Polen – Nichtchemisches medizinisches Einwegmaterial und hämatologisches Verbrauchsmaterial – DOSTARCZANIE WYROBÓW MEDYCZNYCH WG 34 PAKIETÓW
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von medizinischen Produkten gemäß 34 Paketen an den Sitz des Auftraggebers (ul. Złotej Jesieni 1, Kraków), entsprechend der Beschreibung und Anforderungen in Anhang Nr. 1 der vorliegenden Spezifikation. 2. Die Gültigkeitsdauer / Garantiezeit des Auftragsgegenstandes darf nicht kürzer als 12 Monate ab dem Lieferdatum sein. 3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Antrag des Auftraggebers eine Schulung des Personals des Auftraggebers an dessen Sitz (ul. Złotej Jesieni 1, Kraków) zusammen mit der ersten Lieferung der Ware an die Apteka Szpitalna innerhalb der schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbarten Frist, jedoch nicht später als 30 Tage nach dem Vertragsabschluss, durchzuführen. 4. Der Auftragnehmer wird verpflichtet sein, eine Anwesenheitsliste der durchgeführten Schulung, wie in Punkt 3 erwähnt, mit den Unterschriften der geschulten Benutzer, die ihre tatsächliche Anwesenheit bestätigen, an die Apteka Szpitalna innerhalb von 5 Werktagen ab dem Datum der Schulung durchzuführen. 5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, sich an die Auftragnehmer in der Phase der Prüfung und Bewertung der Angebote zu wenden, um Muster des angebotenen Auftragsgegenstandes zur Verfügung zu stellen, um sie zu testen und die technische oder berufliche Eignung des Auftragnehmers zur Erfüllung des Auftrags zu überprüfen. Die damit verbundenen Kosten trägt der Auftragnehmer. 6. Weitere Bedingungen des Auftrags werden im Vertragsentwurf festgelegt, der Anhang Nr. 3 der Spezifikation darstellt. 7. Die Lieferung der medizinischen Produkte erfolgt gemäß schriftlichen Bestellungen, die von einem Mitarbeiter der Apteka Szpitalna sukzessive über einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Vertragsabschluss erteilt werden. 8. Frist für die Auftragsausführung - nicht länger als 3 Werktage ab dem Datum der schriftlichen Bestellung (E-Mail, Fax). 9. Möglichkeit der Lieferung im Eilverfahren in der kürzestmöglichen, mit dem Leiter der Apteka Szpitalna vereinbarten Frist, jedoch nicht länger als innerhalb von 24 Stunden, gerechnet in Werktagen ab dem Datum der schriftlichen Bestellung (E-Mail, Fax). Dokumente, die das Angebot bilden: a) Angebotsformular, das vom Auftraggeber auf der Plattform e-Zamówienia bereitgestellt und im Verfahrensverlauf in der Registerkarte „Grundlegende Informationen“ veröffentlicht wurde, unterzeichnet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur durch Personen, die berechtigt sind, den Auftragnehmer zu vertreten, b) detailliertes Preisangebot (gemäß Tabellenmuster in Abschnitt XVI, Punkt 2 der Spezifikation), c) Dokumente und Erklärungen, die die Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren und das Fehlen von Ausschlussgründen durch den Auftragnehmer bestätigen (in Abschnitt X.1 der Spezifikation aufgeführt), d) in Abschnitt XI der Spezifikation genannte Dokumente, e) im Falle von Auftragnehmern, die durch einen Bevollmächtigten tätig sind – Vollmacht, f) im Falle von Auftragnehmern, die gemeinsam um den Auftrag nachsuchen – Dokument, das die Bestellung eines Bevollmächtigten durch die gemeinsam um den Auftrag nachsuchenden Auftragnehmer bestätigt, um sie im Verfahren um die Erteilung des Auftrags zu vertreten oder sie im Verfahren und im Abschluss des Vertrags über den öffentlichen Auftrag zu vertreten, g) Bestätigung der Einreichung des Wadiums, h) Muster (falls zutreffend). Auftragnehmer können sich gemeinsam um die Erteilung des Auftrags bewerben. In diesem Fall muss ihr Angebot die folgenden Anforderungen erfüllen: a) in Bezug auf die vom Auftraggeber gestellten Anforderungen muss jeder der gemeinsam um den Auftrag nachsuchenden Auftragnehmer getrennt nachweisen, dass er nicht aufgrund von Art. 108 des Gesetzes Pzp sowie Art. 109 Abs. 1 Punkt 1 und Punkt 4 des Gesetzes Pzp sowie Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 über besondere Lösungen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit (Dz. U. z 2025 r. poz. 514) und Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über Maßnahmen zur Einschränkung im Zusammenhang mit den destabilisierenden Handlungen Russlands in der Ukraine (ABl. EU L 229 vom 31.07.2014, S. 1, mit späteren Änderungen) vom Verfahren ausgeschlossen wird, b) die gemeinsam auftretenden Auftragnehmer müssen einen Bevollmächtigten bestellen, um sie im Verfahren zu vertreten oder sie im Verfahren und im Abschluss des Vertrags über den öffentlichen Auftrag zu vertreten. Die Vollmacht ist in der in Punkt 5 genannten Form in das Angebot einzureichen, c) alle Korrespondenz im Verfahren wird ausschließlich mit dem in Punkt 7 Buchstabe b) genannten Bevollmächtigten geführt, d) beim Ausfüllen des Angebotsformulars sowie anderer Dokumente, die sich auf den „Auftragnehmer“ beziehen, ist anstelle von „z.B. Name und Adresse des Auftragnehmers“ die Angabe der Daten jedes der gemeinsam um den Auftrag nachsuchenden Auftragnehmer einzutragen und nicht die Daten des Bevollmächtigten der gemeinsam um den Auftrag nachsuchenden Auftragnehmer. ANFORDERUNGEN AN DAS WADIUM Das gesamte Auftragsangebot muss mit einem Wadium in Höhe von 22 915,00 PLN (in Worten: zweiundzwanzigtausendneunhundertfünfzehn 00/100) gesichert werden.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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