Polen – Medizinische Verbrauchsartikel – Dostawa sprzętu medycznego jednorazowego użytku na potrzeby ”Pro-Medica” w Ełku Sp. z o.o.
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von medizinischem Einwegequipment für die Bedürfnisse von „Pro-Medica" in Ełk Sp. z o. o.”, Auftragsnummer 2673/2026 2. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags ist auch die Miete von Geräten für die Dauer des Vertrags: 1) Paket 38 Pos. 4 – Volumenpumpe – 2 Stk; 2) Paket 105 Pos. 2 – Chirurgisch-medizinischer Rasierer – 4 Stk; 3) Paket 116 Pos. 5 – Geschlossenes System zur Durchführung einer Mammotomie-Biopsie – 1 Stk; 4) Paket 143 Pos. 2 – Spender für Handschuhe zum Aufhängen an der Wand - 60 Stk; 5) Paket 143 Pos. 3 – Spender für Handschuhe zum Aufhängen an der Schiene - 16 Stk; 6) Paket 147 Pos. 2 – Metallischer Spender für Handschuhe zum Befestigen an der Wand – 10 Stk 3. Die detaillierte Auftragsbeschreibung (OPZ) enthält Anhang Nr. 3 zur SWZ, d.h. das Sortiments- und Preisformular. 4. Der Auftraggeber gestattet die Einreichung von Teilangeboten (Paket 1-149). 5. Der Auftraggeber gestattet nicht die Einreichung von Alternativangeboten sowie in Form von elektronischen Katalogen. 6. Der Auftraggeber sieht nicht die Vergabe von Aufträgen gemäß Art. 214 Abs. 1 Pkt 8 p.z.p. vor. 7. Der Auftragsgegenstand, der als Medizinprodukt qualifiziert ist, muss die gesetzlichen Anforderungen für die Zulassung zum Vertrieb und zur Verwendung im Gebiet der Republik Polen gemäß den geltenden Vorschriften, d.h. dem Gesetz über Medizinprodukte vom 7. April 2022 (d.h. Dz. U. aus 2024 Pos. 1620 mit Änderungen) erfüllen und alle Anforderungen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften erfüllen. Der Auftragnehmer stellt auf Anfrage des Auftraggebers beglaubigte Kopien der Genehmigungen (Zertifikate) vor. 8. Der Auftraggeber verlangt, dass die angebotenen Produkte die Anforderungen des geltenden Rechts erfüllen, für den Handelsverkehr zugelassen sind und die erforderlichen gültigen Dokumente besitzen, die die Zulassung zur Verwendung im Gebiet von Polen bescheinigen. 9. Die Auftragsbeschreibung ist zusammen mit möglichen Änderungen des Inhalts der Spezifikation zu lesen, die z.B. aus den erteilten Antworten auf Anfragen der Auftragnehmer resultieren. Dabei ist keine Änderung der SWZ und/oder ihrer Anhänge durch den Auftraggeber erforderlich, da sie zusammen mit möglichen Änderungen zu lesen sind. 10. Jedes Mal, wenn in der SWZ der Auftragsgegenstand durch Bezugnahme auf Normen, technische Bewertungen, technische Spezifikationen und technische Referenzsysteme, wie in Art. 101 Abs. 1 Pkt 2 und Abs. 3 des pzp erwähnt, beschrieben wird, gestattet der Auftraggeber gleichwertige Lösungen, die beschrieben werden, und einem solchen Bezug folgen die Worte "oder gleichwertig". 11. In einem solchen Fall sind die angegebenen Materialeigenschaften, die Namen der Hersteller, des Produkts oder der Vorrichtung als Definitionen von Standards und nicht als konkrete Lösungen (nicht schlechter als die Nutzungs-, Funktions- und technischen Parameter der Materialien, Geräte oder Produkte, die in den Anhängen zur SWZ angegeben sind) zu verstehen. 12. Der Auftragnehmer, der in seinem Angebot auf gleichwertige Lösungen verweist, ist verpflichtet, in seinem Angebot nachzuweisen, dass die von ihm angebotenen Lieferungen die Anforderungen erfüllen, die vom Auftraggeber in der Auftragsbedingungen-Spezifikation festgelegt wurden, mit Angabe des Namens und der Position der Auftragsbeschreibung, auf die sich dies bezieht, insbesondere durch die in Art. 104-107 pzp genannten sachlichen Beweismittel, dass die vorgeschlagenen Lösungen in gleichwertigem Maße die Anforderungen erfüllen, die in der Auftragsbeschreibung festgelegt sind. In einem solchen Fall verpflichtet sich der Auftragnehmer, der Offerte ihre Charakteristik sowie Nachweise über die Gleichwertigkeit der Lösungen beizufügen. 13. Falls in der Offerte keine gleichwertige Lösung angegeben wird, geht der Auftraggeber davon aus, dass der Auftragnehmer den Auftragsgegenstand gemäß den in der SWZ angegebenen Lösungen umsetzen wird. 14. Der Umfang der Verpflichtungen des Auftragnehmers sowie die Art und Weise der Auftragserfüllung sind in Anhang Nr. 5 zur SWZ – Entwurf der Vertragsbedingungen – im Detail festgelegt.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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