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Polen – Dienstleistungen in der Forstwirtschaft – Wykonywanie usług z zakresu gospodarki leśnej na terenie Nadleśnictwa Szczebra w roku 2027

Nadleśnictwo SzczebraPolenVeröffentlicht am 22. Okt. 2026
Noch 23 Tage

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags sind Dienstleistungen im Bereich der Forstwirtschaft gemäß der Definition in Art. 6 Abs. 1 Punkt 1 des Gesetzes vom 28. September 1991 über Wälder (einheitlicher Text: Dz. U. aus 2026 r. Pos. 663 – „Gesetz über Wälder“) einschließlich Arbeiten im Bereich der Forstkultur und Forstsicherung, Brandschutz, Holzgewinnung und Holzfällung sowie Forstpflanzenschutz und Forstsaatgut, die im Jahr 2027 im Bereich des Forstamts Szczebra auszuführen sind. 1. Der Gegenstand des Auftrags umfasst die summarischen Mengen der Arbeiten im Bereich der Forstkultur und Forstsicherung, des Brandschutzes der Wälder, der Holzgewinnung und Holzfällung sowie des Forstpflanzenschutzes und der Forstsaatgut, die aus dem Anhang Nr. 2 zur SWZ resultieren. Die Qualitätsstandards, die sich auf alle wesentlichen Merkmale des Auftragsgegenstands beziehen, werden in Anhang Nr. 3 zur SWZ festgelegt. 2. Der Auftraggeber plant die Möglichkeit, Aufträge gemäß Art. 214 Abs. 1 Punkt 7) PZP im Zeitraum von 3 Jahren ab dem Tag der Erteilung des Hauptauftrags zu erteilen. Diese Aufträge bestehen in der Wiederholung von Dienstleistungen, die mit den Dienstleistungen, die Gegenstand dieses Auftrags sind, sowie mit ähnlichen Dienstleistungen in technologischer Hinsicht übereinstimmen. Der Gegenstand dieser Dienstleistungen überschreitet nicht 50 % des Wertes dieses Auftrags. 3. Der Auftragsgegenstand wurde in 5 Teile („Pakete“) unterteilt: Paket I – Forstbetriebe: Lipki, Dębiny und Przewięź, Paket II – Forstbetriebe: Busznica und Nowinka, Paket III – Forstbetriebe: Blizna und Klonownica, Paket IV – Forstbetriebe: Koniecbór und Masalszczyzna, Paket V – Forstbetriebe: Szkółki, Młynisko, Jaśki und Topiłówka. 4. Der Auftraggeber fordert gemäß Art. 95 PZP die Beschäftigung durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses von Personen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags ausführen, die in der Gewinnung und Fällung von Holz bestehen, wenn die Ausführung dieser Tätigkeiten in der Art und Weise erfolgt, die in Art. 22 §1 des Gesetzes vom 26. Juni 1974 Kodex Arbeit (einheitlicher Text: Dz. U. aus 2023 r. Pos. 1465 mit späteren Änderungen) festgelegt ist. 5. Der Ort der Durchführung des Auftragsgegenstands ist der Verwaltungsbereich des Forstamts Szczebra. Die Durchführung der Arbeiten, die den Auftragsgegenstand bilden, für die einzelnen Pakete erfolgt im Bereich der Forstbetriebe – den jeweiligen Paketen zugehörig („Bereich der Paketdurchführung“). Die in den Anhängen, die Teil des Anhangs Nr. 2 sind, angegebene Lage (Waldadresse) der einzelnen forstlichen Arbeiten, die zum Gegenstand des Vertrags gehören, ist vorläufig. Die Lage (Waldadresse) der einzelnen Arbeiten, die zum Gegenstand des Vertrags gehören, wird im Auftrag festgelegt, unter dem Vorbehalt, dass es sich dabei immer um den Bereich der Paketdurchführung handelt. 6. In Bezug auf jedes Paket ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer einen zusätzlichen Gegenstand im Verhältnis zu jeder der Positionen des Angebotskostenvoranschlags, der Teil des Angebots ist, zu übertragen („Option“). Gegenstand der Option sind dieselben (analogen) Arbeiten, wie in der SWZ beschrieben und vom Auftragnehmer in einer der Positionen des Angebotskostenvoranschlags, der Teil des Angebots ist, bewertet. Im Rahmen der Option können, je nach Wahl des Auftraggebers, alle, einige oder nur eine der in der SWZ beschriebenen und vom Auftragnehmer im Angebotskostenvoranschlag, der Teil des Angebots ist, bewerteten Arbeiten übertragen werden. Die Arbeiten, die Gegenstand der Option sind, können in einer Menge übertragen werden, deren Gesamtwert 30 % des Entgelts zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht überschreitet, gemäß §11 Abs. 1, 2 des Vertragsmusters, das Anhang Nr. 12 zur SWZ ist. Die Grundlage für die Festlegung des Werts der im Rahmen der Option übertragenen Arbeiten (zur Festlegung ihres Umfangs) sind die Einzelpreise der einzelnen Arbeiten, die im Angebotskostenvoranschlag, der Teil des Angebots ist, enthalten sind. In Bezug auf jedes Paket ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer einen kleineren Gegenstand im Verhältnis zu jeder der Positionen des Angebotskostenvoranschlags, der Teil des Angebots ist, zu übertragen („Option“). Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Arbeiten, die Gegenstand der Option sind, zu übertragen, und der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf deren Übertragung. Der Auftraggeber plant die Möglichkeit der Nutzung der Option im Falle: (1) des Auftretens der Notwendigkeit, den Gegenstand der Dienstleistungen, die Gegenstand des Auftrags sind, aufgrund natürlicher, klimatischer, atmosphärischer Ursachen oder im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Führung der Forstwirtschaft zu erhöhen, (2) Änderungen auf dem Holzverkaufsmarkt oder der Übertragung neuer wirtschaftlicher oder öffentlicher Aufgaben an den Auftraggeber, (3) der Übertragung von Arbeiten, die die Ausführung im Verhältnis zu den Arbeiten, die von einem anderen Auftragnehmer durchgeführt werden (im Bereich der Paketdurchführung), darstellen, an den Auftragnehmer.

CPV-Codes

Dienstleistungen in der ForstwirtschaftHolzgewinnungDienstleistungen in Verbindung mit der HolzgewinnungHolzfällungTransport von Stämmen im und aus dem WaldRodungFällen von BäumenBaumpflegeAussaat von BaumsamenDienstleistungen in Verbindung mit der ForstwirtschaftVerwaltung in der ForstwirtschaftBekämpfung von ForstschädlingenAufforstung

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