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Polen – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Odbiór i zagospodarowanie odpadów komunalnych od właścicieli nieruchomości zamieszkałych znajdujących się na terenie gminy Kotuń

Gmina KotuńPolenVeröffentlicht am 28. Okt. 2026
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Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Entgegennahme und Verwertung von kommunalen Abfällen von Eigentümern von bebauten Grundstücken, die sich im Gebiet der Gemeinde Kotuń befinden, sowie von der Sammelstelle für selektive Abfallentsorgung, die sich auf der Deponie in Kotuń befindet, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. September 1996 über die Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung in Gemeinden (Dz. U. z 2021 r., poz. 888 z późn. zm.), des Abfallgesetzes vom 14. Dezember 2012 (Dz. U. 2019, poz 701 ze zm.), den Bestimmungen des Regionalen Abfallwirtschaftsplans für Masowien sowie den Bestimmungen der Satzung zur Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kotuń und anderen gesetzlichen und lokalen Vorschriften. Die geschätzte Menge der zur Entgegennahme vorgesehenen Abfälle beträgt 2064,7 Mg für den gesamten Zeitraum des Auftrags. Zusätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer im Rahmen der erbrachten Dienstleistung zur Entgegennahme und Verwertung von kommunalen Abfällen, die aus Grundstücken stammen, die sich im Besitz der Gemeinde Kotuń befinden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das in Art. 441 Abs. 1 des Gesetzes über öffentliche Aufträge genannte Optionsrecht in Anspruch zu nehmen. Die Ausübung des Optionsrechts besteht in der Erhöhung der Menge der zur Entgegennahme und Verwertung vorgesehenen kommunalen Abfälle um bis zu 25 %, auch wenn der maximale Betrag des Vertrags, der für die Durchführung des Hauptauftrags vorgesehen ist, ausgeschöpft ist. Das Optionsrecht, von dem in Abs. 1 die Rede ist, wird nach folgenden Grundsätzen ausgeübt: 1) Es wird zu denselben Bedingungen wie der Hauptauftrag ausgeübt, 2) Der Einzelpreis für die Entgegennahme und Verwertung von kommunalen Abfällen im Rahmen des Optionsrechts wird identisch mit dem des Hauptauftrags sein, 3) Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über die Absicht, das Optionsrecht in Anspruch zu nehmen, durch eine separate schriftliche Erklärung informieren, 4) Der Auftraggeber wird das Optionsrecht in Anspruch nehmen können, wenn der maximale Betrag des Vertrags, der für die Durchführung des Hauptauftrags vorgesehen ist, ausgeschöpft ist. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands befindet sich im Anhang Nr. 1 zu SIWZ - detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands.

CPV-Codes

Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

Unterlagen & Angebotsabgabe

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