Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Umbau der Staustufe Königs Wusterhausen / Nottekanal mit Schleuse
Beschreibung
Der Nottekanal im Vorhabensgebiet ist ein schiffbares Gewässer und wird der I. Ordnung zugeordnet. Der Nottekanal quert bei Fluss-km 1+730 den Straßendamm der Schlossstraße. Unmittelbar oberhalb der Straßenquerung befindet sich die Schleuse Königs Wusterhausen und die Ausleitung des Nottekanals hin zum ehemaligen Mühlenwehr. Die Einmündung des Mühlenkanals befindet sich bei km 1+450 auf der linken Gewässerseite. Die vorhandene komplexe Stauanlage am Standort besteht aus dem Mühlenwehr, das sich in der Ausleitungsstrecke befindet, dem Staudamm (Straßendamm/ Schleuseninsel), einem Hochwasserschutzwehr (Doppelrohrdurchlass zwischen Schleuseninsel und Mühlenkomplex; Hochwasserschutzablass) und der Verkehrsanlage (Schleuse mit oberem und unterem Vorhafen). Baulastträger der Schleusenanlage einschließlich der Vorhafenanlagen ist das Land Brandenburg, vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU). Letzterem obliegen auch die Aufgaben des gesetzlichen Hochwasserschutzes und der Gewässerunterhaltung des Nottekanals als Wasserstraße und Gewässer I. Ordnung. Im Jahr 2019 erfolgte durch die Bauprüfstelle des Landesamtes für Umwelt eine aktualisierte einfache Prüfung des Bauzustandes. Die Anlage wurde in der Gesamteinschätzung mit der Bauzustandsnote 3 bewertet. Die Anlage befindet sich in einem befriedigenden Zustand. Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit sind nur eingeschränkt gegeben. Die Anlagentechnik ist aufgrund veralteter Technik nur eingeschränkt funktionsfähig und entspricht nicht den aktuell anerkannten Regeln der Technik. Im Jahr 2022 erfolgte durch das LfU eine erneute Prüfung des Bauzustandes. In dieser wurde die Anlage aufgrund der erheblichen Schäden und der fehlenden Gebrauchstauglichkeit in der Gesamteinschätzung mit der Zustandsnote 5 bewertet. In dieser aktualisierten Stellungnahme wurde ein Ersatzneubau der Schleuse empfohlen. Die Schleuse ist seit April 2022 außer Betrieb. Aus der zuvor beschriebenen/ dargestellten Situation leiten sich erforderliche Maßnahmen zum Umbau der Schleuse Königs Wusterhausen mit Ergänzung einer Hochwasserentlastung (Entkopplung Hochwasserentlastung und Schleuse) ab. Das Hochwasserentlastungsbauwerk soll unter Berücksichtigung der Hydrologischen Fachauskunft mit der erforderlichen Anzahl von Verschlüssen (n-1 Bedingungen) und einer für den Standort optimalen Verschlussart hergestellt werden. Neben dem Entlastungsbauwerk ist eine Schleusenanlage entsprechend der zuvor beschriebenen Anforderungen zu planen. Der Nottekanal ist im Landeskonzept zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs nicht als Vorranggewässer ausgewiesen. Im Zuge der Planung ist die Erfordernis einer Fischwanderhilfe kritisch zu prüfen. Es ist eine Bedarfsanalyse mit Darstellung der möglichen Kosten für die Herstellung und den Betrieb zu erstellen.
CPV-Codes
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