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Polen – Arzneimittel – Zakup i sukcesywna dostawa leków różnych.

Uniwersytecki Szpital Kliniczny im. Fryderyka Chopina w RzeszowiePolenVeröffentlicht am 13. Sept. 2026
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Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist der Kauf und die aufeinanderfolgende Lieferung von verschiedenen, in den Teilen für das Universitätsklinikum im. Fryderyka Chopina in Rzeszów aufgelisteten Arzneimitteln. 2. Der detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes und die Anforderungen des Auftraggebers sind in den Preis- und Angebotsformularen – Anhang Nr. 1 zur SWZ für die jeweiligen Teile, die integraler Bestandteil der SWZ sind, festgelegt. 3. Der Auftraggeber fordert die Angebote für die Auftragsgegenstände, die: 3.1. die in den Preis- und Angebotsformularen beschriebenen Anforderungen erfüllen, 3.2. die in der SWZ beschriebenen Anforderungen erfüllen, 3.3. im Falle von Arzneimitteln, die von der Rückerstattung umfasst sind, von dem Gesetz vom 12. Mai 2011 über die Rückerstattung von Arzneimitteln, speziellen Lebensmitteln und medizinischen Geräten umfasst sind. 4. Der Auftragsumfang umfasst die Lieferung der Auftragsgegenstände in den in den Preis- und Angebotsformularen angegebenen Mengen für den Zeitraum: - für Teile von Nr. 1 bis Nr. 16 – 24 Monate ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 5. AUFTRAGSERFÜLLUNGSTERMIN: 5.1 Der Auftragsgegenstand im Umfang der Teile von Nr. 1 bis Nr. 16 wird in Form von aufeinanderfolgenden Lieferungen über einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Tag des Vertragsabschlusses durchgeführt. 5.2 Falls während der Laufzeit des Vertrags der Auftragsgegenstand nicht vollständig im Hinblick auf die Teile von Nr. 1 bis Nr. 16 erfüllt wird, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die Laufzeit des Vertrags zu verlängern. Die Änderung des Vertragszeitraums erfolgt durch einen schriftlichen Anhang, der von den Parteien unterzeichnet wird. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über die Absicht, die Laufzeit des Vertrags zu verlängern, vor Ablauf des Zeitraums, für den er abgeschlossen wurde, informieren. 6. Frist für die Einreichung eines Antrags auf Klärung des Inhalts der SWZ: 01.10.2026.

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