Dänemark – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Udskiftning af dele af kobbertaget på Aarhus Domkirke
Beschreibung
Titel: Ersatz eines Teils der Kupferbedeckung der Aarhus Domkirke
Beschreibung: Das vorliegende Ausschreibungsverfahren umfasst die Gesamtberatung im Zusammenhang mit dem vollständigen Ersatz der Kupferbedeckung des Kirchendachs, teilweiser Ersatz der Kupferbedeckung und der Dachrinnen des Kirchendachs, der Einrichtung physischer Brandschutzmaßnahmen sowie Folgemaßnahmen, darunter: Abbruch von Brandschutzwänden, Asbestsanierung betroffener Bereiche, teilweiser Ersatz und Reparatur des Dachwerks, teilweiser Ersatz und Reparatur von durch Schimmelpilz beschädigten Unterdachbrettern, Ersatz von Dachrinnen und Fallrohren, Einrichtung von Beleuchtung und Stromanschlüssen im Dachraum, Renovierung der Blitzschutzanlage, neue Konsolen für Beleuchtungsarmaturen sowie Zugang zu diesen, Maler- und Maurerarbeiten im Zusammenhang mit dem Vorstehenden, Reinigung des Dachraums, Einrichtung, Betrieb und Rückbau der Baustelle. Hauptpunkte des Verfahrens: Das Ausschreibungsverfahren wird als beschränktes Ausschreibungsverfahren gemäß den §§ 58-60 des Ausschreibungsgesetzes (Verordnung Nr. 10 vom 6. Januar 2023, die die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über öffentliche Auftragsvergaben umsetzt) durchgeführt. Der Auftraggeber wählt die 5 am besten geeigneten Bewerber aus, um Angebote abzugeben. Falls mehr als 5 Bewerber die Anforderungen des Auftraggebers an die Eignung erfüllen, wählt der Auftraggeber die 5 Bewerber aus, die am besten geeignet sind, Aufgaben dieser Art zu erledigen. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage einer Bewertung der relevantesten Referenzen aus den letzten 10 Jahren, die im Verhältnis zum ausgeschriebenen Beratungsvertrag bewertet werden. Der Zeitraum wurde mit Hinweis darauf verlängert, dass ähnliche Restaurierungsaufgaben selten durchgeführt werden. Im Zusammenhang mit der Bewertung der Eignung eines Unternehmens zur Durchführung des Auftrags wird der Auftraggeber auf die Relevanz und das qualitative Inhalts der Referenzen im Verhältnis zur ausgeschriebenen Aufgabe achten. Der Auftraggeber wird besonders positiv bewerten, dass der Bewerber insgesamt Qualifikationen im Hinblick auf die ausgeschriebene Aufgabe und vergleichbare Erfahrungen bei der Durchführung der folgenden Aufgaben nachweist: a) Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Restaurierungsaufgaben von Kirchen, denkmalgeschützten Gebäuden gemäß dem Denkmalschutzgesetz (LBK 219 vom 06/03/2018) oder Gruppe 1 Gebäuden gemäß dem Baugesetz (LBK 1712 vom 16/12/2010 mit späteren Änderungen). b) Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Restaurierungsaufgaben mit vergleichbaren Dachflächen und -komplementierungen in Kupfer mit Fokus auf Detailierung, Eigenschaften, Haltbarkeit und Methoden c) Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Restaurierungsaufgaben mit vergleichbarer Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, bei denen das Gebäude während der Restaurierung in Gebrauch ist. d) Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Restaurierungsaufgaben mit vergleichbaren Dacharbeiten in großer Höhe, z. B. Spitzen. e) Baustellen mit großer Komplexität aufgrund schwieriger Zugangsbedingungen, Platzverhältnisse und engen Zugang für Unbefugte. Unter "Beratungsleistungen" sind (1) Architekturleistungen, (2) Bauleitung und (3) Überwachung zu verstehen. Die oben genannten Punkte (a)-(e) werden in der oben genannten Reihenfolge gewichtet, wobei (a) und (b) gleich gewichtet werden. Es wird positiv gewichtet, wenn der Bewerber mehrere Beratungsleistungen erbracht hat, z. B. als Gesamtberater. Auf der Grundlage der oben genannten Kriterien werden die gesammelten Referenzen der Bewerber untereinander für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, rangiert. Ein Bewerber kann maximal 5 Referenzen angeben. Werden mehr als 5 Referenzen angegeben, werden nur die ersten 5 Referenzen in die Bewertung einbezogen. Referenzen darüber hinaus werden nicht berücksichtigt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bewerber ein Unternehmen, ein Zusammenschluss von Unternehmen ist oder ob der Bewerber sich auf die technische und fachliche Leistungsfähigkeit anderer Einheiten stützt. Mängel oder Unklarheiten in der Beschreibung der Referenzen sind die Verantwortung des Bewerbers und können negative Auswirkungen auf die Auswahl haben. Die folgenden Informationen sollten für jede Referenz angegeben werden: - Art der Aufgabe - Beschreibung der durchgeführten Aufgabe (wenn es sich um eine laufende Aufgabe handelt, wird nur der Teil der Leistung beschrieben, der zum Zeitpunkt der Abgabe des Antrags durchgeführt wurde) - Name des Kunden - Baukosten sowie Gesamtberatungshonorar - Erbrachte Leistungen - Vertragszeitraum. Jede Referenz darf maximal zwei A4-Seiten mit eventuellen Bildern umfassen. Enthält eine Referenz mehr als zwei A4-Seiten, werden nur die ersten zwei A4-Seiten in die Bewertung einbezogen. Es ist ein Mindestanforderung, dass der Bewerber mindestens eine Referenz in jedem der folgenden Leistungsbereiche hat: - Vermessung und Registrierung des Dachwerks in einem Gebäude aus dem Jahr 1920 oder älter. - Architekturbetreuung (Planung, Bauleitung und Fachaufsicht) zum Ersatz der Kupferbedeckung, nicht weniger als 100 m². - Gesamtberatung mit einem Kirchenrat als Auftraggeber, umfassend ein Bauprojekt, das den Regeln für die Genehmigung der Diözesanbehörde gemäß der Verordnung über die Kirchengebäude und Kirchhöfe der Volkskirche (BEK 1172 vom 19/09/2016) unterliegt. - Beratung im Zusammenhang mit Gebäuden in Gebrauch während der Bauarbeiten. Nur der Teil der Referenz, der in der Zeit vom 16. Februar 2016 bis heute durchgeführt wurde, wird in die Bewertung einbezogen, ob die Mindestanforderungen erfüllt sind. Der Bewerber kann in seinen Referenzen Aufgaben einbeziehen, die nicht vom Bewerber selbst, sondern von einer anderen juristischen Einheit (unterstützendes Unternehmen) durchgeführt wurden, sofern diese andere Einheit durch eine schriftliche Unterstützungserklärung bestätigt hat, dass der betreffende wirtschaftliche Akteur seine technische Kapazität dem Bewerber zur Verfügung stellt. Referenzen sollen nicht eigenständig aus dem ESPD hervorgehen, sondern nur als Verweis. Mängel oder Unklarheiten in der Beschreibung der Referenzen sind die Verantwortung des Bewerbers und können negative Auswirkungen auf die Auswahl haben
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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