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Polen – Spezialfahrzeuge – Dostawa średnich i ciężkich samochodów ratowniczo-gaśniczych z funkcją dostarczania wody do celów bytowych

Komenda Wojewódzka Państwowej Straży Pożarnej w RzeszowiePolenVeröffentlicht am 28. Okt. 2026
Noch 26 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von 3 mittelgroßen Feuerlöschfahrzeugen mit der Funktion der Wasserversorgung zu haushaltsüblichen Zwecken sowie 1 schweren Feuerlöschfahrzeug mit der Funktion der Wasserversorgung zu haushaltsüblichen Zwecken, aufgeteilt in die in Punkt 2 genannten Teile. 2. Die Auftragsgegenstandsbeschreibung (AGB) ist Anhang Nr. 1.1, 1.2, 1.3, 1.4 zur SWZ: a) Teil 1 – Lieferung von 1 mittelgroßen Feuerlöschfahrzeug mit der Funktion der Wasserversorgung zu haushaltsüblichen Zwecken – AGB ist Anhang Nr. 1.1 zur SWZ b) Teil 2 – Lieferung von 1 mittelgroßen Feuerlöschfahrzeug mit der Funktion der Wasserversorgung zu haushaltsüblichen Zwecken – AGB ist Anhang Nr. 1.2 zur SWZ c) Teil 3 – Lieferung von 1 mittelgroßen Feuerlöschfahrzeug mit der Funktion der Wasserversorgung zu haushaltsüblichen Zwecken – AGB ist Anhang Nr. 1.3 zur SWZ d) Teil 4 – Lieferung von 1 schweren Feuerlöschfahrzeug mit der Funktion der Wasserversorgung zu haushaltsüblichen Zwecken – AGB ist Anhang Nr. 1.4 zur SWZ 3. Der vom Auftragnehmer angebotene Auftragsgegenstand muss alle vom Auftraggeber im Anhang Nr. 1.1, 1.2, 1.3, 1.4 festgelegten Anforderungen erfüllen. 4. Der Auftraggeber verlangt, dass der angebotene Auftragsgegenstand fabrikneu und mit allen geltenden Normen und Vorschriften übereinstimmt. 5. Der Auftraggeber gestattet die Beauftragung eines Subunternehmers mit der Ausführung eines Teils des Auftrags. 6. Der Auftraggeber verlangt, dass der Auftragnehmer in seinem Angebot die Teile des Auftrags, deren Ausführung er Subunternehmern überträgt, sowie die Namen der eventuellen Subunternehmer, falls diese bereits bekannt sind, angibt. 7. Die Auftragsausführung erfolgt gemäß den in den Vertragsmustern festgelegten Bedingungen, die Anhang Nr. 8.1, 8.2, 8.3, 8.4 zu dieser SWZ darstellen. 8. Die Möglichkeit der Vertragsänderung sowie die Bedingungen der Änderung sind in Anhang Nr. 8.1, 8.2, 8.3, 8.4 zur SWZ enthalten. 9. Der Auftragnehmer kann auch ein Angebot für alle Teile des Auftrags einreichen. Der Auftraggeber gestattet gemäß Art. 91 Abs. 1 Pzp das Einreichen von Teilangeboten. Ein Angebot kann in Bezug auf einen, zwei oder alle Teile des Auftrags eingereicht werden. Der Auftraggeber beschränkt nicht die Anzahl der Teile des Auftrags, für die ein Auftrag einem Auftragnehmer erteilt werden kann. Die Angebote für jeden der Teile des Auftrags werden einzeln geprüft und bewertet. 10. Der Auftraggeber kann das Verfahren zur Auftragserteilung vor Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen, wenn Umstände auftreten, die dazu führen, dass die Fortsetzung des Verfahrens nicht gerechtfertigt ist. 11. Der Auftraggeber informiert, dass er gemäß Art. 257 Pzp das Verfahren zur Auftragserteilung zurückziehen kann, wenn die öffentlichen Mittel, die der Auftraggeber für die Finanzierung des gesamten oder eines Teils des Auftrags vorgesehen hatte, ihm nicht gewährt wurden. 12. Der Auftraggeber verlangt keine Sicherstellung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung.

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