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Polen – Elektroden – Dostawa elektrod do ablacji i koagulacji wewnątrzstawowej kompatybilnych z posiadanym generatorem RF dla potrzeb bloku operacyjnego przez okres 24 miesięcy

Samodzielny Publiczny Szpital Kliniczny im. Prof. A. Grucy CMKPPolenVeröffentlicht am 12. Juli 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die sukzessive Lieferung von Elektroden zur Ablation und intraartikulären Koagulation, die mit dem vorhandenen RF-Generator für die Bedürfnisse des Operationssaals für einen Zeitraum von 24 Monaten kompatibel sind. 2. Der Auftrag umfasst die Lieferung von Elektroden zur Ablation und intraartikulären Koagulation, die mit dem vorhandenen arthroskopischen Energiegenerator AES-1 der Firma Conmed kompatibel sind. 2.1. Alle angebotenen Zubehörteile müssen ein Medizinprodukt darstellen. 2.2. Die angebotenen Elemente müssen für die direkte Verwendung – sterilisiert – sein. 2.3. Alle angebotenen Zubehörteile müssen mit dem CE-Konformitätszeichen gekennzeichnet sein. 3. Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes enthält das Preisformular, das Anhang Nr. 1A zur SWZ darstellt. 4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag nach den in der Mustervertragsformular, das Anhang Nr. 3 zur SWZ darstellt, beschriebenen Grundsätzen und Bedingungen auszuführen. Der Besteller fordert zur Bestätigung der Konformität der angebotenen Lieferungen die Einreichung der folgenden nachstehenden Sachbeweise zusammen mit dem Angebot: 1) Erklärung über die Konformität – ein Dokument, das vom Hersteller des Produkts oder dessen bevollmächtigtem Vertreter ausgestellt wird. (betrifft alle Klassen von Medizinprodukten) 2) Konformitätsbescheinigung – ein Dokument, das von einer benannten Stelle im Bereich der Medizinprodukte ausgestellt wird und die Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren bestätigt. (betrifft Medizinprodukte, die in die Klassen: I steril, I mit Messfunktion, IIa, IIb, III sowie gemäß der Richtlinie 98/79 der EU in die Klassen A und B eingestuft sind) 3) Katalogkarten der angebotenen Elektroden mit Zeichnungen und Katalognummern 2. Sachbeweise, die in einer Fremdsprache erstellt wurden, sind zusammen mit einer Übersetzung ins Polnische einzureichen 3. Der Besteller fordert, dass die Sachbeweise in elektronischer Form erstellt und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des Auftragnehmers versehen werden. 4. Wenn die Sachbeweise in elektronischer Form erstellt und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur durch ihren Aussteller (bevollmächtigte Stelle) versehen wurden, sind sie in dieser Form einzureichen. 5. Wenn die Sachbeweise in Papierform ausgestellt wurden, ist ein digitales Abbild des Dokuments einzureichen, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des Auftragnehmers versehen ist 6. Wenn der Auftragnehmer die Sachbeweise nicht zusammen mit dem Angebot einreicht oder die eingereichten Sachbeweise unvollständig sind, fordert der Besteller deren Einreichung oder Ergänzung innerhalb der festgesetzten Frist. 7. Der Besteller fordert, dass die Sachbeweise den tatsächlichen Stand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestätigen. 8. Der Besteller fordert, dass die Sachbeweise zum Zeitpunkt der Einreichung/Ergänzung aktuell sind. 1) Erklärung über das Fehlen von Ausschlussgründen, erstellt in Form des einheitlichen Europäischen Vergabeformulars (EVF) - gemäß dem Muster, das Anhang Nr. 2 zur SWZ darstellt. Der Besteller informiert, dass der Auftragnehmer bei der Ausfüllung der Erklärung im EVF-Formular auch das auf der Seite https://espd.uzp.gov.pl/ verfügbare Werkzeug verwenden kann. a) Die Erklärung stellt eine vorläufige Bestätigung dar, dass der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht von der Vergabe ausgeschlossen ist. b) Die Erklärung wird von jedem der gemeinsam um die Vergabe des Auftrags konkurrierenden Auftragnehmer eingereicht. Die Erklärung muss das Fehlen von Ausschlussgründen für jeden der Auftragnehmer nachweisen. 2) Der Besteller informiert, dass der Auftragnehmer das Dokument (EVF) verwenden kann, das in einem anderen Verfahren zur Vergabe eines Auftrags eingereicht wurde, wenn er bestätigt, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin gültig sind. 3) Erklärung, dass der Auftragnehmer nicht aufgrund von Art. 7 Abs. 1 des Sanktionengesetzes sowie Art. 5k der Verordnung (EU) von der Vergabe ausgeschlossen ist – der Inhalt der Erklärung ist im Angebotsformular, das Anhang Nr. 1 zur SWZ darstellt, enthalten. XII BESCHREIBUNG DER VERFAHRENSWEISE ZUR ERSTELLUNG DES ANGEBOTS 1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, am Tag der Angebotsabgabe einzureichen: a) Angebotsformular unter Verwendung des Musters, das Anhang Nr. 1 zur SWZ darstellt b) Preisformular unter Verwendung des Musters, das Anhang Nr. 1A zur SWZ darstellt. c) Erklärung des Auftragnehmers (EVF) - gemäß dem Muster, das Anhang Nr. 2 zur SWZ darstellt. d) Erklärung über das Fehlen von Ausschlussgründen im Bereich des Sanktionengesetzes – der Inhalt der Erklärung ist im Angebotsformular enthalten. e) Sachbeweise, wie in Abschnitt VIII der SWZ angegeben f) Vollmacht (falls zutreffend) HINWEIS!!! Anhang Nr. 1 und 1A zur SWZ stellen den Inhalt des Angebots dar und unterliegen daher keiner Ergänzung. Das Fehlen dieser Dokumente stellt die Unwirksamkeit des eingereichten Angebots dar.

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