTech Pegfilgrastim an: - DAK-Gesundheit - Techniker Krankenkasse - HEK - Hanseatische Krankenkasse - hkk - Handelskrankenkasse - Die GWQ ServicePlus AG ist zentrale Beschaffungsstelle nach §120 Abs. 4 GWB für: -Audi BKK -BAHN-BKK -BERGISCHE KRANKENKASSE -Bertelsmann BKK -BIG direkt gesund -BKK Akzo Nobel Bayern -BKK Diakonie -BKK Faber-Castell & Partner -BKK firmus -BKK Freudenberg -BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER -BKK Groz-Beckert -bkk melitta hmr -BKK MTU -BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg -BKK_DürkoppAdler -BMW BKK -Heimat BKK -IKK - Die Innovationskasse -IKK gesund plus -IKK Südwest -Koenig & Bauer BKK -Krones BKK -Mercedes-Benz BKK -Merck BKK -Salus BKK -SBK Siemens-Betriebskrankenkasse -SECURVITA Krankenkasse -SKD BKK -Südzucker BKK -VIACTIV Krankenkasse -vivida bkk zusammen im Folgenden "Krankenkassen" genannt. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.01.2027 in Kraft und endet am 31.12.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

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