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Polen – Tragbare Computer – Dostawa sprzętu komputerowego

Narodowy Fundusz Zdrowia Śląski Oddział WojewódzkiPolenVeröffentlicht am 26. Juli 2026
Noch 14 Tage

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Computerequipment gemäß den in der SWZ festgelegten Regeln, einschließlich des Formulars zur Beschreibung des Auftragsgegenstands für den jeweiligen Teil sowie der geplanten Vertragsbestimmungen in Bezug auf den jeweiligen Teil. Der Auftragsgegenstand ist in drei (3) Teile unterteilt: a) Teil I – Lieferung von Standard-Laptops mit Monitoren; b) Teil II – Lieferung von leistungsstarken Laptops mit Monitoren, c) Teil III – Lieferung von leistungsstarken Desktop-Computern mit Monitoren, wobei Teilangebote zugelassen sind. Hinweis! Der Auftraggeber behält sich in jedem Teil des Auftrags das Recht auf eine Optionsoption. 1) Teil I Neben dem garantierten Auftrag im Teil I, der die Lieferung von 73 Standard-Laptops sowie 73 Monitoren umfasst, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Auftrag auszuüben, der durch das Optionsrecht abgedeckt ist. Die Ausübung des Optionsrechts wird in der vom Auftraggeber angegebenen Anzahl erfolgen, d.h. maximal 17 Standard-Laptops sowie maximal 17 Monitore. Die Beschreibung des durch das Optionsrecht abgedeckten Equipments ist identisch mit der Beschreibung des durch den garantierten Auftrag abgedeckten Equipments. 2) Teil II Neben dem garantierten Auftrag im Teil II, der die Lieferung von 20 leistungsstarken Laptops sowie 20 Monitoren umfasst, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Auftrag auszuüben, der durch das Optionsrecht abgedeckt ist. Die Ausübung des Optionsrechts wird in der vom Auftraggeber angegebenen Anzahl erfolgen, d.h. maximal 5 leistungsstarke Laptops sowie maximal 5 Monitore. Die Beschreibung des durch das Optionsrecht abgedeckten Equipments ist identisch mit der Beschreibung des durch den garantierten Auftrag abgedeckten Equipments. 3) Teil III Neben dem garantierten Auftrag im Teil III, der die Lieferung von 8 leistungsstarken Desktop-Computern sowie 8 Monitoren umfasst, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Auftrag auszuüben, der durch das Optionsrecht abgedeckt ist. Die Ausübung des Optionsrechts wird in der vom Auftraggeber angegebenen Anzahl erfolgen, d.h. maximal 4 leistungsstarke Desktop-Computer sowie maximal 4 Monitore. Die Beschreibung des durch das Optionsrecht abgedeckten Equipments ist identisch mit der Beschreibung des durch den garantierten Auftrag abgedeckten Equipments. Der Auftragnehmer verpflichtet sich durch die Abgabe eines Angebots zur Erfüllung sowohl des garantierten Auftrags als auch des durch das Optionsrecht abgedeckten Auftrags, wobei die Ausübung des Optionsrechts von der Entscheidung des Auftraggebers abhängen wird (insbesondere von der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel des Auftraggebers in der entsprechenden Höhe). Dem Auftragnehmer stehen keine Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber zu, wenn der Auftraggeber von dem Optionsrecht keinen Gebrauch macht oder das Optionsrecht nur teilweise ausübt. » Der im Rahmen eines Teils angebotene und gelieferte Auftragsgegenstand muss die in der SWZ festgelegten Anforderungen erfüllen. Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands enthalten die Formulare zur Beschreibung des Auftragsgegenstands für den jeweiligen Teil, die einen integralen Bestandteil der SWZ darstellen. » Die Durchführung des Auftrags wird unter den in den geplanten Vertragsbestimmungen (entsprechend dem jeweiligen Teil) festgelegten Bedingungen erfolgen, die einen integralen Bestandteil der SWZ darstellen. » Die SWZ, einschließlich der Beschreibung des Auftragsgegenstands für jeden der Teile, legt die qualitativen Anforderungen fest, die in Artikel 246 Absatz 2 pzp erwähnt werden. » Unter dem Begriff „Hersteller“, wie in der SWZ verwendet, ist auch der „Vertreter des Herstellers“ zu verstehen. Unter dem Begriff „Vertreter des Herstellers“ ist wiederum ein formell vom Hersteller bevollmächtigter Rechtsträger zu verstehen, um im Namen des Herstellers bestimmte Tätigkeiten auszuführen. » Der Auftragnehmer muss im Formular zur Beschreibung des Auftragsgegenstands für den jeweiligen Teil den Namen des Herstellers sowie den Namen des angebotenen Modells angeben. Das Formular zur Beschreibung des Auftragsgegenstands für den jeweiligen Teil, einschließlich der vom Auftragnehmer angegebenen Hersteller- und Modellnamen, bildet den Inhalt des Angebots. Hinweis! Der Auftraggeber erlaubt während der Durchführung des garantierten Auftrags sowie des durch das Optionsrecht abgedeckten Auftrags die Möglichkeit, dass der Auftragnehmer auf dessen schriftlichen Antrag ein anderes Modell als das im Auftragnehmerangebot für den jeweiligen Teil des Auftrags Nr. 7/pn/2026 angegebene Modell liefert (dies schließt auch die Lieferung eines Modells eines anderen Herstellers nicht aus), vorausgesetzt, dass die in den geplanten Vertragsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen gemeinsam erfüllt werden. Hinweis! Da der Auftragsgegenstand in jedem der Teile zur Kategorie ICT* gehört, wird das Angebot des Auftragnehmers gemäß den in der Pzp-Gesetzgebung vorgesehenen Ausschlusskriterien für Angebote überprüft. *Definitionen der Kategorie ICT gemäß der Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019. Hinweis! Der Auftraggeber behält sich vor, dass der Vertragsabschluss für den jeweiligen Teil bis zum 31.12.2026 erfolgen muss. Ein Vertragsabschluss nach diesem Zeitpunkt ist grundsätzlich nicht möglich, da die mit dem Auftrag verbundenen Aufgaben aus dem Sachplan der Investitionsausgaben des NFZ für das Jahr 2026 finanziert werden. Gemäß den im NFZ geltenden Vorschriften ist nämlich die Bedingung für die Finanzierung der Aufgaben aus dem Plan des Jahres 2026 der Abschluss des Vertrags (Erteilung des Auftrags) bis zum 31.12.2026. 2. Der Auftragnehmer muss eine 36-monatige Garantie sowie eine 36-monatige Gewährleistung für Mängel am Auftragsgegenstand (sowohl des garantierten Auftrags als auch des durch das Optionsrecht abgedeckten Auftrags) unter den in den geplanten Vertragsbestimmungen festgelegten Bedingungen anbieten. Die Laufzeit der Garantie und Gewährleistung für Mängel beginnt ab dem Tag der Unterzeichnung des Qualitätsabnahmeprotokolls des jeweiligen Auftragsgegenstands, der durch den garantierten Auftrag oder den durch das Optionsrecht abgedeckten Auftrag abgedeckt ist. 3. Fragen zur Äquivalenz wurden in den Auftragsdokumenten behandelt. 4. Fragen zum Auftragsausführ

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