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Polen – Elektronischer, elektromechanischer und elektrotechnischer Bedarf – Dostawa przekaźników oraz zabezpieczeń elektrycznych i elektronicznych dla Oddziałów Polskiej Grupy Górniczej S.A. – nr grupy 317-1.

Polska Grupa Górnicza S.A.PolenVeröffentlicht am 19. Aug. 2026
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Beschreibung

1. Gegenstand der Bestellung: Lieferung von Relais sowie elektrischen und elektronischen Sicherungen für die Abteilungen der Polnischen Bergbaugruppe S.A. – Gruppen-Nr. 317-1. 2. CPV-Code: 31700000-3 3. Die detaillierte Beschreibung des Bestellgegenstands sowie die rechtlichen Anforderungen und technischen Nutzungsparameter sind im Anhang Nr. 1 zu dieser SWZ festgelegt. Der Mengenbereich des Bestellgegenstands ist der vom Besteller mit der gebotenen Sorgfalt festgelegte Schätzbereich. Der Besteller kann trotz gebotener Sorgfalt aufgrund der Art der ausgeübten Tätigkeit nicht die vollständige Ausführung der Bestellung gewährleisten. 4. Um zu bestätigen, dass die angebotene Leistung den Anforderungen des Bestellers entspricht, ist die Einreichung von Nachweisen zusammen mit dem Angebot erforderlich. 5. Der Besteller erlaubt keine Abgabe von Alternativangeboten. 6. Der Besteller erlaubt, dass mehr als ein Produkt (Produkte verschiedener Hersteller) im Rahmen einer einzelnen Position des Angebotsformulars angeboten werden. Wenn der Auftragnehmer in einer Position des Angebotsformulars mehr als ein Produkt (Produkte verschiedener Hersteller) anbietet, ist Folgendes erforderlich: a) Erfüllung der Anforderungen der SWZ durch jedes angebotene Produkt, b) Einreichung von Nachweisen zusammen mit dem Angebot, die alle angebotenen Produkte betreffen. Ein Angebot, in dem Produkte verschiedener Hersteller im Rahmen einer einzelnen Position des Angebotsformulars angeboten wurden, wird als den Anforderungen der SWZ entsprechend angesehen, sofern alle angebotenen Produkte in der betreffenden Position des Angebotsformulars die Anforderungen erfüllen. Wenn auch nur ein angebotener Artikel die Anforderungen nicht erfüllt, wird das Angebot gemäß Art. 226 Abs. 1 Punkt 5 des Pzp-Gesetzes zurückgewiesen. 7. Der Besteller behält sich das Recht vor, die Menge der bestellten Waren im Rahmen der einzelnen Sortimentspositionen zu ändern und Bestellungen nach den tatsächlichen Bedürfnissen zu erteilen, unter der Voraussetzung, dass der Gesamtwert der Lieferungen den Wert des Vertrages nicht überschreitet. 8. Das Verfahren zur Vergabe des sektoralen Auftrags wird im Wege einer unbeschränkten Ausschreibung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 11. September 2019 (Dz.U. poz. 2019 ze zm.), im Folgenden als Pzp-Gesetz bezeichnet, durchgeführt. 9. Das Verfahren wird in polnischer Sprache durchgeführt. 10. Die Informationspflicht gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119/1 vom 4. Mai 2016) (im Folgenden „DSGVO“) wurde auf der Internetseite der PGG S.A. im Abschnitt DSGVO, im Anhang „Kontrahenten/Mitarbeiter der Kontrahenten“ erfüllt. Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags hat der Besteller die Informationspflicht im Profil des Käufers auf der Internetseite der Polnischen Bergbaugruppe im Abschnitt „Informationspflicht PZP“ erfüllt. 11. Zusätzlich informiert der Besteller, dass a) die Ausübung des Rechts auf Berichtigung oder Ergänzung durch die betroffene Person gemäß Art. 16 DSGVO nicht zu einer Änderung des Ergebnisses des Verfahrens zur Vergabe des Auftrags oder zu einer Änderung der Bestimmungen des Vertrages über die öffentliche Auftragsvergabe führen kann, die im Widerspruch zu dem Gesetz stehen. b) die Geltendmachung eines Antrags auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 Abs. 1 DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten bis zum Abschluss des Verfahrens nicht einschränkt. 12. Der Besteller erlaubt die Abgabe von Teilangeboten für einzelne Teile der Bestellung (Aufträge), die in Anhang Nr. 2 zur SWZ aufgeführt sind. Das eingereichte Angebot muss den gesamten Sach- und Mengenbereich des Bestellungsteils umfassen. Die Anzahl der Bestellungsteile (Aufträge) beträgt: 13. Im Falle des Bestellungsteils (Aufgabe) Nr. 1-12 muss das eingereichte Angebot den gesamten Sach- und Mengenbereich des Bestellungsteils (Aufgabe) umfassen. Im Falle des Bestellungsteils (Aufgabe) Nr. 13 erlaubt der Besteller die Abgabe von Teilangeboten für einzelne Sortimentspositionen (Ersatzteile, die in Anhang Nr. 2 zur SWZ aufgeführt sind) im Rahmen des Auftrags. Das eingereichte Angebot muss den gesamten Mengenbereich der betreffenden Position umfassen. Die Anzahl der Sortimentspositionen im Auftrag Nr. 13 beträgt: 30. 13. Die Art und Anzahl der Aufgaben sind im Angebotsformular detailliert festgelegt, das Anhang Nr. 2 zur SWZ darstellt. 14. Der Besteller sieht die Möglichkeit vor, dass ein Auftragnehmer ein Angebot für einen oder mehrere Teile der Bestellung (Aufträge/Positionen) einreicht. 15. Das Angebot zusammen mit den Anhängen sowie der JEDZ ist in elektronischer Form und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu erstellen.

CPV-Codes

Elektronischer, elektromechanischer und elektrotechnischer Bedarf

Unterlagen & Angebotsabgabe

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