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Dänemark – Überwachung von Ölleckagen – Airborne Maritime Pollution Surveillance

Danish Ministry of Defence Acquisition and Logistics OrganisationDänemarkVeröffentlicht am 16. Sept. 2026
Noch 25 Tage

Beschreibung

Dieses Ausschreibungsverfahren betrifft einen Vertrag über die Überwachung von Luftverschmutzung zur See. Der Gesamtzweck besteht darin, Verschmutzungen in den dänischen Gewässern — Hoheitsgewässer und der dänischen ausschließlichen Wirtschaftszone (wie in Abschnitt 5 des dänischen Gesetzes zum Schutz der Meeresumwelt (in Dänisch: Havmiljøloven) definiert) zu begrenzen und zu mindern, indem eine Überwachung der Luftverschmutzung zur See durchgeführt und das dänische Gesetz zum Schutz der Meeresumwelt (in Dänisch: Havmiljøloven) durchgesetzt wird. Weitere Informationen über die Merkmale der Überwachung der Luftverschmutzung zur See können aus den folgenden Quellen erhalten werden: — Die Vereinten Nationen Übereinkommen über das Recht der See; UNCLOS; — Das Bonn-Abkommen; — Die Helsinki-Konvention (HELCOM); — Der DENGERNETH-Plan; — Der SWEDENGER-Plan; — Das Kopenhagener Abkommen. Der Lieferant tritt diesen Vertrag mit DALO als Auftraggeber ein, und die damit verbundenen Aufgaben werden von der Dänischen Verteidigung durchgeführt. Die Verantwortung für den Umweltschutz und die Überwachung der Bekämpfung von Verschmutzungen in der Meeresumwelt obliegt dem Ministerium für Resilienz und Vorbereitung. Daher kann dieser Vertrag auf das Ministerium für Resilienz und Vorbereitung oder eine Behörde unter dessen Aufsicht, wie z.B. die Dänische Katastrophenschutzbehörde, übertragen werden. Die Überwachung der Verschmutzung zur See erfolgt durch Luftüberwachung der dänischen Gewässer, und dies wird durch satellitengestützte Überwachung durch die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) ergänzt. Der Lieferant für die Überwachung der Luftverschmutzung zur See muss die Gebiete innerhalb der dänischen Gewässer — Hoheitsgewässer und der dänischen ausschließlichen Wirtschaftszone (wie in Abschnitt 5 des dänischen Gesetzes zum Schutz der Meeresumwelt definiert) zweimal wöchentlich überfliegen. Die Flüge müssen sowohl tagsüber als auch nachts und unter allen in den jeweiligen Gebieten häufig auftretenden Wetterbedingungen durchgeführt werden. Der Lieferant plant die Flüge. Während der Flüge müssen die dänischen Gewässer überwacht werden, um mögliche Verschmutzungen zu identifizieren. Die Überwachung muss mit Sensorausrüstung durchgeführt werden, die in der Lage ist, die Wasseroberfläche auf Ölverschmutzungen etc. zu überwachen. Die Sensorausrüstung muss vom Lieferanten bereitgestellt werden. Während der Flüge muss der Lieferant Beweise für jede beobachtete Verschmutzung sammeln, darunter durch Fotos und andere Dokumentationen und durch Luftabwurf von Ölverschmutzungsprobenbojen, um den dänischen Behörden z.B. Informationen zur Bewertung der zu ergreifenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Verschmutzung zu geben und Beweise für weitere Untersuchungen und/oder Vorermittlungen zu liefern. Der Lieferant muss insbesondere Folgendes für die Überwachung der Luftverschmutzung zur See bereitstellen: — Flugsystem; — Sensorausrüstung; — Luftbesatzung und Systembediener, die für den Betrieb des Flugsystems und der Sensorausrüstung erforderlich sind. Der Lieferant muss vor Beginn eine umfassende praktische Schulung seiner Luftbesatzung und Systembediener durchführen. Der Lieferant muss sicherstellen, dass die Systembediener jederzeit ordnungsgemäß qualifiziert und geschult sind, um die Aufgabe zu erfüllen. Der Lieferant muss für die Teilnahme an multinationalen Operationen im Auftrag Dänemarks verfügbar sein. Die Anzahl solcher Operationen wird auf bis zu drei pro Jahr geschätzt. Die Teilnahme an solchen Operationen ist mit den oben beschriebenen Flügen vergleichbar. Der Lieferant muss für die Dauer dieser Operationen verfügbar/im Einsatz stehen.

CPV-Codes

Überwachung von ÖlleckagenVermietung von Luftfahrzeugen mit Besatzung

Unterlagen & Angebotsabgabe

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