Polen – Medienspeicher- und -lesegeräte – Dostawa i instalacja redundantnej macierzy dyskowej wraz z wykonaniem prac wdrożeniowych
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung und Installation eines redundanten Speichersystems sowie die Durchführung von Implementierungsarbeiten. 2. Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands enthält den Vertragsentwurf mit den Anlagen, der Anhang Nr. 10 zum SWZ darstellt. 3. Der Auftraggeber verlangt nicht die Ausführung des Auftrags durch geschützte Arbeitsstätten, soziale Genossenschaften oder andere Auftragnehmer, die unter die Bestimmungen des Art. 94 Abs. 1 der Verordnung fallen. 4. Aufgrund der Art dieses Auftrags (Lieferung) verlangt der Auftraggeber nicht die Beschäftigung von Personen (durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer) auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses. 5. Der Auftraggeber sieht keine Möglichkeit, Aufträge zu erteilen, wie in Art. 214 Abs. 1 Punkt 8 der Verordnung. 6. Der Auftraggeber erlaubt keine Abgabe von Alternativangeboten. 7. Der Auftraggeber plant keine Durchführung einer elektronischen Auktion. 8. Der Auftraggeber hat vor Beginn des Verfahrens keine vorläufigen Marktberatungen durchgeführt. 9. Der Auftraggeber teilt den Auftrag in diesem Verfahren nicht in Teile auf und erlaubt keine Abgabe von Teilangeboten, aus folgendem Grund: Der Auftraggeber hat auf die Aufteilung des Auftrags in Teile verzichtet, da der Auftragsgegenstand die Lieferung und Implementierung eines redundanten Speichersystems sowie die umfassende Umgestaltung der Massenspeicherumgebung des Krakauer Stadtamtes umfasst. Die einzelnen Elemente des Auftrags, einschließlich der Lieferung der Geräte, der Neukonfiguration des SAN-Netzwerks, der Konfiguration der Replikationsmechanismen, der Datenmigration, der Wiederherstellung der Hochverfügbarkeitsmechanismen sowie der Durchführung von Abnahmeprüfungen, stellen einen technologisch und funktional verbundenen Prozess dar, dessen ordnungsgemäße Durchführung die Wahrung vollständiger Kompatibilität und die Verantwortung eines einzigen Auftragnehmers für die gesamte Implementierung erfordert. Die Aufteilung des Auftrags in Teile könnte zu Problemen bei der Koordination der Arbeiten durch verschiedene Auftragnehmer, zur Verwischung der Verantwortung für die ordnungsgemäße Funktion der Umgebung, zur Verlängerung des Implementierungsprozesses und zur Erhöhung des Risikos von Ausfällen oder Unterbrechungen der IT-Systeme des Auftraggebers führen. Der Verzicht auf die Aufteilung des Auftrags in Teile ist daher durch technische, organisatorische Gründe sowie die Notwendigkeit der Sicherstellung einer sicheren und kohärenten Durchführung des gesamten Prozesses der Migration der Massenspeicherumgebung gerechtfertigt. Der Verzicht auf die Aufteilung in Teile schränkt den Zugang zu dem Auftrag für kleine und mittlere Unternehmen nicht ein, und Auftragnehmer, die in der Branche tätig sind, die der Auftragsgegenstand umfasst, können alle seine Elemente liefern. 10. Der Auftraggeber erlaubt im Rahmen der Bestimmungen des Art. 462 und der folgenden Verordnung die Möglichkeit der Durchführung des Auftragsgegenstands durch den Auftragnehmer unter Nutzung von Subunternehmern. Der Auftragnehmer, der beabsichtigt, die Ausführung eines Teils des Auftrags Subunternehmern zu übertragen, gibt in seinem Angebot die Teile des Auftrags an, deren Ausführung er Subunternehmern übertragen möchte, sowie die Namen der eventuellen Subunternehmer, falls diese bereits bekannt sind. 11. Der Auftraggeber verlangt in diesem Verfahren nicht von den Auftragnehmern die Vorlage von Sachmitteln.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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