Polen – Röntgengeräte – Dostawa, instalacja w miejscu użytkowania, uruchomienie oraz przekazanie do użytku aparatu RTG na potrzeby realizacji zadania „Modernizacja i rozszerzenie działalności AOS wraz z zakupem sprzętu medycznego oraz uruchomienie POZ w Szpitalu Dziecięcym Polanki im. Macieja Płażyńskiego w Gdańsku sp. z o.o.”
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung, Installation am Einsatzort, Inbetriebnahme sowie die Übergabe des RTG-Geräts zur Verwirklichung der Aufgabe – Modernisierung und Erweiterung der Tätigkeit der AOS einschließlich des Kaufs von medizinischen Geräten sowie der Inbetriebnahme der POZ im Kinderkrankenhaus Polanki im. Macieja Płażyńskiego in Gdańsk sp. z o.o. 2. Der detaillierte Gegenstand des Auftrags ist in der OPZ (Anlage Nr. 2 zur SWZ), der detaillierten Beschreibung der Parameter (Anlage Nr. 3 zur SWZ) sowie im Vertragsmuster (Anlage Nr. 4 zur SWZ) festgelegt. BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM VERFAHREN: betreffend der technischen oder beruflichen Fähigkeiten, d.h.: Der Auftragnehmer wird nachweisen, dass er in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist, wenn der Geschäftszeitraum kürzer ist – in diesem Zeitraum mindestens drei Lieferungen von medizinischen Geräten mit einem Bruttowert von jeweils nicht weniger als 700 00,00 PLN durchgeführt hat. HINWEIS: i. Falls die Abrechnung für die vom Auftragnehmer durchgeführten Lieferungen in einer anderen Währung als PLN erfolgt ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer, um die Erfüllung der Teilnahmebedingung an diesem Verfahren nachzuweisen, zur Umrechnung des Wertes der durchgeführten Lieferungen unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Wechselkurses des Złoty zu Fremdwährungen, wie in der Tabelle der durchschnittlichen Wechselkurse der Fremdwährungen der Nationalbank von Polen, veröffentlicht am Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung und SWZ auf der Plattform. ii. Falls der Auftragnehmer den Auftrag als Teil einer Gruppe von Auftragnehmern (Konsortium) ausgeführt hat, kann er sich nur auf seine eigenen, realen Erfahrungen berufen, die er bei der Ausführung des Teils des Auftrags erworben hat, der ihm im Rahmen der Gruppe zugewiesen wurde, d.h. er kann nur Erfahrungen in dem Umfang nachweisen, in dem der jeweilige Auftragnehmer tatsächlich tätig war. Erfahrungen werden nicht durch die bloße Teilnahme an einem Konsortium, sondern durch die konkreten Maßnahmen, die im Rahmen dessen durchgeführt wurden, erworben. iii. Wenn der Umfang der in dem Dokument dargelegten Lieferungen, das bestätigt, dass die Lieferungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden, größer ist als der vom Auftraggeber festgelegte, muss in der Liste der Lieferungen der Wert der Lieferungen angegeben werden, die die Erfüllung der Teilnahmebedingung an dem Verfahren bestätigen. iv. Unter 3 Lieferungen versteht man Lieferungen, die auf der Grundlage separater Verträge durchgeführt wurden. 2. Bei der Bewertung der technischen oder beruflichen Fähigkeiten kann der Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens feststellen, dass der Auftragnehmer nicht über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt, wenn die Interessen des Auftragnehmers, insbesondere die Bindung der technischen oder beruflichen Ressourcen des Auftragnehmers an andere wirtschaftliche Vorhaben des Auftragnehmers, die Ausführung des Auftrags negativ beeinflussen können. 3. Der Auftragnehmer kann zur Bestätigung der Erfüllung der Teilnahmebedingungen an dem Verfahren, wie in Punkt 1.2. SWZ erwähnt, in entsprechenden Situationen sowie in Bezug auf einen bestimmten Auftrag oder dessen Teil, auf die technischen oder beruflichen Fähigkeiten der Ressourcen bereitstellenden Stellen verweisen, unabhängig von der rechtlichen Natur der sie verbindenden rechtlichen Beziehungen. 4. Der Auftragnehmer, der sich auf die Fähigkeiten oder die Situation der Ressourcen bereitstellenden Stellen verlässt, legt zusammen mit dem Angebot ein Verpflichtungserklärung der Ressourcen bereitstellenden Stelle zur Verfügung, um ihm die erforderlichen Ressourcen für die Durchführung des jeweiligen Auftrags zur Verfügung zu stellen, oder ein anderes verbindliches Beweismittel, das bestätigt, dass der Auftragnehmer bei der Ausführung des Auftrags über die erforderlichen Ressourcen dieser Stellen verfügen wird. 5. Die Verpflichtung der Ressourcen bereitstellenden Stelle, wie in Punkt 4 erwähnt, bestätigt, dass die Beziehung, die den Auftragnehmer mit den Ressourcen bereitstellenden Stellen verbindet, den tatsächlichen Zugang zu diesen Ressourcen gewährleistet, und gibt insbesondere an: 1) den Umfang der dem Auftragnehmer zur Verfügung stehenden Ressourcen der Ressourcen bereitstellenden Stelle; 2) die Art und Dauer der Bereitstellung und Nutzung dieser Ressourcen durch den Auftragnehmer bei der Ausführung des Auftrags; 3) ob und in welchem Umfang die Ressourcen bereitstellende Stelle, deren Fähigkeiten der Auftragnehmer in Bezug auf die Teilnahmebedingungen am Verfahren, die sich auf Bildung, berufliche Qualifikationen oder Erfahrung beziehen, in Anspruch nimmt, Bauarbeiten oder Dienstleistungen ausführt, für die die angegebenen Fähigkeiten relevant sind.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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