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Deutschland – Medizinische Hilfsmittel – Verhandlungsabsicht Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V der AOK Bayern über die Versorgung mit Teststreifen

AOK Bayern - Die GesundheitskasseDeutschlandVeröffentlicht am 19. Mai 2026
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Beschreibung

Vertragsschlussabsicht: Verhandlung eines Vertrags über die mehrkostenfreie Versorgung der Versicherten der AOK Bayern mit Teststreifen

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