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Polen – Soßen und Gewürzmischungen – Dostawa zup, sosów, przypraw, kawy i herbaty oraz miodu naturalnego

28 Wojskowy Oddział GospodarczyPolenVeröffentlicht am 24. Sept. 2026
Noch 32 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Suppen, Soßen, Gewürzen, Kaffee und Tee sowie natürlichem Honig, unterteilt in 9 Teile (Aufgaben), in den im Preisformular – Anhang Nr. 3a zum SWZ – angegebenen Mengen.

AUFGABE NR 1: LIEFERUNG VON SUPPEN, SOßEN UND GEWÜRZEN

Grupa Zabezpieczenia (GZ) SIEDLCE

AUFGABE NR 2: LIEFERUNG VON SUPPEN, SOßEN UND GEWÜRZEN

Grupa Zabezpieczenia (GZ) WARSZAWA – WESOŁA

AUFGABE NR 3: LIEFERUNG VON SUPPEN, SOßEN UND GEWÜRZEN

KOPYTÓW ZZ LOGISTYK IIA

AUFGABE NR 4: LIEFERUNG VON KAFFEE UND TEE

Grupa Zabezpieczenia (GZ) SIEDLCE

AUFGABE NR 5: LIEFERUNG VON KAFFEE UND TEE

Grupa Zabezpieczenia (GZ) WARSZAWA – WESOŁA

AUFGABE NR 6: LIEFERUNG VON KAFFEE UND TEE

KOPYTÓW ZZ LOGISTYK IIA

AUFGABE NR 7: LIEFERUNG VON NATÜRLICHEM HONIG

Grupa Zabezpieczenia (GZ) SIEDLCE

AUFGABE NR 8: LIEFERUNG VON NATÜRLICHEM HONIG

Grupa Zabezpieczenia (GZ) WARSZAWA – WESOŁA

AUFGABE NR 9: LIEFERUNG VON NATÜRLICHEM HONIG

KOPYTÓW ZZ LOGISTYK IIA

2. Anforderungen sowie detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands sind im Anhang Nr. 1 zum SWZ – Beschreibung des Auftragsgegenstands – aufgeführt, der auf der Internetseite des laufenden Verfahrens veröffentlicht wird https://platformazakupowa.pl/pn/28wog.

3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag nach den in den Anhängen Nr. 6, 6A, 6B, 6C, 6D, 6E, 6F, 6G und 6H zum SWZ – geplante Vertragsbestimmungen einschließlich der Anhänge – beschriebenen Grundsätzen und Bedingungen zu erfüllen.

4. Der Auftraggeber sieht ein Optionsrecht im vorliegenden Verfahren vor: Der Auftraggeber sieht ein Optionsrecht gemäß Art. 441 des Gesetzes – Öffentliche Aufträge – vor. Die Ausübung des Optionsrechts – je nach Bedarf des Auftraggebers – besteht in der Erhöhung des Auftragsgegenstands gemäß der Auftragsgegenstandsbeschreibung, maximal um 200 % des Wertes des Grundauftrags. Der im Optionsauftrag beschriebene Auftrag wird vom Auftragnehmer, mit dem der Grundauftragsvertrag abgeschlossen wurde, nach den im Grundauftrag festgelegten Grundsätzen und zu den im Grundauftrag festgelegten Einheitspreisen ausgeführt. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer darüber, in welchem Umfang dieser verpflichtet ist, den im Optionsauftrag beschriebenen Auftrag auszuführen. Die Ausführung des optionalen Teils erfolgt auf der Grundlage der Willenserklärung des Auftraggebers in Form eines schriftlichen Auftrags. Die Ausübung des Optionsrechts zur Erhöhung des Sortiments findet im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags über den Grundauftrag statt, falls eine kontinuierliche Versorgung der zu versorgenden Personen gewährleistet werden muss. Der Auftragnehmer wird hierüber mit einer Frist von mindestens zwei Wochen informiert. Die Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber ist ein Recht des Auftraggebers. Die Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer zur Ausführung des Optionsauftrags. Im Falle der Nichtausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber stehen dem Auftragnehmer keine Ansprüche hieraus zu. Die Ausübung des Optionsrechts stellt keine Vertragsänderung dar und erfordert keine Unterzeichnung eines zusätzlichen Vertrags.

CPV-Codes

Soßen und GewürzmischungenKaffee, Tee und zugehörige ProdukteNaturhonigFleischerzeugnisse

Unterlagen & Angebotsabgabe

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