Polen – Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung – Nabycie specjalistycznej wiedzy technicznej (know how) w zakresie cyfrowych danych geolokalizacyjnych i telemetrycznych wraz ze specjalistycznym szkoleniem w ramach realizacji Projektu „exPLo AI - Inteligentny analizator aktywności turystycznej” akronim: exPLo; Numer umowy o dofinansowanie: INFOSTRATEG8/3/2025
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist der Erwerb spezialisierter technischer Kenntnisse (Know-how), Methodologien, Dateninterpretationsmethoden sowie Erfahrungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Nutzung von Daten, die Gegenstand – je nach Art – des gewerblichen Eigentumsrechts sind, ausschließlich in dem Umfang, in dem die übermittelte technische Kenntnis, Methoden oder Algorithmen durch ein Patent geschützt sind, das von der zuständigen Patentbehörde auf der Grundlage des Gesetzes vom 30. Juni 2000 – Gesetz über gewerbliches Eigentum (Dz.U.2023.1170 t.j., im Folgenden: „p.w.p.“) erteilt wurde); Urheberrecht ausschließlich in dem Umfang, in dem die übermittelten Materialien eine kreative Ausdrucksform von Wissen darstellen – insbesondere: Berichte, die die Methodologie beschreiben, technologische Anweisungen, Validierungsdokumentationen, Pseudocode sowie andere Arbeiten mit individuellem Charakter im Sinne des Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 4. Februar 1994 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Dz.U.2025.24 t.j., im Folgenden: „pr. aut.“), einschließlich Computerprogrammen, die gemäß Art. 74 pr. aut. geschützt sind; Rechte an Datenbanken – ausschließlich in dem Umfang, in dem die gelieferten Referenz- und Testdatensätze die Definition einer Datenbank gemäß Art. 2 Abs. 1 Punkt 1 des Gesetzes vom 27. Juli 2001 über den Schutz von Datenbanken (Dz.U.2024.1769 t.j.) erfüllen und eine erhebliche Investition des Herstellers erforderten; Schutz von Betriebsgeheimnissen – in dem Umfang, in dem das übermittelte Know-how, die Methodologien und Referenzdaten nicht durch Patentschutz oder Urheberrecht geschützt sind, sondern vertrauliche technische oder organisatorische Informationen des Auftragnehmers darstellen, die einen wirtschaftlichen Wert haben und gemäß Art. 11 Abs. 2 des Gesetzes vom 16. April 1993 über den Schutz vor unlauterem Wettbewerb (Dz.U.2026.85, im Folgenden: „u.z.n.k.“) geschützt sind; – sowie Ergebnisse der Umsetzung des Projekts „exPLo AI“, die keiner der oben genannten Schutzformen unterliegen, insbesondere: Roh- und anonymisierte statistische und telemetrische Daten, die empirische Fakten darstellen, mathematische Methoden und Algorithmen als abstrakte Konzepte, die nicht mit einer konkreten kreativen Ausdrucksform verbunden sind, Messergebnisse und statistische Aggregationen sowie synergetisches Wissen, das vom Auftraggeber selbst durch die Kombination multimodaler Daten erzeugt wurde – zusammenfassend als „PWI“ bezeichnet – sowie der Erwerb durch den Auftraggeber oder die Gewährung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer von Eigentumsrechten daran sowie damit verbundenen abhängigen Rechten – sofern sie anwendbar sind, je nach Art und Art dieser Eigentumsrechte, die für die Zwecke dieses Verfahrens kurz als „Erwerb spezialisierter technischer Kenntnisse (Know-how)“ bezeichnet werden, zusammen mit spezialisierter Schulung, kurz auch „Gegenstand des Auftrags“ genannt, im Umfang, wie vom Auftragnehmer dem Auftraggeber beschrieben. Der oben beschriebene Gegenstand des Auftrags stellt die Kategorie der qualifizierten Kosten „Kauf von patentiertem Wissen“ und „Kauf von nicht patentiertem Know-how“ für die Zwecke der Abrechnung der Ausgaben vor NCBR durch den Auftraggeber dar. Aufgrund dessen, wenn in der Dokumentation dieses Verfahrens, unabhängig von ihrem Namen, einschließlich im Vertrag, dessen Muster Anhang Nr. 3 zu SWZ darstellt, die Begriffe „Erwerb spezialisierter technischer Kenntnisse (Know-how), Know-how, Methodologien, Dateninterpretationsmethoden sowie Erfahrungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Nutzung von Daten“, spezialisierte technische Kenntnisse, (Know-how) und andere gleichbedeutende Begriffe verwendet werden, sind darunter PWI im Sinne von § 4 Abs. 2 des Finanzierungsvertrags INFOSTRATEG8/3/2025 (Gewerbliches Eigentum und Implementierung der Ergebnisse des Projekts) sowie der Erwerb durch den Auftraggeber oder die Gewährung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer von Eigentumsrechten daran sowie – damit verbundenen abhängigen Rechten – sofern sie anwendbar sind, je nach Art und Art dieser Eigentumsrechte, zu verstehen. Eine detaillierte Beschreibung des Gegenstands des Auftrags ist in Anhang Nr. 1 zu SWZ festgelegt.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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