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Polen – Tierische Erzeugnisse, Fleisch und Fleischerzeugnisse – Dostawa mięsa czerwonego, wędlin z mięsa czerwonego oraz tłuszczów zwierzęcych

28 Wojskowy Oddział GospodarczyPolenVeröffentlicht am 26. Okt. 2026
Noch 2 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von rotem Fleisch, Wurstwaren aus rotem Fleisch sowie tierischen Fetten, unterteilt in 9 Teile (Aufgaben) in den voraussichtlichen Mengen, die im Preisformular – Anhang Nr. 3a zum SWZ – aufgeführt sind: Aufgabe 1 – LIEFERUNG ROTES FLEISCH GRUPA ZABEZPIECZENIA (GZ) SIEDLCE Aufgabe 2 – LIEFERUNG ROTES FLEISCH GRUPA ZABEZPIECZENIA (GZ) WARSZAWA – WESOŁA Aufgabe 3 – LIEFERUNG ROTES FLEISCH KOPYTÓW ZZ LOGISTYK II A Aufgabe 4 – LIEFERUNG WURSTWAREN AUS ROTEM FLEISCH GRUPA ZABEZPIECZENIA (GZ) SIEDLCE Aufgabe 5 – LIEFERUNG WURSTWAREN AUS ROTEM FLEISCH GRUPA ZABEZPIECZENIA (GZ) WARSZAWA – WESOŁA Aufgabe 6 – LIEFERUNG WURSTWAREN AUS ROTEM FLEISCH KOPYTÓW ZZ LOGISTYK II A Aufgabe 7 – LIEFERUNG TIERISCHER FETTE GRUPA ZABEZPIECZENIA (GZ) SIEDLCE Aufgabe 8 – LIEFERUNG TIERISCHER FETTE GRUPA ZABEZPIECZENIA (GZ) WARSZAWA – WESOŁA Aufgabe 9 – LIEFERUNG TIERISCHER FETTE KOPYTÓW ZZ LOGISTYK II A 2. Anforderungen sowie detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands sind im Anhang Nr. 1 zum SWZ – Auftragsbeschreibung – aufgeführt, der auf der Internetseite des laufenden Verfahrens veröffentlicht wird https://platformazakupowa.pl/pn/28wog. 3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag gemäß den in den Anhängen Nr. 6, 6A, 6B, 6C, 6D, 6F, 6G und 6H zum SWZ beschriebenen Bedingungen und Bedingungen auszuführen – geplante Vertragsbestimmungen zusammen mit den Anhängen. 4. Der Auftraggeber sieht ein Optionsrecht im vorliegenden Verfahren vor: Der Auftraggeber sieht ein Optionsrecht gemäß Art. 441 des Gesetzes – Öffentliches Auftragswesen – vor. Die Ausübung des Optionsrechts – je nach Bedarf des Auftraggebers – besteht darin, den Auftragsgegenstand gemäß der Auftragsbeschreibung maximal um 200 % des Wertes des Basisauftrags zu erhöhen. Der im Optionsauftrag bezeichnete Auftrag wird vom Auftragnehmer, mit dem ein Vertrag über den Basisauftrag abgeschlossen wurde, gemäß den im Basisauftrag festgelegten Bedingungen und Einheitspreisen ausgeführt. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer darüber, in welchem Umfang dieser verpflichtet ist, den im Optionsauftrag bezeichneten Auftrag auszuführen. Die Ausführung des optionalen Teils erfolgt auf der Grundlage einer vom Auftraggeber in schriftlicher Auftragsform abgegebenen Willenserklärung. Die Ausübung des Optionsrechts zur Erhöhung des Sortiments findet im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages über den Basisauftrag statt, falls eine kontinuierliche Versorgung der zu versorgenden Personen gewährleistet werden muss. Der Auftragnehmer wird hierüber mit einer Frist von mindestens zwei Wochen informiert. Die Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber ist ein Recht des Auftraggebers. Die Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer zur Ausführung des Optionsauftrags. Im Falle der Nichtausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber stehen dem Auftragnehmer keine Ansprüche hieraus zu. Die Ausübung des Optionsrechts stellt keine Änderung des Vertrages dar und erfordert keine Unterzeichnung eines zusätzlichen Vertrages.

CPV-Codes

Tierische Erzeugnisse, Fleisch und FleischerzeugnisseFleischerzeugnisseTierische oder pflanzliche Öle und FetteFleisch

Unterlagen & Angebotsabgabe

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