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Polen – Installation von Lenk- und Steuersystemen – Modernizacja automatycznego systemu technicznej kontroli zapór (ASTKZ) - ZZ Włocławek

Państwowe Gospodarstwo Wodne Wody PolskiePolenVeröffentlicht am 27. Juli 2026
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Beschreibung

1 Das Verfahren zur Vergabe des betreffenden öffentlichen Auftrags wird auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes vom 11. September 2019 über öffentliche Aufträge – im Folgenden „Gesetz Pzp“ – sowie der auf seiner Grundlage erlassenen Durchführungsbestimmungen, insbesondere der Verordnung des Ministers für Entwicklung, Arbeit und Technologie vom 23. Dezember 2020 über die personellen Nachweismittel sowie andere Dokumente oder Erklärungen, die der Auftraggeber vom Auftragnehmer verlangen kann – im Folgenden „Verordnung MR“ – im Wege einer offenen Ausschreibung durchgeführt. 2 Gemäß Art. 139 des Gesetzes Pzp führt der Auftraggeber zunächst eine Untersuchung und Bewertung der Angebote durch und qualifiziert dann den Auftragnehmer, dessen Angebot am höchsten bewertet wird, im Hinblick auf das Fehlen von Ausschlussgründen sowie die Erfüllung der Teilnahmebedingungen. 3 Gemäß Art. 257 des Gesetzes über öffentliche Aufträge behält sich der Auftraggeber das Recht vor, das betreffende Verfahren für ungültig zu erklären, wenn die Mittel, die der Auftraggeber für die Finanzierung des gesamten oder eines Teils des betreffenden Auftrags vorgesehen hat, nicht genehmigt werden. Im Falle einer Ungültigkeitserklärung aufgrund des oben genannten Grundes steht den Auftragnehmern kein Erstattung der Teilnahmekosten zu. 4 Der Auftragnehmer bleibt bis zum 26.10.2026 an das eingereichte Angebot gebunden. Die Frist für die Bindung des Angebots beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist. 5 Am Verfahren können Auftragnehmer teilnehmen, die die folgenden Teilnahmebedingungen erfüllen: im Hinblick auf die technische oder berufliche Eignung: a) hinsichtlich der Erfahrung in der Erbringung ähnlicher Dienstleistungen. Der Auftragnehmer muss nachweisen, dass er – nicht früher als im Zeitraum der letzten fünf (5) Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist im Verfahren, und wenn der Zeitraum der Geschäftstätigkeit kürzer ist – in diesem Zeitraum eine (1) Dienstleistung (Verträge) erbracht hat, die den Umfang der Modernisierung des ASTKZ-Systems in Höhe von 500.000,00 zł brutto im Rahmen eines Vertrags umfasst. HINWEIS: Um die Erfüllung der in Pkt. 7.3.4 lit. a SWZ genannten Bedingung nachzuweisen, kann der Auftragnehmer sich auf einen Vertrag (Vertrag/Auftrag) berufen, der noch nicht abgeschlossen ist und den im Bedingungsumfang vorgesehenen Umfang umfasst, wenn er nachweist, dass die im Bedingungsumfang genannte Dienstleistung bis zum Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen und abgenommen wurde. HINWEIS: Als Modernisierung gilt der Auftraggeber für Arbeiten, die den Austausch, die Montage sowie die Konfiguration der Elemente des bestehenden automatischen Schließsystems umfassen. 6 Der Auftraggeber fordert die Durchführung einer Ortsbesichtigung durch den Auftragnehmer. a) Jeder der Auftragnehmer, der an der Ortsbesichtigung teilnehmen möchte, ist verpflichtet, den Auftraggeber schriftlich darüber zu informieren. Die Information ist an die Vertreter des Auftraggebers Pan Grzegorz Wesołowski e-mail: [email protected] oder Pan Patryk Majerski e-mail: [email protected] zu richten, wobei das Datum und die Uhrzeit der Ankunft festgelegt werden, b) es wird empfohlen, dass der Auftragnehmer aus der durchgeführten Ortsbesichtigung eine Dokumentation des bestehenden Zustands des Geländes erstellt, c) aus der durchgeführten Ortsbesichtigung wird ein Protokoll (unterzeichnet von den Vertretern des Auftragnehmers und des Auftraggebers) in 2 einander entsprechenden Exemplaren (1. für den Auftraggeber, 2. für den Auftragnehmer) erstellt. Es wird empfohlen, eine Kopie des Protokolls dem Angebot beizufügen, um die Durchführung der Ortsbesichtigung zu bestätigen. Das Protokollmuster stellt Anhang Nr. 11 zu SWZ dar. Der Auftraggeber lehnt ein Angebot ab, das ohne Durchführung der Ortsbesichtigung eingereicht wird. d) Die in Pkt. a) erwähnte schriftliche Information ist dem Auftraggeber spätestens 5 Kalendertage vor dem vorgeschlagenen Termin der Ortsbesichtigung zu übermitteln, unter Vorbehalt der Pflicht, die Ortsbesichtigung vor Ablauf der Angebotsfrist durchzuführen.

CPV-Codes

Installation von Lenk- und Steuersystemen

Unterlagen & Angebotsabgabe

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