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Polen – Arzneimittel – „Dostawa leków dla całego szpitala Megrez Sp. z o.o.” Nr postępowania: 24/26/ZP/PN

Megrez Sp. z o.o.PolenVeröffentlicht am 14. Sept. 2026
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Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Arzneimitteln für das gesamte Krankenhaus Megrez Sp. z o.o. 2. Der Auftragsgegenstand unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes vom 12. Mai 2011 über die Rückerstattung von Arzneimitteln, Lebensmitteln mit besonderem Ernährungszweck sowie medizinischen Produkten (Dz.U. z 2011 r. Nr 122, poz. 696, z późn. zm.). 3. Bei Arzneimitteln, Lebensmitteln mit besonderem Ernährungszweck sowie medizinischen Produkten, die von der Rückerstattung erfasst sind, dürfen die vom Auftragnehmer angebotenen und angewendeten Preise die auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2011 über die Rückerstattung von Arzneimitteln, Lebensmitteln mit besonderem Ernährungszweck sowie medizinischen Produkten festgelegten Höchstpreise nicht überschreiten. 4. Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes ist in der Sortiments- und Preisliste - Anhang Nr. 2 zur SWZ festgelegt. 5. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag gemäß den Bedingungen und Bedingungen der in den geplanten Bestimmungen des Vertrags enthaltenen Bestimmungen auszuführen, die Anhang Nr. 4 zur SWZ darstellen. 6. Gemeinsames Verzeichnis der Aufträge CPV: 33600000-6 – pharmazeutische Erzeugnisse Der Auftraggeber erlaubt die Möglichkeit der Einreichung von Teilangeboten. Der Auftrag besteht aus 15 Paketen (Teilen). Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein Angebot einzureichen, das mindestens 1 Paket (Teil) umfasst. Die Pakete müssen vollständig bewertet werden. Angebote, die nicht den vollständigen Umfang des im Paket festgelegten Auftragsgegenstandes enthalten, werden abgelehnt. 7. Im Sortiments- und Preisfomular müssen in der Rubrik "Hersteller und Katalognummer, Produktname" nur ein Name des angebotenen Artikels (außer, wenn es der Auftragsgegenstand erfordert) und der Name des Herstellers dieses Artikels angegeben werden, der eine eindeutige Identifikation des Artikels auf dem Markt ermöglicht. 8. Jedes Mal, wenn in dieser SWZ oder in den Anhängen zur SWZ eine Norm angegeben ist, gilt als verwendet, dass die Formulierung „oder gleichwertig“ verwendet wurde. Der Auftraggeber plant die Anwendung des Optionsrechts: Im Rahmen der Aufgabe 4 bis zu 25% des Wertes des Hauptauftrags. Im Rahmen der Aufgabe 7 bis zu 25% des Wertes des Hauptauftrags. Im Rahmen der Aufgabe 10 bis zu 25% des Wertes des Hauptauftrags. Im Rahmen der Aufgabe 11 bis zu 25% des Wertes des Hauptauftrags. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Optionsrecht (ganz oder teilweise) in Anspruch zu nehmen, falls während der Laufzeit des Vertrags der Hauptumfang erschöpft ist und zusätzlich der Kauf zusätzlicher Mengen des Produkts im Interesse des Auftraggebers liegt und aus seinen laufenden Bedürfnissen resultiert. Um das Optionsrecht in Anspruch zu nehmen, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine schriftliche Willenserklärung zur Inanspruchnahme des Optionsrechts in einem bestimmten Umfang vorlegen. Die Erklärung wird die Bestätigung der finanziellen Mittel zur Durchführung des Auftrags enthalten und einen Anhang zum Vertrag darstellen. Das Optionsrecht ist ein einseitiges Recht des Auftraggebers, von dem er, aber nicht muss, im Rahmen der Ausführung des Auftragsgegenstandes Gebrauch machen. Wenn der Auftraggeber von dem Optionsrecht keinen Gebrauch macht, stehen dem Auftragnehmer keine Ansprüche aus diesem Grund zu. Wenn der Auftraggeber das Optionsrecht in Anspruch nimmt, ist es die vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers, die Leistung im Umfang des in Anspruch genommenen Optionsrechts unter denselben Bedingungen wie der Hauptauftrag zu erbringen. Der Auftraggeber hat das Recht, das Optionsrecht nach Erledigung des Hauptumfangs des Auftrags mehrfach in Anspruch zu nehmen – jedoch bis zur Erschöpfung des maximalen Umfangs des Optionsrechts. Die Inanspruchnahme der Option wird keine Vertragsänderung erfordern.

CPV-Codes

Arzneimittel

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