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Polen – Orthopädische Prothesen – Dostawy endoprotez ortopedycznych do magazynu szpitala przez okres 24 miesięcy

Samodzielny Publiczny Szpital Kliniczny im. Prof. A. Grucy CMKPPolenVeröffentlicht am 12. Juli 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags sind Lieferungen orthopädischer Endoprothesen in das Lager des Krankenhauses für einen Zeitraum von 24 Monaten. 2. Der Auftrag wurde in 2 Pakete aufgeteilt. 3. Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands enthält ein Formular, das Anhang Nr. 1A zur SWZ ist. Wenn in der Beschreibung des Auftragsgegenstands ein Handelszeichen, Patent oder Herkunft, Quelle oder ein spezieller Prozess angegeben ist, der die Produkte oder Dienstleistungen eines bestimmten Auftragnehmers kennzeichnet, ist davon auszugehen, dass die angegebenen Patente, Handelszeichen, Herkunft, Prozesse die technischen, betrieblichen und nutzungsbezogenen Parameter darstellen, was bedeutet, dass der Auftraggeber die Einreichung eines Angebots in diesem Teil des Auftragsgegenstands mit gleichwertigen technischen, betrieblichen und nutzungsbezogenen Parametern zulässt. Für dieses Verfahren gelten die folgenden Vorschriften: 1) Verordnung (EU) 2025/1197 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juni 2025, die das Instrument der internationalen Aufträge zur Einschränkung des Zugangs von Auftragnehmern und medizinischen Produkten aus der Volksrepublik China zum Binnenmarkt der öffentlichen Aufträge für medizinische Produkte gemäß der Verordnung (EU) 2022/1031 des Europäischen Parlaments und des Rates 2) Verordnung (EU) 2022/1031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2022 über den Zugang von Auftragnehmern, Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zu den Binnenmärkten der öffentlichen Aufträge und Konzessionen sowie über Verfahren zur Unterstützung der Verhandlungen über den Zugang der EU-Aufträge und Konzessionen zu den Märkten der öffentlichen Aufträge und Konzessionen der Drittländer (Instrument der internationalen Aufträge - IZM) Der Auftraggeber informiert, dass der Wert des in Teilen in separaten Verfahren und mit Aufteilung in Teile vergebenen Auftrags den in Zloty ausgedrückten Betrag von 10.000.000 Euro für Lieferungen übersteigt. VIII VERZEICHNIS DER GEGENSTÄNDLICHEN BEWEISMITTEL 1. Der Auftraggeber fordert zur Bestätigung der Übereinstimmung der angebotenen Lieferungen die Einreichung der folgenden gegenständlichen Beweismittel zusammen mit dem Angebot: 1) Erklärung, dass das angebotene Sortiment gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 7. April 2022 über medizinische Produkte zugelassen und in Verkehr gebracht wurde und über aktuelle Konformitätserklärungen und Zertifikate der benannten Stelle verfügt * Inhalt der Erklärung im Angebotsformular 2) Katalogkarten des Herstellers und/oder Operationsanleitungen und/oder andere Materialien des Herstellers, die die im Auftragsgegenstand geforderten Parameter bestätigen und die Katalognummern/Nummerngruppen oder eine andere Kennung des angebotenen Sortiments enthalten. * Der Auftraggeber erlaubt die Möglichkeit, zusammen mit dem Angebot Kataloge vorzulegen, die von einem autorisierten Vertreter/Distributor des Herstellers in Polen ausgestellt wurden 2. Gegenständliche Beweismittel, die in einer Fremdsprache erstellt wurden, sind zusammen mit einer Übersetzung ins Polnische einzureichen 3. Der Auftraggeber verlangt, dass die gegenständlichen Beweismittel in elektronischer Form erstellt und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des Auftragnehmers versehen werden 4. Wenn die gegenständlichen Beweismittel in elektronischer Form erstellt und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur durch ihren Aussteller (berechtigte Stelle) versehen wurden, sind sie in dieser Form einzureichen 5. Wenn die gegenständlichen Beweismittel in Papierform erstellt wurden, ist ein digitales Abbild des Dokuments einzureichen, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des Auftragnehmers versehen ist 6. Wenn einer der vom Auftragnehmer eingereichten Dokumente in einer Fremdsprache erstellt wurde, ist dieses Dokument zusammen mit einer Übersetzung ins Polnische einzureichen 7. Wenn der Auftragnehmer die gegenständlichen Beweismittel nicht zusammen mit dem Angebot einreicht oder die eingereichten gegenständlichen Beweismittel unvollständig sind, fordert der Auftraggeber deren Einreichung oder Ergänzung innerhalb der festgelegten Frist 8. Der Auftraggeber verlangt, dass die gegenständlichen Beweismittel den tatsächlichen Stand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestätigen 9. Der Auftraggeber verlangt, dass die gegenständlichen Beweismittel zum Zeitpunkt der Einreichung/Ergänzung aktuell sind. XII BESCHREIBUNG DER ANFORDERUNGEN FÜR DIE ERSTELLUNG DES ANGEBOTS 1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, am Tag der Angebotsabgabe einzureichen: 1) Preisformular sowie Angebotsformular unter Verwendung der Muster, die Anhang Nr. 1 und 1A zur SWZ darstellen 2) Dokument JEDZ - gemäß Muster, das Anhang Nr. 2 zur SWZ darstellt 3) Erklärung zum Ursprung der medizinischen Produkte - gemäß Muster, das Anhang Nr. 2B zur SWZ darstellt 4) Gegenständliche Beweismittel, wie in Abschnitt VIII SWZ erwähnt 5) Vollmacht (falls zutreffend) ACHTUNG!!! Anhang Nr. 1 und 1A zur SWZ stellen den Inhalt des Angebots dar und unterliegen daher keiner Ergänzung. Das Fehlen dieser Dokumente stellt die Ungültigkeit des eingereichten Angebots dar. Verzeichnis der zusammen mit dem Angebot eingereichten Erklärungen: 1) Erklärung über die Feststellung des Fehlens von Ausschlussgründen, erstellt in Form des Europäischen Einheitsdokuments für öffentliche Aufträge (JEDZ) - gemäß Muster, das Anhang Nr. 2 zur SWZ darstellt. Der Auftraggeber informiert, dass der Auftragnehmer bei der Ausfüllung der Erklärung im Formular JEDZ auch das auf der Website verfügbare Tool verwenden kann: https://espd.uzp.gov.pl/ a) Die Erklärung stellt eine vorläufige Bestätigung dar, dass der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Ausschluss betroffen ist b) Die Erklärung wird von jedem der gemeinsamen Auftragnehmer eingereicht, die sich um die Vergabe des Auftrags bemühen. Die Erklärung muss das Fehlen von Ausschlussgründen für jeden der Auftragnehmer nachweisen 2) Der Auftraggeber informiert, dass der Auftragnehmer das Dokument (JEDZ) verwenden kann, das in einem separaten Verfahren zur Vergabe des Auftrags eingere

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