Polen – Elektrobusse – Dostawa 5 fabrycznie nowych, niskopodłogowych autobusów miejskich o napędzie elektrycznym
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von 5 fabrikneuen Niederflur-Bussen mit 12m Länge und Elektroantrieb an den Firmensitz der Stadt. Ort der Auftragserfüllung: Luboń, ul. Przemysłowa 13/15. Die angebotenen Busse müssen neu sein. Gegenstand des Auftrags sind auch die folgenden Leistungen des Auftragnehmers: a) Gewährung einer Autorisierung durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber zur Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten des angebotenen Bustyps einschließlich der Schulung der Mitarbeiter des Auftraggebers im Bereich der laufenden Wartung und Reparatur der Busse, Lieferung von elektronischer Ausrüstung (dedizierte Geräte und Systeme), zusätzlicher Ausrüstung im Zusammenhang mit der gewährten Autorisierung, einschließlich Messgeräten, Diagnosegeräten, Spezialwerkzeugen, die für die Durchführung der technischen Wartung und der Garantiearbeiten an den Bussen erforderlich sind, sowie Software (Vollversionen), Gewährung einer Garantie durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber. Ein detaillierter Beschreibung ist in SWZ enthalten. 1. Das Projekt wird zur Finanzierung im Rahmen von FENIKS 3.1 eingereicht. Maßnahme: FENX.03.01 Stadtverkehr – Busse und Oberleitungsbusse Programm: Europäische Fonds für Infrastruktur, Klima, Umwelt 2021-2027. Der Auftrag ist aus Mitteln der Europäischen Union zu finanzieren. 2. Das Verfahren wird gemäß den für die sogenannte ,,umgekehrte Vergabeprozedur” gemäß Art. 139 Pzp vorgesehenen Grundsätzen durchgeführt. Gemäß dieser Regelung führt der Auftraggeber zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote durch und qualifiziert dann den Auftragnehmer, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, hinsichtlich des Fehlens von Ausschlussgründen sowie der Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren. 3. Der Auftraggeber nutzt die Befugnis gemäß Art. 393 Abs. 1 Punkt 4 Pzp. Der Auftraggeber verlangt, dass der Anteil der im Lieferumfang enthaltenen Waren, einschließlich der in der Telekommunikationsausrüstung verwendeten Software, aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Staaten, mit denen die Europäische Union Verträge über die Gleichbehandlung von Unternehmen abgeschlossen hat, oder den Staaten, gegenüber denen aufgrund eines Beschlusses des Rates die Vorschriften der Richtlinie 2014/25/UE angewendet werden, 50% übersteigt. Der Auftraggeber verlangt die Abgabe einer Erklärung in diesem Zusammenhang im Angebotsformular (Anlage Nr. 2 zu SWZ). Gemäß Art. 393 Abs. 1 Punkt 4 des Gesetzes Pzp lehnt der Auftraggeber ein Angebot ab, in dem der Anteil der im Lieferumfang enthaltenen Waren, einschließlich der in der Telekommunikationsausrüstung verwendeten Software, aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Staaten, mit denen die Europäische Union Verträge über die Gleichbehandlung von Unternehmen abgeschlossen hat, oder den Staaten, gegenüber denen aufgrund eines Beschlusses des Rates die Vorschriften der Richtlinie 2014/25/UE angewendet werden, 50% nicht übersteigt. 4. Der Auftraggeber nutzt im Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags die Befugnis, den Zugang zu Aufträgen für Auftragnehmer aus Drittstaaten, mit denen die Europäische Union keine internationale Vereinbarung über den gegenseitigen und gleichberechtigten Zugang zum Markt für öffentliche Aufträge geschlossen hat, zu beschränken. Diese Beschränkung besteht darin, dass die Teilnahme am Verfahren nicht zugelassen wird. Der Auftraggeber lässt Auftragnehmer (sowie Auftragnehmer, die gemeinsam um den Auftrag nachsuchen, von denen mindestens einer ist) mit Sitz (bzw. Wohnsitz) in Staaten, die keine Mitgliedstaaten der Europäischen Union, keine Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, keine Vertragsparteien des Übereinkommens über öffentliche Aufträge (GPA) im Rahmen der Welthandelsorganisation oder keine Vertragsparteien eines mit der Europäischen Union geschlossenen Vertrags über den gegenseitigen Zugang zu öffentlichen Aufträgen sind, nicht am Verfahren teilnehmen. Der Auftraggeber lässt nicht zu, dass sich Auftragnehmer (sowie Auftragnehmer, die gemeinsam um den Auftrag nachsuchen, von denen mindestens einer ist) mit Sitz (bzw. Wohnsitz) in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums, einem Vertragsstaat des Übereinkommens über öffentliche Aufträge (GPA) im Rahmen der Welthandelsorganisation oder einem Vertragsstaat eines mit der Europäischen Union geschlossenen Vertrags über den gegenseitigen Zugang zu öffentlichen Aufträgen auf technische und berufliche Fähigkeiten oder finanzielle oder wirtschaftliche Lage gemäß den in Art. 118 des Gesetzes Pzp beschriebenen Grundsätzen berufen. Der Auftraggeber überprüft bei Erhalt eines Angebots von einem Auftragnehmer außerhalb der EU, ob das Angebot von den von der EU abgeschlossenen Vereinbarungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge im internationalen Kontext, wie dem GPA oder Freihandelsabkommen, umfasst ist, um festzustellen, ob der Auftragnehmer Zugang zu diesem Auftrag erhalten hat. Der Auftragnehmer ist bis zum 23.2.2027 an das Angebot gebunden, wobei der erste Tag der Angebotsbindung der Tag ist, an dem die Angebotsfrist abläuft.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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