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Polen – Reinigungsmittel – Dostawa środków czystości i środków higieny osobistej na potrzeby Centrum Obsługi Administracji Rządowej

Centrum Obsługi Administracji RządowejPolenVeröffentlicht am 15. Juli 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

1. Gegenstand der Bestellung ist die Lieferung von Reinigungsmitteln und persönlichen Hygieneartikeln für das Zentrum für Regierungsverwaltung für die von dem Zentrum für Regierungsverwaltung verwalteten Objekte in Warschau. 2. Die genaue Art und Weise der Durchführung des Bestellgegenstands ist in Anhang Nr. 1 zu SWZ - Entwurf der Vertragsbedingungen und Anhang Nr. 2 zu SWZ - Sortiments- und Preisformular festgelegt, wobei die in dem Formular angegebenen Mengen ausschließlich vorläufigen Charakter haben. 3. Der Besteller behält sich das Recht vor, den maximalen Betrag, der für die Durchführung der Bestellung vorgesehen ist, nicht zu nutzen. Der Gegenstand des Vertrags kann in geringerem Umfang, d.h. bis zu 50% des Werts der für die Durchführung vorgesehenen Mittel, durchgeführt werden. Den Ausführenden stehen keine Ansprüche aus diesem Grund zu. 4. Der Besteller verlangt, dass die gelieferten Reinigungsmittel und Artikel in den Originalverpackungen, fabrikneu verschlossen und unversehrt, mit den vom Hersteller angebrachten Sicherheitsvorrichtungen sowie Kennzeichnungen, die das Sortiment identifizieren, vorliegen. 5. Die gelieferten Reinigungsmittel müssen ein Mindesthaltbarkeitsdatum von 12 Monaten ab dem Lieferdatum an den Sitz des Bestellers haben. 6. Jedes Mal, wenn in den SWZ, einschließlich der Beschreibung des Bestellgegenstands, Warenzeichen, Handelsnamen, Patente oder Herkunft sowie Normen verwendet werden, gestattet der Besteller gleichwertige Sortimente, einschließlich solcher, die mit anderen Warenzeichen, Handelsnamen, Patenten oder Herkunft sowie gleichwertigen Normen gekennzeichnet sind. Das gleichwertige Sortiment muss Merkmale aufweisen, die den im Bestellgegenstandsbeschreibung angegebenen Merkmalen entsprechen oder bessere Merkmale aufweisen. 7. Die Qualität des vom Ausführer angebotenen Sortiments muss die höchste sein und den Anforderungen des Bestellers entsprechen, der in Anhang Nr. 2 zu SWZ - Sortiments- und Preisformular Handelsnamen des Sortiments genannt hat, die sich auf deren hohe Qualität beziehen, und somit ein Sortiment mit vergleichbarer Zusammensetzung (prozentualem Gehalt an Inhaltsstoffen) erwartet, gleichzeitig aber auch die Angebote eines gleichwertigen Sortiments zulässt, unter Berücksichtigung der obigen Hinweise. 8. Der Ausführer ist verpflichtet, zusammen mit dem Angebot Dokumente zur Erfüllung der Anforderungen des Bestellers für die angebotenen Lieferungen vorzulegen, z.B. Katalogkarten des Sortiments oder andere Dokumente, aus denen eindeutig hervorgeht, dass der angebotene Bestellgegenstand die gleichen oder besseren Qualitätsparameter aufweist als der vom Besteller bestimmte Bestellgegenstand. Katalogkarten oder andere Dokumente, aus denen eindeutig hervorgeht, dass der angebotene Bestellgegenstand die gleichen oder besseren Qualitätsparameter aufweist, sind nur für Produkte erforderlich, die sich von dem im Beschreibungsabschnitt angegebenen Typ unterscheiden. 9. Im Falle der Nichtvorlage oder der Vorlage unzureichender Dokumente, wie in Abs. 8 erwähnt, sieht der Besteller die Ergänzung der oben genannten Dokumente vor. 10. Lieferort:  ul. Powsińska 69/71, 02-903 Warszawa, 8:30 - 13:00,  al. Szucha 14, 00-582 Warszawa, 8:30 - 12:00, nach vorheriger Vereinbarung des Liefertermins, der Lieferzeit, Angabe der Fahrzeugmarke, des Kennzeichens sowie des Namens des vom Ausführer entsandten Fahrers zur Durchführung der Aufgaben,  ul. Belwederska 46/50, Warszawa, 8:00 - 10:00. 11. Der Besteller sieht keine Vergabe von Aufträgen gemäß Art. 214 Abs. 1 Pkt 8) des Pzp-Gesetzes vor. 12. Der Besteller sieht keine Durchführung einer elektronischen Auktion gemäß Art. 227 - 238 des Pzp-Gesetzes vor. 13. Der Besteller gestattet keine Abgabe von Variantenangeboten im Sinne von Art. 92 Abs. 1 des Pzp-Gesetzes. 14. Der Besteller gestattet keine Abgabe von Teilangeboten. Begründung für die fehlende Aufteilung des Auftrags: Die Aufteilung des Auftrags in Teile und somit die Durchführung der Lieferung von Reinigungs- und persönlichen Hygieneartikeln durch mehr als einen Ausführer wäre nicht gerechtfertigt und unwirtschaftlich. Die Aufteilung des Auftrags in Teile könnte die Kosten der Auftragsdurchführung erhöhen, einschließlich der Erhöhung der Kosten und des Arbeitsaufwands bei der Überwachung der Durchführung einer größeren Anzahl von Verträgen im Rahmen eines einzigen Bestellgegenstands. Die Aufteilung in Teile könnte auch zu Schwierigkeiten bei der Koordination der Maßnahmen verschiedener Ausführer führen, die die einzelnen Teile des Auftrags durchführen, und die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung des Auftrags gefährden. Gleichzeitig ist der Meinung des Bestellers, dass die fehlende Aufteilung den Wettbewerb nicht beeinträchtigt, indem die Möglichkeiten zur Bewerbung um den Auftrag für kleinere Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, eingeschränkt werden. 15. Der Besteller sieht keine Abschluss eines Rahmenvertrags gemäß Art. 311 - 315 des Pzp-Gesetzes vor. 16. Der Besteller sieht keine Rückerstattung der Teilnahmekosten, einschließlich der Kosten für den Erwerb einer qualifizierten elektronischen Signatur, vor. 17. Der Besteller gestattet keine Abgabe von Angeboten in Form von elektronischen Katalogen oder die Beifügung von elektronischen Katalogen zum Angebot. 18. Der Besteller kann das Verfahren zur Vergabe des Auftrags ungültig erklären, wenn die Mittel, die der Besteller für die Finanzierung des gesamten oder eines Teils des Auftrags vorgesehen hatte, ihm nicht gewährt wurden, und die Möglichkeit der Ungültigerklärung des Verfahrens auf dieser Grundlage in der Auftragsbekanntmachung vorgesehen war.

CPV-Codes

ReinigungsmittelScheuerpasten und -pulverPutzmittelGepäck, Sattlerwaren, Säcke und TaschenBesen, Bürsten und sonstige Artikel für die HaushaltsreinigungWaschmittelSeifeToilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und ServiettenReinigungs- und Poliermittel

Unterlagen & Angebotsabgabe

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