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Finnland – Beratung im Bereich Bausubstanz – VAV / Lasirakenteisten parvekekaiteiden tarkastus

VAV-konserniFinnlandVeröffentlicht am 29. Juli 2026
Noch 29 Tage

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Kooperationspartner zu gewinnen, der die Sicherheit und den Zustand der verglasten Balkonbrüstungen und verglasten Treppenhausbrüstungen der Immobilien des VAV-Konzerns sicherstellen kann. Der Umfang der Beschaffung ist in den beigefügten Dokumenten beschrieben. Es gibt insgesamt 44 Objekte, in denen sich 2 786 Wohnungen befinden. Die Objekte gehören VAV Asunnot Oy, VAV Palvelukodit Oy und VAV Yhtymä Oy. Die Objekte befinden sich in verschiedenen Teilen der Stadt Vantaa. Die Objekte sind in vier (4) Gruppen unterteilt. Ein Angebot kann für alle oder einige der Gruppen abgegeben werden. Das Bewertungskriterium für den Auftrag ist der Gesamtpreis pro Gruppe. Die Abrechnung erfolgt objektbezogen auf der Grundlage der vom Auftragnehmer ausgefüllten Angebotsliste. Die Inspektion wird durchgeführt, indem die "Empfehlungen und Richtlinien für die Inspektion von Balkonbrüstungen im Großraum Helsinki" (Anlage 2) und die Anleitung des RT 103757-Formulars befolgt werden. Für jedes Objekt wird ein Inspektionsbericht für den Auftraggeber erstellt, in dem das Ergebnis der Inspektion jeder Brüstung sowie die vorgeschlagenen weiteren Maßnahmen dargestellt werden. Im Vertrag wird KSE 2013 befolgt. Die Vergütungsgrundlage für den Auftrag ist das Gesamtentgelt. Im Auftrag werden nicht erstattet: "5.4 Besondere Entschädigungen", "5.5 Kosten" (z. B. mögliche Transportkosten) und "5.6 Erstattung von Reisekosten und Reisezeiten", sondern diese müssen im Angebotspreis enthalten sein. Wenn die Gesamtzahl der realisierten Brüstungen der Balkone und Treppenhäuser einer Gruppe größer ist als die in der Angebotsanfrage angegebene Anzahl der Wohnungen, hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung zum Einheitspreis (Einheitspreis = Angebotspreis der Gruppe / Anzahl der Wohnungen in der Angebotsanfrage). Der Auftraggeber hat möglicherweise keine Bauzeichnungen der ältesten Objekte zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gruppenabrechnungstabelle, in der ein Objekt eine Abrechnungseinheit ist. Der Auftragnehmer muss eine Mitteilung an die Bewohner des Objekts über die Inspektion erstellen (z. B. Zeitplan, Maßnahmen am Objekt). Der Auftraggeber übernimmt die Verteilung an die Bewohner.

CPV-Codes

Beratung im Bereich Bausubstanz

Unterlagen & Angebotsabgabe

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